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KingofBohmte

Senior Member

Verliehenes Eigentum einklagen?

Montag, 7. Januar 2008, 15:38

Hallo ihr,

ich bräuchte mal ein wenig Infos bzgl. der Einklagbarkeit verliehener Gegenstände.

"Damals", das war im Frühjahr 2007, habe ich einer mittlerweile zum Glück nicht mehr in Reichweite befindlichen Freundin S. ein Mobiltelefon ausgeliehen, weil ihres defekt war und sie ein Telefon brauchte. Damals war schon das Problem, dass eine Distanz von mehr als 400km zwischen uns lag. Aber nichts desto trotz habe ich ihr eines gegeben, das sie auch nutzte.
Die Tage verstrichen, irgendwann kamen "böse Geister" zwischen uns auf und der Kontakt wurde abgebrochen mit der Bitte von meiner Seite, dass sie mir das Telefon zurück geben möchte (sie hatte mittlerweile wieder ein eigenes), was sie auch versprach.

Nun, aus dem Versprechen wurde nichts, da erklärte sich eine gemeinsame Freundin N. für mich das Telefon in Empfang zu nehmen, S. sagte zu. Als das Telefon übergeben werden sollte widerrief S. aber das "Angebot". Ich forderte also den versicherten Versand des Telefons an meine Adresse.
Es kam aber nüx, im Nachhinein und auf wiederholte Nachfrage und Aufforderung verneinte S. Dies wieder.

Kurz vor Weihnachten, als ich bei meinen Eltern und damit in ihrer Ecke war, bin ich S. dann in einem Supermarkt über den Weg gelaufen, ihr Freund D. war mit ihr und N. mit mir unterwegs. Im Umfeld von D. und N. bestätigte S. mir, dass sie mir das Telefon vor Weihnachten bzw. noch vor Silvester zurückgeben würde, indem sie Selbiges in den Briefkasten meiner Eltern legen würde.
Nun, es geschah nix, auf Nachfragen / Aufforderung / Fristsetzung verneint sie erneut die Herausgabe des Gerätes via Paket, ich solle hingegen zwei Mal über 400km Strecke auf mich nehmen und zu Ihr kommen um das Gerät persönlich zu empfangen. Die letzte Verneinung war heute gewesen.


Die "Gespräche" und auch "Versprechungen" sind schriftlich bzw. mündlich mit Dritten gelaufen. Da ich nun gerne das Mobiltelefon wieder haben möchte habe ich die Nase gestrichen voll von ihren Aktionen, zumal das Telefon mein Eigentum ist, ich mittlerweile wieder auf ein zweites Gerät angewiesen bin, was ich ihr mehrfach erwählt habe, und das Gerät durch Einträge im Telefonbuch und an anderen Stellen einen großen persönlichen Wert für mich besitzt. Entsprechend suche ich nun einen Weg wieder an mein Eigentum zu gelangen.
Nur wie ist dies möglich, ohne Ewigkeiten zu warten? Okay, der Zeitwert ist nicht mehr sehr hoch, der persönliche Wert dafür um so mehr.

Eine Zivilklage würde mir zum Erfolg verhelfen, denke ich mir, allerdings ist dies ein langwieriger Schritt. Besteht die Möglichkeit in diesem Zusammenhang und unter Anführung von entsprechenden Gesprächsausdrucken über eine Strafanzeige schneller an das Ziel zu kommen?

Vielleicht wisst ihr ja ein wenig, was noch helfen könnte. "Gespräche" oder "Mentoren" sind übrigens keine Lösung mehr, der Kontakt ist bis auf meine Aufforderungen bereits komplett eingestellt.

x-stars

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Montag, 7. Januar 2008, 15:49

Wohnen deine Eltern in der Nähe von S.? Vielleicht liegts ja nicht am Willen, das Telefon überhauot rauszurücken und sie vergisst es einfach bzw. hat keine Lust es irgendwo abzuliefern. Wenn deine Eltern in Reichweite sind, könnten die ja mal dort vorbeifahren und es abholen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

KingofBohmte

Senior Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Montag, 7. Januar 2008, 16:49

Ja, sie wohnt in der Nähe.
Vergessen kann sie es nicht, wenn ich sie und ihren Freund permanent in den letzten Wochen dran erinnert habe, auch noch über Silvester hinaus. Das Dingen dabei ist ja, das sie da regelmäßig lang juckelt, weil sie zu ihrer Schwester fährt. Nen Umweg ist es von etwa... 80 Metern.

Meine Eltern kann ich dazu nicht heranziehen, weil beide von ihrer Arbeit eingespannt und über die Woche nicht eingespannt sind. Einzig mein Bruder ist daheim mit meinen Großeltern, aber der darf, mangels fehlender Erlaubnis, kein KFZ bewegen. Und die 40km je Strecke wollt ich ihm nicht aufzwingen.

render

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Montag, 7. Januar 2008, 21:14

There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

masterofkame

Full Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Montag, 7. Januar 2008, 21:26

also in Ö wäre die lage wie folgt:

§133/1 StGB
die "zueignung" in diesem fall geschieht durch die unterlassene
rückgabe des mobiltelefons. der vorsatz auf bereicherung
ist auslegungssache, da S das telefon aber schon seit einem
recht langen zeitraum nicht zurückgibt kann er ihr unterstellt
werden.
strafandrohung - 6 monate od geldstrafe bis 360 tagessätze

das entsprechende pendant dazu in D kenne ich leider nicht.


aber mein tipp:
droh ihr einfach mit der strafanzeige aus genanntem grund
bzw. ihren eltern. ist hier ein legitimes mittel.
vom zivilrechtsweg würde ich abraten (kosten u mühen zu hoch...)

lg
andi

ps: angaben natürlich ohne gewähr da strafrecht bei mir
schon länger aus ;)

Erkaeltung

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Dienstag, 8. Januar 2008, 02:42

Hi!

Schriftlich eine Frist setzen und mit Anzeige drohen. Wenn sich trotzdem nix tut -> anzeigen.

Ich persönlich würde dies wie einen "Diebstahl" sehen. Kann ja nicht angehen das sich andere Leute Zeugs ausleihen, es behalten und damit ungeschoren davon kommen. Sich quasi am A***h lecken lassen.
Es geht ja auch irgendwo ums Prinzip. In dem Fall war es ein Handy. Hätte aber auch TV oder Notebook oder irgendwas anderes sein können, oder?

Selber dort vorbeifahren oder andere Leute dorthin zu schicken halte ich für keine gute Idee.

masterofkame

Full Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Dienstag, 8. Januar 2008, 10:05

@ hatschi:

nö is ex lege kein diebstahl weil die wegnahme einer fremden
beweglichen sache fehlt da zuvor verliehen, sprich kein
erneuter gewahrsamsübergang --> 133/1 Veruntreuung
aber wie gesagt isn bisschen länger her... ;)

lg

Draco

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Dienstag, 8. Januar 2008, 10:14

Kannst du denn anhand von Rechnungen oder ähnlichem beweisen, daß es dein Eigentum ist?

Erkaeltung

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Dienstag, 8. Januar 2008, 16:21

Zitat von »3er_andi«

@ hatschi:

nö is ex lege kein diebstahl weil die wegnahme einer fremden
beweglichen sache fehlt da zuvor verliehen, sprich kein
erneuter gewahrsamsübergang --> 133/1 Veruntreuung
aber wie gesagt isn bisschen länger her... ;)

lg


Darum habe ich ja auch geschrieben das ich es PERSÖNLICH als Diebstahl sehen würde. Ich habe nicht geschrieben das es das Gesetz so sieht.

masterofkame

Full Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Dienstag, 8. Januar 2008, 16:57

achso... sry f meine fehlinterpretation. hab da wohl zu schnell
gelesen ;)

FUNKMAN

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Mittwoch, 9. Januar 2008, 15:13

Zitat von »3er_andi«

ps: angaben natürlich ohne gewähr da strafrecht bei mir
schon länger aus ;)



Es wäre schön gewesen, wenn du trotz "schon länger aus" erkannt hättest, dass STRAFRECHT nichts mit einem HERAUSGABEANSPRUCH zu tun hat. Der ist nämlich zivilrechtlicher Natur.

Mal ganz abgesehen davon, dass dir D dein Ösiland-Strafrecht nichts nützt, auch wenn es hier bei uns selbstverständlich entsprechende Tatbestände gibt.




Ferner ist dein "Ratschlag" haarsträubend - Jemanden zu bedrohen stellt seinerseits Nötigung dar. Auch unter Berücksichtigung der Vorgeschichte und keiner genaueren Subsumtion.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

den

Senior Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Mittwoch, 9. Januar 2008, 15:37

naja die anfrage des fred-erstellers ging ja auch in richtung strafanzeige ja/nein bzw. was bringts. im übrigen könnte man zumindest drüber nachdenken den herausgabeanspruch im strafverfahren nach § 403 stpo anhängig zu machen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

masterofkame

Full Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Mittwoch, 9. Januar 2008, 18:21

@ funkman:

naja, also erstens wurde nach möglichkeiten einer strafanzeige
gesucht (danke @ den) und 2. ist es legal jmd mit einer
strafanzeige zu drohen wenn durchs entsprechen
der drohung, der anzuzeigen beabsichtigte tatbestand
quasi geheilt wird... (nur mal so zur info)
(und dass es auch für dich verständlich ist: zb. wenn jmd
dir deinen rucksack stibitzt du das siehst zu ihm hingehst und
sagst gibs zurück sonst zeig ich dich an und ers zürückgibt
ist das 1. keine drohung und 2. er auch nicht mehr strafbar
wegen tätiger reue...)

und dass du mir nochmal unter die nase reibst dass die
ö-Rnormen den D nicht gleichen hättest dir auch sparen können...

und n tipp von mir: schreib lieber was konstruktives das blubb
hilft!

lg
andi

Tahigwa

Senior Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Mittwoch, 9. Januar 2008, 22:34

Mein Tipp dazu ist vergiss die Sache und schreib das Telefon ab.
Der Wert um den es geht lohnt den Aufwand gar nicht.

Geht es hier nur ums Telefon oder anderes privates?!
Klar, es ist nicht ok das Handy einfach zu behalten.

In dem Fall würde ich sie ein letztes mal anrufen und sie wissen
lassen "wie mies sie ist" und den Kontakt endgültig abbrechen.
Außerdem könntest du das Telefon sperren lassen wenn du die
nötigen Daten dazu noch hast.

PS:
Ich hatte auch mal ne "nette Bekannte" durch die ich 2 Handys
abschreiben musste. Die werte Dame betrachte Handys als
Nebeneinkunft und war Stammkunde bei Second Handy wo sie
diese regelmäßig günstig anbot.






Zitat

* We die only once, and for such a long time. *Moliere*
A64 NC3500+ 939 zu verkau

KingofBohmte

Senior Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Donnerstag, 10. Januar 2008, 13:27

Oh cool, schon einmal danke für die Antworten. Hab selber bissel nachgeguckt, $246 Abs. 2 StGB (Unterschlagung) klingt für mich so ein wenig danach. Oder bin ich nu voll auf dem falschen Tripp?

@Draco: Rechnung ist da, über das Gerät und auch mit aufgedruckter IMEI, sogar mit Unterschrift vom Verkäufer.

@Moskau-Team: Ne, sowas ist nix für mich. Auf so ein Niveau wollt ich mich nicht herab lassen. Ebenso wenig Bedrohnung / Nachstellung und dergleichen.

@Tahigwa: Geht hier nur um das Telefon, da ich, wie eingangs erwähnt, mittlerweile leider wieder auf die Kiste angewiesen bin. Zudem besteht ein persönliches und nicht unbedingt materielles Interesse an dem Gegenstand.

@Hatschiiii: Selber vorbei fahren ist halt, wie gesagt, nicht möglich wegen der 400km je Seite. Und Dritte vorbeizuschicken... Stimme ich Dir zu, halte auch ich nicht für gut.

Aber in dem Zusammenhang sollt ich vielleicht erwähnen, dass S. mittlerweile von mir fordert :o ich solle persönlich erscheinen, wenn ich das Gerät haben möchte. Das ist mir zeitlich schon nicht möglich, finanziell sieht es entsprechend aus, das weiß S. auch. Zudem stehen die Kosten in keinem Zusammenhang zum Rest, schon gar nicht zu einem versicherten Paket.
Auf Nachfrage, ob S. mir sämtliche mir entstehenden Kosten für die Reise zu erstatten, wenn ich persönlich erscheinen würde, lehnt S. hingegen ab, bleibt aber nach wie vor auf der Forderung der persönlichen Übergabe bestehen.

masterofkame

Full Member

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Donnerstag, 10. Januar 2008, 14:06

hey blubb...

naja unterschlagung ists eher nicht... eher veruntreuung
da ihr das gut (handy) zuvor anvertraut worden ist (geliehen)...
aber ich kenn den genauen wortlaut von eurer unterschlagung nicht.
edit: aber hab grad nachgelesen, unterschlagung/veruntreuung ist
bei uns in Ö hinsichtlich systematik grundverschieden zu euren
rechtsnormen!

wenn sie auf persönliche übergabe besteht schick doch deine
eltern vorbei, die wohnen doch in der nähe?

und wenn das nicht klappt wie gesagt, droh ihr mit ner anzeige
od. besser, ruf ihre eltern an und besprich das mit denen, dass
wenn sies nicht rausrückt du sie anzeigen wirst und dich am
strafverfahren als zivilbeteiligter mit div. ansprüchen (herausgabe, ersatz usw.) beteiligst...

lg
andi

Thomas_Haindl

God

Re: Verliehenes Eigentum einklagen?

Freitag, 11. Januar 2008, 01:29

Zitat von »Blubb«

... Die "Gespräche" und auch "Versprechungen" sind schriftlich bzw. mündlich mit Dritten gelaufen.
[...]
... Okay, der Zeitwert ist nicht mehr sehr hoch, der persönliche Wert dafür um so mehr.


Zitat von »Blubb«

Aber in dem Zusammenhang sollt ich vielleicht erwähnen, dass S. mittlerweile von mir fordert :o ich solle persönlich erscheinen, wenn ich das Gerät haben möchte.
[...]
... bleibt aber nach wie vor auf der Forderung der persönlichen Übergabe bestehen.

Bist Du schon mal auf die Ideee gekommen, daß es hier gar nicht um das blöde Telefon geht?
Und - wie mir scheint - auf beiden Seiten nicht.

Ihr solltet Euch mal dringend unterhalten - am besten auf neutralem Boden.

mfg, Thomas