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Zitat von »Seppel^«
nzumal das gewicht das man zuladen darf eher unwichtig ist
Zitat von »deeptera«
Na eben nicht, denn das Gesamtgewicht also Eigengeicht plus zulässige Zuladung ist es nach dem sich diese Regel richtet. In meinem Fall wäre also so eine einachsiger Hänger mit Plane und 1300kg Gesamtgewicht das realistischste. Das geht aber auch nur dann, wenn man genug Leergewicht im PKW auf die Beine bekommt, wenn man unter den 1300kg liegt hat man wieder Pech.
FreezedComputer
Senior Member
Zitat von »Vitektim«
Hmm, ich hab auch noch mal genau gelesen und ziehe meine obigen Aussagen erstmal zurück.
Beim Tüv hab ich dies gefunden:
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Da ist ja ausdrücklich von Hängern über 750kg die Rede.
FreezedComputer
Senior Member
Gelöschter Benutzer
unregistriert
Zitat von »Seppel^«
auch mit be dürftest du afaik nur 1.4 tonnen bewegen, oder gilt bei be die 3.5t grenze nicht?
wie du an vitektims beispiel siehst, kann man 1.4 tonnen mit ner e-klasse ziehen, und mir kommts auf platz an nicht aufs gewicht, das man das irgendwie erreichen kann is mir schon klar, aber so war das nicht gemeint, aber schränke oder betten wiegen nicht viel, sind aber halt groß, darum gehts mir bei der größe des anhängers, nicht um das was ich da letztenendes max. mit transportieren könnte. weil sand fahr ich selten durch die gegend ;D in nen 750kg anhänger bekommt man aber nichtmal normales bett und das is eben genau das problem das hier im thread nun gelöst wurde und der umzug mit nem skoda superb und nem pferdeanhänger ist nun gelöst ;D
powerslide
unregistriert
Zitat von »Möppel«
Ich häng mich mal mit ner ähnlichen Frage dran...
Laut meinem Führerschein habe ich:
[...]
C1 (Beschränkung/Bemerkung 171, was immer das auch heisst)
[...]
CE (befristet bis 2025; Bemerkung 79(C1E>12000kg,L<3))
wieso hab ich dann kein C ??? Da ist der LKW wesentlich kleiner auf dem Bild als bei C1E oder CE ?!
Zitat
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von
# dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse
# Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann
# dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Kl. C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Zitat
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
Zitat
Daher wird Altinhabern bei Umschreibung die Klasse C1 bzw. C im Feld 12 des Kartenführerscheins mit der Erweiterung „171“ bzw. „172“ eingetragen. Diese erweitert die entsprechende Fahrerlaubnisklasse um das Recht, Fahrzeuge der Klasse D1 bzw. D ohne Fahrgäste, aber mit Beifahrer zu führen, ohne im Besitz der Klasse D1 oder D zu sein.
Zitat
Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Zitat
Kraftfahrzeuge der Klassen B [...] mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen);
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