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xXxnightwishxXx

God

Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 16:23

Hallo,

ich habe hier ein großes Problem und zwar, ich mache seit nun 6 Monaten eine Ausbildung. Habe auch immer mein Gehalt bekommen, jedoch von letztem (also das Gehalt von Januar) nicht. Der Buchhalter und ich hatten uns letzten Monat unterhalten, das ich von einem Mitarbeiter (gerade neu in der FIrma) eine Aufgabe (...übrigens einen Privatbrief wegschicken..) nicht erledigt hätte, hat sich darüber aufgeregt etc.

Als ich bei der Tanke war und bezahlen wollte ist mir das erst heute aufgefallen das garkein Gehalt überwiesen wurde (bei meinem Kumpel und Mitarbeiter jedoch schon!!). Da ich auch kein Bargeld mithatte musste ich nun Personalausweis dalassen und soll nach Feierabend vorbeikommen und Geld mitbringen.

Was ich aber nicht verstehe, wieso wurde das Gehalt "eingefroren" mitten in der Ausbildung, obwohl ich keine Fehler, verluste im Unternehmen in Form von Fahrlässigkeit o. Ä. gemacht habe.

Was sollte ich nun machen um an mein Geld zu kommen?
Darf meine Firma einfach ohne mir eine vernünpftige Erklärung, einen Bescheid das Gehalt streichen (auch wenns nur Azubigehalt ist..)?
Was sollte ich möglichst vermeiden ?

Hoffe ihr habt ein paar Tipps :-/

amok

Senior Member

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 16:28

Ist das ein größerer Betrieb?
Dann sofort zum Betriebsrat!

War es ein kleiner Betrieb und vieleicht über Karneval geschlossen? So dass das Geld erst heute bzw. morgen ankommt? Frag einfach mal in der Buchhaltung nach! Gehalt darf meiner Meinung nach nicht einbehalten werden. Du hast ja Leistung dafür erbracht.

xXxnightwishxXx

God

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 16:38

Zitat von »amok«

Ist das ein größerer Betrieb?
Dann sofort zum Betriebsrat!

War es ein kleiner Betrieb und vieleicht über Karneval geschlossen? So dass das Geld erst heute bzw. morgen ankommt? Frag einfach mal in der Buchhaltung nach! Gehalt darf meiner Meinung nach nicht einbehalten werden. Du hast ja Leistung dafür erbracht.


Hi,

wir sind eher ein mittleres Unternehmen ab 50 Mitarbeiter.

Karneval ist bei uns nicht von bedeutung, also hier wurde gearbeitet die Tage etc. Mein Kumpel arbeitet ja auch hier in der FIrma nur in einer anderen Abteilung und seins ist ja auch schon da.

Leider kann ich heute nicht nachfragen da die gesamte Buchhaltung Schulung hat.

Danke für deine Antwort.

den

Senior Member

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 17:10

Zitat von »daNiel«



...da die gesamte Buchhaltung Schulung hat.


könnte es evtl daran liegen..? ::) :-X
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Max_Payne

God

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 17:12

Also bevor du nicht mit jemandem geredet hat, is dieser Topic mehr als flüssig. Gehe notfalls zum Chef und rede mit dem.




Gruß Max Payne

xXxnightwishxXx

God

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 17:28

Zitat von »den«


könnte es evtl daran liegen..? ::) :-X


Sorry, aber habe ich gesagt das jeder das Geld bekommen hat? Schulung hat heute begonnen und wird heute enden. Zwar erst gegen 20:00 Uhr da hab ich schon Feierabend.

@ Max

Das werde ich, wollte aber wie auch schon im ersten Post die Fragen geklärt haben. :-/

futureintray

God

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 17:52

würde einfach mal anchfrage bevor ich zum betriebsrat rennen würde.
die in der buchhaltung müssten ja nen grund bekommen haben.

die frage ob sie das gehalt einfrieren dürfen lautet nein.
denn selbst wenn du grob fahrlässig bei irgendwas gehandelt hättest,
und dir eine fristlose kündigung anstände,
(was bei azubis auch nicht so leicht zu rechtfertigen ist)
dürfen sie das gehalt nicht einfrieren.


den

Senior Member

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 18:05

Zitat von »daNiel«



Sorry, aber habe ich gesagt das jeder das Geld bekommen hat?

d. h. du hast mit allen 50 mitarbeitern gesprochen und kannst ausschließen, dass es eine verzögerung in der buchhaltung oder bei deiner eigenen bank gegeben hat...? na dann, auf zum betriebsrat! :P
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Erkaeltung

God

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Mittwoch, 6. Februar 2008, 18:18

Zitat

Der Buchhalter und ich hatten uns letzten Monat unterhalten, das ich von einem Mitarbeiter (gerade neu in der FIrma) eine Aufgabe (...übrigens einen Privatbrief wegschicken..) nicht erledigt hätte, hat sich darüber aufgeregt etc.


Privatbrief? Von einem Mitarbeiter? Und das hast du nicht erledigt...und deswegen gibt es kein Gehalt.....muhhahaha...sorry, aber was bitte ist das für eine Firma?

Hast du Anweisungen von einem Mitarbeiter auszuführen die dessen Privatleben betreffen? NEIN! (besser gesagt DU DARFST ES NICHT. Ist nicht Teil der Ausbildung und der Mitarbeiter ist nicht dein Chef. Die Firma bezahlt dich nicht für Privataufträge von Mitarbeitern.)

Darf ein Buchhalter einem Lehrling die Auszahlung seines Lohnes/Gehalts sperren? NEIN!

Hast du einen Ausbildungsvetrag unterschrieben? (Stichwort "Rechte und Pflichten des Auszubildenden") - JA!

Hat ein Arbeitgeber Pflichten gegenüber eines Auszubildenden? JA!


Zitat

(auch wenns nur Azubigehalt ist..)


Oh ich glaube du bist dir selbst deiner Rechte nicht so ganz im Klaren. Was heißt hier "NUR Azubi...." ?? Die Rechte eines Azubis sind quasi MEGAFETT.
Geh zu deinem Chef, Lehrlingsmeister, Betriebsrat, Vetrauensperson etc. und schildere ihm die ganze Geschichte.
Denn wenn das wirklich so passiert ist wie du oben geschrieben hast dann wird da mehr als nur ein Kopf rollen, aber auf jeden Fall NICHT deiner.

Edit:

Zitat

Was ich aber nicht verstehe, wieso wurde das Gehalt "eingefroren" mitten in der Ausbildung, obwohl ich keine Fehler, verluste im Unternehmen in Form von Fahrlässigkeit o. Ä. gemacht habe.


Selbst dann darf dir nicht dein Gehalt gesperrt werden. Auch nicht wenns fahrlässig gewesen ist. Du bist Azubi. Aus! Basta!

Du kannst maximal eine Abmahnung kassieren falls du gegen den Vertrag handelst.

J_Tuvix

Senior Member

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Donnerstag, 7. Februar 2008, 01:36

Also erstmal würde ich ganz cool bleiben und erstmal nur nachfragen, warum dein Gehalt noch nicht da ist. Falls dir "der Buchhalter" keine befriedigende Antwort gibt wendest du dich freundlich an die nächsthöhere Ebene. Diese Sache mit dem Privatkram kann etwas damit zu tun haben, dies würde ich aber erstmal vergessen und die Antwort(en) abwarten.

FUNKMAN

God

Re: Nichtzahlung von Vergütung

Samstag, 9. Februar 2008, 18:45

Was ist nun daraus geworden? ??? ;) :-* ;) ???
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D