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Seppel-2k3

God

Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:07

ZITAT: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

heisst das dass was ich verstehe, ich darf ohne be nen anhänger von maximal 1750 kg ziehen wenn man annimmt das man ein fahrzeug hat das auch 1750kg leermasse hat sofern der zug dann 3.5t nicht überschreitet? wozu mach ich dann noch führerscheinklasse be? autos sind ja nun nich gerade selten die etwas über 1.5t auf die straße bringen, wo ist da der sinn?
mir wurde "damals" in der fahrschule gesagt ich darf max. 750kg ohne auflaufbremse bewegen mit klasse b, aber der obige schrieb wiederlegt das doch eigentlich oder

HansWursT

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:12

ne bis 750 kg darf der anhänger wiegen.
dabei darf er aber nciht mehr wieder als das fahrzeug wiegen und beides zusammen darf auch nicht mehr als 3500kg wiegen.

sofern ich das noch richtig im kopf habe

das maximum sind die 750kg für den anhänger die zig sätze dazu definieren nur die kombination mit nem sehr leichten auto^^

Vitektim

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:15

Nein du darfst nur max.750 kg ziehen.

Fährst du z.B. ein Auto was nur 400kg wiegt, dann dürftest du auch nur 400kg ziehen.

Mit BE darfst du auch über 750kg ziehen und die Beschränkungen sind ein bisschen anders ( 1,5 fache Masse oder so ähnlich)

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:17

also ich verstehe das anders, nach den 750kg steht ja ein oder, das lässt darauf schließen, das der anhänger halt soviel wiegen darf (gesamt) wie das leergewicht des autos. das versteh ich halt nicht, falls das wirklich so sein sollte, weil dann wäre das nächste auto todsicher mit anhängerkupplung ;D

achja, ich kenn das auch nur so wie ihr, aber ein kumpel hat mich damit vorhin überrascht. ;D

Vitektim

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:20

das ist kein oder wo du dir das schönere aussuchen kannst.


750kg ist das Maximum.
Bei leichten Autos halt noch weniger

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:28

ja. so kenn ich das auch, aber ich find den text irgendwie verwirrend, weil ich finde das liest sich so als dürfte der anhänger egal wie schwer sein hauptsache er wiegt nicht mehr als die leermasse des fahrzeugs und nicht mehr als 3500kg insgesammt für den zug.

es gibt auch soviele autos die unter 750kg leermasse haben :X

Heimwerkerking

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:32

Mit Führerschein Klasse B darfst du Fahrzeuge bis zu 3,5T Gesamtmasse fahren plus einen Anhänger von 750kg also max 4,25t Gesamtgewicht des gespanns.
Ausnahmen sind wenn die gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist und aber das Gesamtgewicht des Gespanns also gesamtmasse Zugfahrzeug plus gesamtmasse des Anhängers dürfen 3,5T nicht überschreiten.
Dein Beispiel mit 1750kg Anhänger und 1750kg Zugfahzeug geht also nicht.
Was gehen würde wäre folgendes
Zugfahrzeug Leermasse 1500Kg max Gesamtgewicht 2000kg
Anhänger max Gesamtgewicht 1500kg auflaufgebremst

Hierbei sind alle Punkte gegeben Gesamtgewicht Anhänger ist nicht höher als Leermasse Zugfahrzeug der Anhänger ist auflaufgebremst und das Gespannüberschreitet max 3,5T nicht

Mit Klasse BE fallen diese Beschränkungen wg da darfst du alles ziehen was dein Zugfahrzeug kann und wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5T wiegt

Habe selbst zwar nen BE Führerschein aber habe mich zur Sicherheit gerade nochmal bei meinem Onkel schlau gemacht und der hat eine Fahrschule

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:35

das heisst also ich darfs doch fahren und der be ist mehr oder weniger überflüssig? weil ich mein, nen auto von irgendwem zu leihen das ne leermasse von 1.5 tonnen hat is ja jetzt nich das problem bei uns aufm land ;D

pharao

Moderator

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:35

Zitat von »Heimwerkerking«

Mit Führerschein Klasse B darfst du Fahrzeuge bis zu 3,5T Gesamtmasse fahren plus einen Anhänger von 750kg also max 4,25t Gesamtgewicht des gespanns.


das widerspricht aber stark

Zitat

sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:37

das seh ich auch so, bin ich auch garnicht näher drauf eingegangen, da der andere teil viel wichtiger ist und einen be führerschein quasi unwichtig macht.

deeptera

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:38

Naja, im Grunde soll das heißen:

a) normales Auto zB 1,5t darf 750kg Anhänger haben oder
b) Auto leichter als 750kg darf keinen Anhänger haben der schwerer als das leere Auto ist oder
c) zB 3,25t Auto darf nur noch den Rest bis 3,5t also 250kg ziehen.

Bevor du dich auf Grund undeutlicher Formulierungen in irgendwelchen Merkblättern oder Wikipediaseiten etc dazu bemächtigt fühlst davon abzuweichen, wäre es rastsam zu prüfen ob die Gesetze/Verordnungen/wasauchimmer die eigentlich dahinterstehen auch so geschrieben sind oder ob es da deutlicher steht und nur zum Platzsparen gekürzt wurde. Und auch dann noch wäre ich mir nicht sicher im Streitfall damit durchzukommen.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Heimwerkerking

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:38

Zitat von »hobbes_dmS«



das widerspricht aber stark


Nein widerspricht sich nicht da diese 750kg einen Sonderstatus besitzen

@Seppel da hast du recht und so wird es auch sehr häufig praktiziert

Zitat von »454-bigblock«


Treffender hätte man es nicht schreiben können!
Du bist halt doch der King. Ich kröne Dich hiermit für den Post des Tages.

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:41

mir wärs hier im ort eh scheissegal wenn ich was transportieren will wie schwer der anhänger ist, nur hier gehts halt um ne autobahnfahrt und da seh ich dann doch nen prob, weil wenn da was passiert...

ich frag mich wem ich nu glauben soll, dem menschen vonner fahrschule oder demjenigen der meint, das man egal was das auto wiegt max. 750kg ziehen darf.

warum zur hölle müssen texte so geschrieben sein, das man erstmal jahrelang irgendwelche superstudiengänge hinter sich bringen muss um das im ansatz richtig zu verstehen..

pharao

Moderator

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:52

Zitat von »Heimwerkerking«

widerspricht sich nicht da diese 750kg einen Sonderstatus besitzen

wo hast du denn DAS her? Quelle?
Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

deeptera

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 00:55

Also ich habe jetzt nochmal n bisl im Inet rumgeschaut und es läuft wohl darauf hinaus, dass es so ist, wie Heimwerkerking sagt.

Die 750kg scheinen eine bauartbedingte Grenze bei bestimmten Anhängern zu sein. Für mehr braucht man einfach eine andere Art Anhänger, deshalb steht das da extra mit drin denke ich mal.

Außerdem habe ich noch in nem anderen Forum gelesen, dass man zwar nur einachsige anhänger fahren darf, aber zwei Achsen zählen immernoch als eine solange sie weniger als 1m von einander entfernt sind.

Also könnte man sogar nen großen Anhänger mit zweitem PKW drauf mit Klasse B fahren wenn sich das vom Gewicht her ausgeht.

Das ist doch einiges, ich war da immer mehr auf das geweine von meine Dad getrimmt, dass ich damals kein BE gemacht habe und ja jetzt nur so mini-Anhänger fahren dürfe die keine braucht. Naja, bisher hat sich bei mir aber eh nix anderes ergeben mangels Anhängerkupplung ^^


So, noch was gefunden: Ist etwas viel, lest einfach mal das hier:
http://www.motor-talk.de/forum/fuehrersc…036.html?page=0

Da geht es auf Seite 2 noch darum, welches Gewicht für die Einhaltung der Regelung herangezogen wird. Und damit fällt die ganze Aktion wieder, wenn das so ist wie es da steht ^^
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Vitektim

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:00

Hmm, ich hab auch noch mal genau gelesen und ziehe meine obigen Aussagen erstmal zurück.

Beim Tüv hab ich dies gefunden:

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


Da ist ja ausdrücklich von Hängern über 750kg die Rede.

Man_In_Blue

Moderator

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:03

Huhu...

du vermixt äppel mit birnen... und stelt abhängigkeiten aufen kopf bis se so klingen wies dir passt... ;D

mehr als 750 kg ist bei einem auto das über 750 kg wiegt bei dir nicht drin...

aber mach doch einfach den BE lappen... so schwer ist der ned... immerhin hab ich den ja auch...

Das mit den "darf nicht mehr als das zugfahrzeug wiegen" hat einen anderen Hintergrund... und zwar ist das eine TECHNISCHE Regel die jetzt weniger mit dem Führerschein zu tun hat als mehr mit der Tatsache das Anhänger bis 750 kg keine eigene BRemse haben müssen und daher das Zugfahrzeug allein Bremst... ein Zugfahrzeug wie zB. ein KRAD das 170 KG wiegt kann allerdings keinen 750 KG hänger allein bremsen...

größere Hänger sind gebremst... bei gebremsten hängern darf das gewicht des Hängers 50% über dem des Zugfahrzeugs liegen...

hat aber wie gesagt jetzt nix mit dem Führerschein zu tun...

Man In Blue
A sinking ship is still a ship!

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:12

mib. lesen...

was du schreibst ist das was alle glauben, der schrieb den ich aber zitiert habe, widerlegt das ganze, wenn auch recht schwammig.

zwei leute haben jetzt mit recht zuverlässiger quelle (fahrlehrer / tüv) gesagt das es eben DOCH geht und das die große masse das anscheinend falsch verstehen zu scheint inkl. meines ehem. fahrlehrers der der schlimmste alki im ort ist, also verzeih ich ihm das er einfach mitlerweile zu wenig grips hat um das zu kapieren.



Zitat

aber mach doch einfach den BE lappen... so schwer ist der ned... immerhin hab ich den ja auch...


für das geld kann ich meinem nachbarn mit ner e-klasse ne kupplung schenken und mir den anhänger von nem bekannten umsonst leihen, verstehst du jetzt warum ich den be führerschein für schwachsinn halte?

deeptera

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:26

Also ich versuche nochmal kurz ne Zusammenfassung dessen was ich jetzt im Netz so zusammentragen konnte.

Also Anhänger bis 750kg (das sind die sogenannten leichten, die ungebremst sind) darf man immer fahren. Auch mit 3,5t plus Anhänger also 4,25t

Dann darf man auch schwere gebremste zB mit Tandemachse fahren. Allerdings muss man dann die 3,5t einhalten. Dabei werden aber nicht die Leergewichte oder tatsächlichen Gewichte betrachtet sondern von PKW und Anhänger müssen die zulässigen Gesamtgewichte addiert werden und dann unter 3,5t liegen. Das muss man erst mal schaffen, denn so eine Anhänger kann einiges Tragen.

Und "... mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs ... " kommt ja auch noch dazu.

Man dürfte also schon auch größere Anhänger fahren aber ob man jemals eine Kombination hinbekommt die passt ist sehr fraglich.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

deeptera

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:38

Kurz mal doppelpost, bevor gleich wieder 3 Leute posten wärend ich edite ^^

Also bei mir wäre die Rechnung so:
PKW zulässige Gesamtmasse: 2015kg
bleiben also bis zur 3500kg Grenze noch 1485kg

Dann dürfte ich das fahren weil der PKW 1800kg max Anhängelast gebremst und 1640kg Leermasse hat. Die Gesamtmasse von 1485kg für den Anhänger wäre also in beiden Bereichen ok.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping: