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rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 11:46

hab hier diese ram:
http://geizhals.at/deutschland/a306025.html

ocz 4096mb 1000er

bekomme sie aber nicht stable zum laufen,
auch nicht bei 2,2v.

jetzt denke ich dran mir andere zu besorgen,
und eben diese dann zurückzuschicken
weil sie ja nicht funktionieren.

nutze ich die 2 wochen widerrufsrecht
muss ich ja für den wertverlust aufkommen?

Re: rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 13:23

also ich kann nur aus eigener erfahrung berichten: habe letztens eine 2,5 festplatte zurückschicken müssen da sie nicht in meinem macbook laufen wollte... habe den gesamten betrag zurück erhalten obwohl die festplatte ja benutzt und nicht mehr original verschweißt war... an deiner stelle würde ich einfach mal bei der firma anrufen bei der du den ram gekauft hast und nachfragen...kann mir aber nicht vorstellen das die da was abziehen - ausser natürlich der ram hat jetzt z.b. macken an den kühlkörpern. aber wie gesagt - die aussagen beruhen nur auf eigenen erfahrungen.
Verkaufe Wakü Teile von AC: Cuplex Evo Rev 1.0, Twinplex VGA, Twinplex ATI und diverse Winkel - die Teile sind alle gebraucht und in gutem Zustand - bei Interesse -> KN

Re: rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 14:29

Ich würde mich noch kurz ans Ocz Forum wenden. Aber bitte auf Eng. Wenn die dann nicht laufen sind sie kaputt.

Ansonsten kannst du es über den Händler versuchen.

Re: rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 15:10

hmm,
danke für den tipp mit dem forum!

sieht sehr kompetent aus!

Re: rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 15:49

Wenn du es ganz genau haben willst schreib Tony eine Pn auf Eng und Nico eine pn auf Deutsch.

Beide sind mehr oder weniger die Gurus an der Stelle. Wenn die es nicht wissen ist echt was kaputt.

Re: rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 18:09

Wenn du Sie wegen Nicht-Funktionierens zurückschickst und daraufhin eine Gutschrift bekommst, dann komplett. Wenn wegen FAG, dann kann der Händler dir einen Betrag abziehen, da die Ware nicht mehr Originalverpackt (versieget) ist. FAG bezieht sich auf das "Testen wie im Laden" und kaum ein Laden wird dir den RAM aus der Packung nehmen, nur weil du Kaufinteresse zeigst (geschweige denn ihn dich in deinen Rechner bauen lassen).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: rückgaberecht bei ram?

Freitag, 7. März 2008, 18:29

Zitat von »Mr.«

[...] kaum ein Laden wird dir den RAM aus der Packung nehmen, nur weil du Kaufinteresse zeigst (geschweige denn ihn dich in deinen Rechner bauen lassen).


mh.. ich hatte mal ein notebook, das war sehr störrisch was das RAM angeht.. Habs innen Laden geschleppt und den Verkäufer gefragt, ob er mir mal ein paar Riegel verschiedener Hersteller zum Testen geben kann.. Durfte dann drei Riegel testen, vor dem Kauf, im Laden, ohne vorher zu kaufen ;D
V: Cuplex (sock. 478), Twinplex (gf-4 halterung), Airplex-Classic, Eheim 1046, div. Winkel, 2 Gehäusedurchführungen... alles Plug'n'Cool

Re: rückgaberecht bei ram?

Samstag, 8. März 2008, 16:17

Das ist aber eine Ausnahme, da die wenigsten Personen ihre komplette Hardware in den Laden schleppen.

Rein formell gesehen ist es schon ziemlich grau, wenn Du den RAM nach Einbau und Test ohne ein Wort dazu zu sagen bzw. ohne dies dem Händler mitzuteilen im Rahmen deines Widerrufsrechts zurück schickst. Das Gesetz ist eben dazu da, dass der Verbraucher und nur der die Ware testen kann, wie er es auch in einem üblichen Ladenlokal kann. Meiner Auffassung nach gehört da im aller entferntesten Sinne noch ein Einbau und evtl. ein Kompatibilitätstest dazu, alles was darüber geht ist die Behandlung wie Eigentum - und das sieht das Gesetz eben nicht vor. Imo ist es Betrug, wenn man so vorgeht.

Wertverlust kann Dir angekreidet werden, allerdings muss dieser Wertverlust nachvollziehbar und objektiv geführt sein. Zudem muss das Vorgehen bei WV explizit und deutlich aufgeführt sein, ebenso ist afaik Hinweis auf entstehende Kosten Pflicht.
Fehlende Versiegelungen auf der Verpackung dürfen übrigens NICHT zu einer Wertminderung führen, dazu gab es bereits einige Gerichtsurteile.