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Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:39

naja, ich sach mal, n auto das 2.0 gesammtmasse hat und 1.5 leermasse würde ja schonmal n größerer geländewagen oder ne größere limousine, dann nurnoch nen entsprechender anhänger mit  1.5 das wäre ja garnicht mal so unrealistisch, es muss ja nich unbedingt genau diese traumkombi sein, aber nen mittelklassewagen wie nen a6 oder ne e-klasse sind ja von 1.6 tonnen gesammtmasse garnicht soweit weg, leermasse wird da so bei 1.2 oder so liegen, das ist ja im vergleich zu 750kg schonmal nen ordentlicher gewinn.

zumal das gewicht das man zuladen darf eher unwichtig ist, geht mir mehr darum das son 750kg ding SAUKLEIN ist ;D

deeptera

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 01:54

Zitat von »Seppel^«

nzumal das gewicht das man zuladen darf eher unwichtig ist

Na eben nicht, denn das Gesamtgewicht also Eigengeicht plus zulässige Zuladung ist es nach dem sich diese Regel richtet. In meinem Fall wäre also so eine einachsiger Hänger mit Plane und 1300kg Gesamtgewicht das realistischste. Das geht aber auch nur dann, wenn man genug Leergewicht im PKW auf die Beine bekommt, wenn man unter den 1300kg liegt hat man wieder Pech.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

Vitektim

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 02:08

Unsere E Klasse wiegt leer etwas über 1,6 Tonnen
Zulässiges gesamtgewicht etwas über 2,1 Tonnen
Anhängelast gebremst 1 900 kg

Würde also bedeuten ich darf mit Klasse B etwa 1,4 Tonnen fahren.
Würde ich die Anhängelast ausnutzen wollen bräuchte ich einen BE Schein.

Muss nun natürlich jeder selber entscheiden was er braucht, bisher hab ich nicht mal einen kleinen Anhänger gebraucht. Ich werde den BE auch noch machen, aber nur da ich den Schein für lau bzw. nur die Prüfungsgebühren bekomme. (Kumpel is Fahrlehrer)

Seppel-2k3

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 02:15

auch mit be dürftest du afaik nur 1.4 tonnen bewegen, oder gilt bei be die 3.5t grenze nicht?

Zitat von »deeptera«


Na eben nicht, denn das Gesamtgewicht also Eigengeicht plus zulässige Zuladung ist es nach dem sich diese Regel richtet. In meinem Fall wäre also so eine einachsiger Hänger mit Plane und 1300kg Gesamtgewicht das realistischste. Das geht aber auch nur dann, wenn man genug Leergewicht im PKW auf die Beine bekommt, wenn man unter den 1300kg liegt hat man wieder Pech.


wie du an vitektims beispiel siehst, kann man 1.4 tonnen mit ner e-klasse ziehen, und mir kommts auf platz an nicht aufs gewicht, das man das irgendwie erreichen kann is mir schon klar, aber so war das nicht gemeint, aber schränke oder betten wiegen nicht viel, sind aber halt groß, darum gehts mir bei der größe des anhängers, nicht um das was ich da letztenendes max. mit transportieren könnte. weil sand fahr ich selten durch die gegend ;D in nen 750kg anhänger bekommt man aber nichtmal normales bett und das is eben genau das problem das hier im thread nun gelöst wurde und der umzug mit nem skoda superb und nem pferdeanhänger ist nun gelöst ;D

FreezedComputer

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 02:44

Zitat von »Vitektim«

Hmm, ich hab auch noch mal genau gelesen und ziehe meine obigen Aussagen erstmal zurück.

Beim Tüv hab ich dies gefunden:

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


Da ist ja ausdrücklich von Hängern über 750kg die Rede.

Richtig.
Mit Klasse B darf man also maximal 4250kg rumfahren, mit Klasse BE 8750kg (bei durchgehender Bremsanlage).

Die 750kg sind ein Sonderfall und dürfen auch an ein 3500kg-Auto angehängt und noch mit B gefahren werden. Über 750kg ist auch zwingend eine Bremsung des Anhängers gefordert (Auflaufbremse oder durchgehende Bremsanlage), darunter darf er auch ungebremst sein.

So hat mein Fahrlehrer das vor ca. 3 Monaten mal erklärt.

Um mir die ganze Rechnerei zu ersparen hab ich den BE gleich auch ohne akuten Bedarf mitgemacht. Schwer ist der wirklich ned wenn man irgendwo ne Gelegenheit hat das Rückwärtsfahren außerhalb der Fahrschule zu trainieren, und man ist dann immer auf der sicheren Seite.

(Ich bin durchaus bereit für die oben gegebene Rechtsinformation Verantwortung zu tragen, bin mir also sicher, dass sie richtig ist ;))

Edit: Ahja, fällt mir grade noch so ein: Unter Umständen gibt es auch die Möglichkeit die eingetragene zGM des Anhängers zu verringern (nennt sich dann Ablasten). Man darf dann zwar weniger Masse rumfahren, aber manche Personen dürfen überhaupt erst damit fahren.
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

x-stars

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 02:55

Vielleicht liegts ja nur an den Wörtern:
-Zulässige Gesamtmasse: Steht in den Papieren, ist Leermasse+max. Zuladung (Fahrer, Gepäck), also das, was das Fahrzeug maximal wiegen darf ohne Überladen zu sein
-Leermasse: Fahrzeug eben leer (Fahrer ist glaub ich eingerechnet)

Die KFZ, die eine zulässige Gesamtmasse von genau 3,5t haben, dürfen noch einen Anhänger bis 750kg zul. Gesamtmasse anhängen (einzige Ausnahme, Gespann ist dann bei 4,25t), für alle Zugfahrzeug-zul-Gesamtmassen drunter gilt die Regel zul. Gesamtmasse Anhänger < Leermasse Zugfahrzeug. Wer also ein Fahrzeug mit 2,8t zul. Gesamtmasse hat, darf nur 700kg anhängen um auf die 3,5t Gespann-Max zu kommen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

powerslide

unregistriert

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 10:08

also das mit den 4,25t passt nicht. die Gesamtmasse darf in jedem Fall nur 3,5t betragen.

um 100% sicher zu gehn werd ich heut abend mal meinen dad fragen.. der sollte das wissen ;)

FreezedComputer

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 13:59

§6 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung sagt:
[...]
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
[...]
Wenn die 4250kg nicht inbegriffen wären (bei 3500kg Zugfahrzeug und 750kg Anhänger) bräuchte man ja die Unterscheidung nicht.
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 14:26

Ich häng mich mal mit ner ähnlichen Frage dran...

Laut meinem Führerschein habe ich:

A1
A
B
C1 (Beschränkung/Bemerkung 171, was immer das auch heisst)
BE
C1E
CE (befristet bis 2025; Bemerkung 79(C1E>12000kg,L<3))
M
L
T/S

wieso hab ich dann kein C ??? Da ist der LKW wesentlich kleiner auf dem Bild als bei C1E oder CE ?!

deeptera

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 16:51

Zitat von »Seppel^«

auch mit be dürftest du afaik nur 1.4 tonnen bewegen, oder gilt bei be die 3.5t grenze nicht?


wie du an vitektims beispiel siehst, kann man 1.4 tonnen mit ner e-klasse ziehen, und mir kommts auf platz an nicht aufs gewicht, das man das irgendwie erreichen kann is mir schon klar, aber so war das nicht gemeint, aber schränke oder betten wiegen nicht viel, sind aber halt groß, darum gehts mir bei der größe des anhängers, nicht um das was ich da letztenendes max. mit transportieren könnte. weil sand fahr ich selten durch die gegend ;D  in nen 750kg anhänger bekommt man aber nichtmal normales bett und das is eben genau das problem das hier im thread nun gelöst wurde und der umzug mit nem skoda superb und nem pferdeanhänger ist nun gelöst ;D

Du verstehst nicht ganz was ich meine. Der Anhänger den Vitektim noch ziehen darf der darf insgesamt nur für 1,4t zugelassen sein. Aber je größer ein Anhänger, desto mehr darf man in der Regel auch draufladen. Du bist also von der Seite der Anhänger die es am Markt gibt an eine gewisse Größe gebunden weil der sonst mehr Gesamtmasse haben dürfte als du ziehen darfst. Was du letztendlich drauflädst, ob nur ein Bett oder gar überhaupt nichts spielt keine Rolle.

Was ich auf die schnelle gefunden habe waren Anhänger mit 750, 1000, 1300 und 1500kg. Da wären die 1300er bei mir und bei Vitektim das größte was wir mit B an unseren Autos ziehen dürften. Ob du das darfst oder ob du nen noch kleineren nehmen musst liegt dann an dem PKW mit dem du ziehen willst. Aber nicht daran, wieviel du reinladen willst.

Wenn dein Auto unter 1,3t Leergewicht hat darfst du den 1,3t hänger nicht ziehen, nicht mal leer, obwohl er dann nur paar hundert kg wiegt.
Ich schreibe in Foren/Messengern/etc schneller als ich denken oder überhaupt tippen kann, Fehler und Edits in Massen bitte einfach ignorieren :sleeping:

LotadaC

God

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 17:18

@Möppel: Hattest Du `n Klasse 3 gemacht "rosa Lappen" ;), und den dann umschreiben lassen?

meine Frau hat nämlich dasselbe (außer der Motorräder und T)

(ich selbst hab Klasse 3 - immer noch...)

powerslide

unregistriert

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 17:25

vergesst bitte auch nicht die fahrzeugspezifische anhängerlast :)

nicht das euch sowas passiert
http://www.youtube.com/watch?v=7q7K1bBhjkY

KingofBohmte

Senior Member

Re: Führerscheinklasse B und anhänger

Freitag, 12. September 2008, 17:34

Zitat von »Möppel«

Ich häng mich mal mit ner ähnlichen Frage dran...

Laut meinem Führerschein habe ich:
[...]
C1 (Beschränkung/Bemerkung 171, was immer das auch heisst)
[...]
CE (befristet bis 2025; Bemerkung 79(C1E>12000kg,L<3))

wieso hab ich dann kein C ??? Da ist der LKW wesentlich kleiner auf dem Bild als bei C1E oder CE ?!

Bissel kompliziert, Erklärung gibt die Bemerkung 79 (C1E>12000kg,L<3):

Zitat

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von
# dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse
# Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann
# dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Kl. C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Heißt praktisch: Du darfst mehr fahren als jemand mit der Klasse C1E (Gesamtzugmasse von max. 12t) und weniger als in der Klasse CE (max. 40t), wobei die Beschränkung auf die Zugmaschine besteht, welche, anders als in der Klasse C, nicht mehr als 7,5t zGG besitzen darf. Hinzu kommt dann eben noch der Faktor von maximal drei Achsen im gesamten Zug.

Bemerkung 171 bezieht sich auf Busse:

Zitat

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

Wiki gibt dazu:

Zitat

Daher wird Altinhabern bei Umschreibung die Klasse C1 bzw. C im Feld 12 des Kartenführerscheins mit der Erweiterung „171“ bzw. „172“ eingetragen. Diese erweitert die entsprechende Fahrerlaubnisklasse um das Recht, Fahrzeuge der Klasse D1 bzw. D ohne Fahrgäste, aber mit Beifahrer zu führen, ohne im Besitz der Klasse D1 oder D zu sein.



@Klasse-B-Problematik:
Nach der Fahrerlaubnisverordnung heißt es im Text:

Zitat

Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Siehe § 6 Abs. 1 FeV.

Schön zu sehen dabei die Klassifizierung in zwei Bereiche bei Zugkombinationen:
# Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
# Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Heißt: entweder nur 750kg dahinter und dann auf insgesamt 4250 kg kommen (Kl B. mit 3,5t plus der Anhänger)
ODER
zGG Anhänger < Leermasse des Fahrzeugs (siehe Fahrzeugschein), beides zusammen geringer als 3500 kg zGG (!). Dabei muss, wie schon gesagt, die erlaubte Zugmasse fahrzeugspezifisch beachtet werden.

In Anlehnung daran erweitert die Klasse E in Verbindung mit B wie folgt:

Zitat

Kraftfahrzeuge der Klassen B [...] mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen);

identische Quelle wie oben. Die "in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen" sind oben zu sehen.