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Jey
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Zitat von »Woodstock«
Zitat von »Woodstock«
Edit meint daß Du natürlich auch noch so reagieren könntest. ;D ;D ;D ;D
Das ist aber nur eine Frage der richtigen Konfig des AB. Lass das Telephon 3 mal klingeln, dann geht der AB ran und Du kannst dann die Nachricht mithören und ggf abheben. Wer keine Nachricht hinterlässt hatte nix wichtiges oder ruft auf dem Handy an.
Zitat von »Jey«
Option 1:
Zum Teil mach ich das auch aber da Freunde teilweise auch die Nummer unterdrückt haben ist das nicht die Lösung. Und ewig klingeln tuts dann trotzdem.
Und da gehst du dann ran ?????????
Zitat
Option 2:
Hab ich auch schon probiert, hält keine 5 sec. kommt der Rückruf.
Zitat von »ThaDog«
...Am beste unfreundlich sein und so ein gespräch in 3 sek beenden....
den
Senior Member
Zitat
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für neue Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung beschlossen. Dieser sieht für nicht genehmigte Anrufe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Die Unterdrückung der Rufnummer ist verboten.
Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun außerdem auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden.
Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - sollen darüber hinaus erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Die Neuregelung muss jetzt noch von den entsprechenden Bundesgremien verabschiedet werden.
Der Branchenverband BITKOM hat die neuen Regeln grundsätzlich begrüßt. "Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Wir müssen erreichen, dass Telefonanrufe als Marketing- und Serviceinstrument nicht durch schwarze Schafe in Verruf geraten", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder
Eine weitere Verschärfung über diese Punkte hinaus lehnt der Verband allerdings ab. "Es darf nicht so weit kommen, dass alle telefonischen Bestellungen zunächst unwirksam sind, bis sie schriftlich bestätigt werden", so Rohleder. Das 14-tägige Widerrufsrecht reiche in der Regel aus.
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