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jitmo

Senior Member

Re: Rechtliches Problem - EBAY -

Montag, 7. Januar 2008, 02:19

Zitat von »den«

ja kommt halt drauf an, was man will. in diesem fall scheint ein großes interesse an dem gekauften artikel zu bestehen, so dass man zumindest drüber nachdenken kann.


jap genau so ist es, das interesse an dem artikel ist halt größer wie an dem geld, weil selbst wenn ich dies wiederbekomme kann ich für den betrag nicht die arbeiten an der motorhaube bezahlen welche da durchgeführt wurden.

des weiteren steht bei einem geldverlust noch immer der ebay käuferschutz zur verfügung ;-)

jitmo
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Zettih

God

Re: Rechtliches Problem - EBAY -

Dienstag, 8. Januar 2008, 12:21

Hol' doch bitte diesen Thread wieder hoch, wenn es etwas Neues gibt. Ebay-Erfahrungen kann man nie genug sammeln, auch wenn es Fremd-Erfahrungen sind.

Ich fürchte ja immer noch, dass die Motorhaube entweder in der gewünschten Form nie existiert hat, anderweitig (teurer) verkauft wurde oder mittlerweile verbeult ist. Und weg ist weg, da helfen keine Klagen.

Aber ich drück' natürlich trotzdem die Daumen für einen guten Ausgang!

frodo

Senior Member

Re: Rechtliches Problem - EBAY -

Dienstag, 8. Januar 2008, 19:17

Zitat von »Eike«

Kurz vor Ablauf der Bewertungsfrist bewerten :)


wie lange ist diese frist...?
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

DrStrange

Senior Member

Re: Rechtliches Problem - EBAY -

Dienstag, 8. Januar 2008, 21:03

90 Tage
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

jitmo

Senior Member

Re: Rechtliches Problem - EBAY -

Mittwoch, 9. Januar 2008, 00:02

Zitat von »Limbachnet«

Hol' doch bitte diesen Thread wieder hoch, wenn es etwas Neues gibt. Ebay-Erfahrungen kann man nie genug sammeln, auch wenn es Fremd-Erfahrungen sind.

Ich fürchte ja immer noch, dass die Motorhaube entweder in der gewünschten Form nie existiert hat, anderweitig (teurer) verkauft wurde oder mittlerweile verbeult ist. Und weg ist weg, da helfen keine Klagen.

Aber ich drück' natürlich trotzdem die Daumen für einen guten Ausgang!


jo danke ersteinmal

hab heute nochmal mit meinem anwalt telefoniert, die lieferfrisst wurde bis freitag gesetzt da der fall dann 3 monate her ist, sollte bis dahin hier nichts angekommen sein werde ich wohl mein geld zurückfordern müssen und hoffen das dann wenigstens das schnell passiert aber wenns was neues gibt poste ich

jitmo
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deeptera

Senior Member

Re: Rechtliches Problem - EBAY -

Mittwoch, 9. Januar 2008, 15:05

Irgendwie ne doofe Situation. Der Verkäufer kann ja hier wirklich hingehen und den Artikel mehrfach an verschiedener Stelle anbieten und dann nur dort abgeben wo er den höchsten Preis erzielt. Den anderen zahlt er einfach nur ihr Geld zurück und das soll's dann gewesen sein?

So jemandem würde ich zumindest noch ordentlich mit Anwaltskosten eindecken, schon allein aus Prinzip weil er dafür gesorgt hat dass mir der Hut hochgeht ^^

Hab das am anfang gar nicht so gesehen aber jetzt wo es hier jemand erwähnt hat ist es ja offensichtlich.

Wenn man jetzt hier auf Herausgabe der Ware klagt und es ist keine Ware zu holen, bekommt man am Ende vielleicht doch nur sein Geld, aber der Verkäufer dürfte die Kosten der Verfahrens zu übernehmen haben oder? Weiß da jemand was?
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping: