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render

God

eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 20:59

tach zusammen!

ich habe eine eBay-frage:

folgende situation: ich habe eine festplatte verkauft. jetzt moniert der käufer, die platte sei sehr laut. der käufer vermutet, dass "die lager" kaputt seien, und die platte bestimmt bald ihren geist aufgeben würde.

ich hatte die platte ca. 1 jahr rumliegen, vorher hat sie's einwandfrei getan. zum verkauf habe ich die platte formatiert (FAT32), komplett mit daten bespielt, daten gelöscht, chkdisk laufen lassen (keine fehler), nochmal formatiert, nochmal chkdisk (keine fehler).

die platte IST ziemlich laut (IBM DJNA 22gig), aber ich glaube nicht, dass sie kaputt ist. kann man aber nicht wissen. hat schon ein paar jahre auf dem buckel, kA wie viele genau, ich schätze mal mindestens 3 jahre.

ich vermute eher, dass der typ sich ärgert, dass er zuviel geld bezahlt hat (... 45 teuro ... *hust* ... ;D).

meine fragen:
- darf er überhaupt vom kauf zurücktreten, obwohl die platte einwandfrei und wie beschrieben ist?
- was WÄRE, WENN die platte tatsächlich bald kaputtgeht? ist das noch mein problem?
- hat einer von euch schonmal erfahrungen mit so einer sache gemacht (als käufer oder verkäufer)?

thx schonmal,
render
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

r1ppch3n

Moderator

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:04

er darf nicht mehr vom kauf zurücktreten
ABER wenn die platte kaputtgehen sollte kann er garantieansprüche geltend machen, und zwar ned nur an ibm sonder auch an dich, weiß nur ned wie lang deine garantiezeit dann wäre, iirc wars n jahr...

thetruephoenix

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:05

bei ebay steht doch da was mit der Garantie, oder?
(14:03:23) (Cerbis_Latran) Dude, uhm. Do me a personal favor?
(14:03:51) (Eliza) what is it?
(14:04:04) (Cerbis_Latran) Never kill anyone. You'd enjoy it far too much.

amok

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:08

Also erstens, so wie im moment die Situation ist kann er nicht vom Kauf zurück treten, solange du nichts anderes in der Beschreibung vorgetäuscht hast, was ich mal nicht annehme!
Aber wenn die Platte in einem Jahr kaputt geht, dann kann er an dich rantreten und ersatz bzw. repartur fordern. Das ist das neue Garantie Gesetz, das geht leider auch nicht an Ebay vorbei! Doch glücklicherweise wissen das die meisten nicht! Das gilt also genau 2 Jahre, dann muß er allerdings beweisen das es nicht durch ihn sondern z.B. durch einen Fabrikatfehler kaputt gegangen ist! Er ist da in der Beweispflicht, und das ist sehr schwer!

Brauchst also nix zu machen! Schlimmsten falls bekommst du eine negative Bewertung, das kennt man ja von solchen Typen! Aber er kann DEFINITIF nicht mehr vom Kauf zurück treten, wenn du das doch machst, dann ist es einfach Kulanz von dir!

moe

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 21:57

ich würde trotzdem versuchen, dem käufer insofern entgegen zu kommen, indem du ihm vorschlägst, er solle, wenn er sich sicher sei, die platte (vorerst) auf seine kosten zurückschicken. dann kannst du dir das teil anschauen und entscheiden, ob es sich tatsächlich um einen defekt handelt oder ob die platte normale laufgeräusche von sich gibt.

ist die platte nicht defekt und der käufer besteht auf einen beweis, dann schick die platte ein... allerdings mit der warnung an den käufer, dass er die kosten tragen müsse, wenn DU im recht bist.......

ist sie aber defekt, dann liegt es an dir, ehrlich zu sein!

zu deinen fragen:

ist die platte in dem von dir beschriebenen zustand, gibt es kein recht auf rückerstattung des betrags.

nein.... wenn deine beschreibung zu der platte korrekt war, müsste sich der käufer im klaren sein, dass er dieses risiko eingeht!

ja... ich war der verkäufer.... allerdings war mir das gemecker zu doof und hab (abzüglich versand) den betrag zurück überwiesen. er war glücklich und ich hab das teil eben wieder verkauft. der zweitkäufer gab im übrigen keinen mucks von sich und war zufrieden......... ;)

render

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:03

yo, danke für die tips, leute!

ich habe gleichzeitig das ac-forum und das internet gefragt ... und das ac-forum war mal wieder schneller und trotzdem gut informiert ... :)

ich schätze mal, ich werde dem typ schreiben, dass er ne gebrauchte pladde gekauft hat, und FALLS die irgendwann kaputtgehen sollte, ist das nicht mein problem.

weiterhin werde ich ihm erklären, dass die platte im normalbetrieb schon recht laut ist (deswegen hab ich sie ja verkloppt!), aber dass ich nicht glaube, dass sie kurz vor'm exitus steht. rücktritt nicht akzeptiert.

nochmal thx @ all
render
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The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
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r1ppch3n

Moderator

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:06

versuch trotzdem höflich zu bleiben
sprüche a la 'selbst schuld wenne son schrott kaufst' führen nur zu weiterem ärger ;D

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:17

wie zum teufel kommt ihr nur auf die idee, dass man als privatperson beim verkauf gebrauchter sachen 2 jahre garantie gewähren muss ???? ??? ::)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

r1ppch3n

Moderator

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:18

2 jahre kommen mer auch n bisserl viel vor fürn gebrauchtes gerät aber garantie müssen inzwischen in der tat auch privatpersonen geben...

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:37

sorry aber das ist schlicht und einfach unfug. unter privatleuten kann eine garantie übernommen werden (aber wer macht das schon?), eine solche ergibt sich aber keinesfalls aus dem gesetz.
d.h. es gilt das normale gewährleistungsrecht: ist die sache bei gefahrübergang mangelhaft, kann der käufer die rechte aus §§ 437ff. BGB geltend machen.

diese ansprüche verjähren nach § 438 I nr. 3 in 2 jahren, d.h. man kann sich 2 jahre zeit lassen um diese geltend zu machen. das ändert jedoch nichts daran dass der mangel bei gefahrübergang vorliegen muss, und nicht für jeden später auftretenden mangel gehaftet wird.

für den verbrauchsgüterkauf (also zwischen privatem und unternehmer) gilt wiederum § 475 II, der vorschreibt, dass bei neuen sachen eine verkürzung der verjährungsfrist auf weniger als 2 jahre (bei gebrauchten sachen auf weniger als 1 jahr) unzulässig ist. dies gilt jedoch gerade nicht fpr den kauf unter privatleuten.

hab irgendwie das gefühl dass das alles hier lustig durcheinander geschmissen wird. ::)

woher ihr eure weisheiten bezieht würd mich echt mal interessieren, vor allem von einem garantiegesetz hab ich in diesem zshg noch nie was gehört. das gibt es zwar, es behandelt aber die erleichterung der finanzierung von unternehmen durch garantien der finanzierungsgarantiegesellschaft. :)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

amok

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:52

Sorry aber nach meinen Infos, MÜSSEN auch privat Leute eine Garantie geben, werde aber morgen da mit meinem Prof nochmal genauer drüber reden! Und zwar 2 Jahre!!
Bin mir da eigentlich sehr sicher! Ohne Joker :)

Clark

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:54

Zitat von »den«


woher ihr eure weisheiten bezieht würd mich echt mal interessieren, vor allem von einem garantiegesetz hab ich in diesem zshg noch nie was gehört.


Tja, wie immer in irgendeinem Internetforum: Ich habe da mal was gehört, und jetzt weiss ich es ;)

Es ist genau dieses Pseudowissen, das so gefährlich ist, wenn die leute sich wenigstens mal informieren würden, mal in den gesetzen nachschauen würden, dann würden die meisten recht schnell bemerken, was für einen "Mist" sie da gerade erzählen...
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

r1ppch3n

Moderator

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Donnerstag, 24. Juli 2003, 23:57

Zitat von »den«

woher ihr eure weisheiten bezieht würd mich echt mal interessieren

also ich beziehe solche weisheiten von meinem wl lehrer ;D
der mag ja nicht grad der hellste sein aber dass er seinen schülern mist beibringt denk ich nicht unbedingt...

Kinyar

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 00:04

Hi,

sorry, ist zwar off-topic, aber ich kann ihn mir nicht verkneifen:

Zitat von »r1ppch3n«

--- wl lehrer ;D...


wl Lehrer? Was ist das, nen "Wärmeleitlehrer"? ;D ;D

Gruß
Kinyar
...und der Tag wird gut!

r1ppch3n

Moderator

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 00:08

hmm... da ging mer grad n lustiger gedanke durch den kopf:
wenn ich ihm ne lötlampe anne zehen halte, wie lange dauert es dann wohl bis seine haare feuer fangen? ::) (kann den typen auf den tod ned ab)

aba eigentlich gings hier ja um wirtschaftslehre ;)

Kinyar

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 00:10

Hi,


ach soooo ;)

Gruß
Kinyar
...und der Tag wird gut!

masterburner

Full Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 00:28

die 2 jahre gelten nicht bei privatpersonen.nur firmen müssen auf gebrauchte teile und gebrauchte autos u.s.w. 2 gewärleistung geben.denn sonst müsste man auch 2 jahre garantie auf einen verkauften gebrauchtwagen geben.und wer würden dann noch ein auto verkaufen...

amok

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 00:46

@Masterburner

Korrekt...so war das! Ich hätte schwören können das ich im Recht war!

Na gut *geh mit eingezogenem Kopf in die Ecke" sehe es ein :'(

Mr._Tobinchen

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 00:50

Sorry Leuz, aber mir kommt das heri manchmal alles wie in nem Kindercomic vor ;D

Zitat

*geh mit eingezogenem Kopf in die Ecke*


funny funny ;D

Naja, schön dass hier nicht nur Dickköpfe sitzen sondern auch Leute, die sich noch belehren lassen ;)

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 01:00

Zitat von »Masterburner«

die 2 jahre gelten nicht bei privatpersonen.nur firmen müssen auf gebrauchte teile und gebrauchte autos u.s.w. 2 gewärleistung geben.denn sonst müsste man auch 2 jahre garantie auf einen verkauften gebrauchtwagen geben.und wer würden dann noch ein auto verkaufen...


danke, genau so hätt ich das als nächstes erklärt.
also männer befragt eure profs und wärmeleiter( ;D) und belehrt mich woraus sích beim kauf unter privatleuten eine 2 jährige garantie ergibt. ich lern ja gern dazu aber das halt ich - nein das ist schlicht und ergreifend käse.

bitte auseinander halten:
garantie: verkäufer übernimmt gewähr für innerhalb der garantiezeit auftretende mängel (freiwillig)
verjährung: zeitraum innerhalb dessen gesetzliche gewährleistungansprüche geltend gemacht werden können (wenn sache bei gefahrübergang mangelhaft)

auch die nummer mit dem eu-recht liest sich ja immer wieder schön , tut aber hier nix zur sache. die schuldrechtsreform basiert zwar im wesentlichen auf der umsetzung von eu-richtlinien, aber auf keine die eine 2jahres garantie vorschreibt.

bleibt nur zu hoffen dass der thread-ersteller dies noch liest und nicht auf die aussagen der "spezialisten" vertraut. ;)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.