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Tiak

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 01:12

Gab es da nichtmal son Gesetz das jede Art von Gewährleistung außer Kraft setz und nun bei so ziemlich jedem Ebay-Artikel vorzufinden ist ? ::)

Sollte er dir beweisen können, das die Festplatte jetzt schon laut ist und das wirklich auf einen Schaden zurück zuführen ist (d.h. das die Platte balt den Geist aufgibt) dann kann er das Geld zurückfordern es sei den das du das bei den Details mit erwähnt hast ...
MfG Tiak

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 01:15

Zitat von »Tiak«

Gab es da nichtmal son Gesetz das jede Art von Gewährleistung außer Kraft setz und nun bei so ziemlich jedem Ebay-Artikel vorzufinden ist ?  ::)


link ? fundstelle ? irgendeinen beleg ??
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

Clark

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 01:51

Zitat von »Tiak«

Gab es da nichtmal son Gesetz das jede Art von Gewährleistung außer Kraft setz und nun bei so ziemlich jedem Ebay-Artikel vorzufinden ist ?  ::)


klar, die Disclaimer, allerdings haben die den nachteil, dass die dem Anwender automatisch auch das Recht auf Gehirn entfernen....
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

r1ppch3n

Moderator

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 02:17

nach allem was ich gelernt habe sind diese 'disclaimer' in keinster weise rechtsgültig und befreien den anbieter nicht von seinen pflichten
is eine der wenigen sachen die im unterricht hängengeblieben sind ;D

Clark

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 02:29

Zitat von »r1ppch3n«

nach allem was ich gelernt habe sind diese 'disclaimer' in keinster weise rechtsgültig und befreien den anbieter nicht von seinen pflichten
is eine der wenigen sachen die im unterricht hängengeblieben sind ;D

rate mal, wie mein Posting da oben gemeint war ;D

Normalerweise werden sie vor Gericht sogar Strafverschärfend gewertet, da man sich ja der Schuldhaftigkeit (?) klar war.
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 03:25

Schreibt einfach bei den Auktionen dabei, dass ihr funktionsgarantie für 7 Tage nach Erhalt übernehmt und danach nicht für weitergehende Ansprüche aufkommt. Wer dsann mitbietet, stimmt dem zu und aus die Maus.,

Noch besser, baut Euch eine "mich" Seite bei eBay, schreibt da nen sicheren Text rein, verweist in der Auktion mit "Die Inhalte der "mich"-Seite sind Bestandteil dieser Auktion" und damit sollte es getan sein. Sicherlich gibt es immer Mittel und Wege, aber im Vorfeld schon abzuschrecken reicht denke ich aus.

PoRo69

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 04:01

Hi,
war es nicht so, dass auch Privatleute nach neuem EU-Recht ein Jahr Gewährleistungspflicht auf sich nehmen, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wird??
Mfg PoRo69
Zu Verkaufen: Cuplex, Airplex 240 (orginal verpackt) bei Interesse Pm

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 10:14

hallo ?? hört mir eigentlich irgendjemand zu ?? ???

nochmal zum mitschreiben: bei einem privatkauf (von privat an privat) gibt es keine gesetzliche vorschrift die den verkäufer in irgendeiner form zu irgendeiner garantie verpflichten würde!
natürlich kann der käufer die gesetzlichen gewährleistungsvorschriften geltend machen (nacherfüllung, rücktritt, minderung,vgl. § 437 BGB). dies setzt jedoch voraus dass die sache bei gefahrübergang mangelhaft war, vgl. § 434 BGB. diese ansprüche verjähren
nach § 438 I nr.3 BGB in 2 jahren, d.h. ich kann mir 2 jahre zeit lassen um sie geltend zu machen.

wie stellt ihr euch das bitte vor ?? ich kaufe von einem privatmann ein gebrauchtes auto und wenn dieses nach weiteren 20000 km den geist aufgibt geh ich hin und sage reparier mir das (oder noch besser: ich will ein neues) ???

etwas anderes gilt beim kauf von einem unternehmer (verbrauchsgüterkauf).

Zitat von »PoRo69«

Hi,
war es nicht so, dass auch Privatleute nach neuem EU-Recht ein Jahr Gewährleistungspflicht auf sich nehmen, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wird??
Mfg PoRo69


das gilt jetzt nicht nur für dich aber ich nehme mal deinen post stellvertretend für alle anderen unqualifizierten äußerungen:
damit irgenwelche wilden behauptungen in den raum zu stellen ist hier absolut niemand gedient. wenn ihr keine ahnung habt wovon ihr redet, gilt auch hier : einfach mal die fr**** halten !! :-X
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

PoRo69

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 12:18

@ den:
Glaub ich nicht. Hab da in Wr was anderes gehört. Bin mir da 100% sicher!! Schau doch mal bei E-Bay, was meinst du denn, warum die alle hinschreiben:
"Aufgrund des neuen Eu-Rechtes, bin ich gezwungen....." wohl kaum zum Spaß, oder?
Ich glaube du hast einfach NICHT recht, sorry
Mfg PoRo69
P.S. Es geht hier ja auch um den Gefahrenübergang, oder etwa nicht? Ich glaube das bekommst du ´so eh vor jedem Gericht durch
Zu Verkaufen: Cuplex, Airplex 240 (orginal verpackt) bei Interesse Pm

Clark

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 12:23

Zitat von »FragMaster.ac.nsn«

Schreibt einfach bei den Auktionen dabei, dass ihr funktionsgarantie für 7 Tage nach Erhalt übernehmt und danach nicht für weitergehende Ansprüche aufkommt. Wer dsann mitbietet, stimmt dem zu und aus die Maus.,

Noch besser, baut Euch eine "mich" Seite bei eBay, schreibt da nen sicheren Text rein, verweist in der Auktion mit "Die Inhalte der "mich"-Seite sind Bestandteil dieser Auktion" und damit sollte es getan sein. Sicherlich gibt es immer Mittel und Wege, aber im Vorfeld schon abzuschrecken reicht denke ich aus.

Ähm, du weisst, das ungültige Klauseln eh NIE Vertragsbestandteil werden?

Für einen gewerblichen Anbieter wären diese Klauseln ungültig, und ein privater Anbieter braucht sie nicht.

Also WOZU?
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 18:36

Zitat von »PoRo69«

@ den:
Glaub ich nicht. Hab da in Wr was anderes gehört. Bin mir da 100% sicher!! Schau doch mal bei E-Bay, was meinst du denn, warum die alle hinschreiben:
"Aufgrund des neuen Eu-Rechtes, bin ich gezwungen....." wohl kaum zum Spaß, oder?
Ich glaube du hast einfach NICHT recht, sorry
Mfg PoRo69
P.S. Es geht hier ja auch um den Gefahrenübergang, oder etwa nicht? Ich glaube das bekommst du ´so eh vor jedem Gericht durch


was du glaubst oder nicht tut nichts zur sache, ich weiß es.
sorry aber diese kommentare a là ich hab da mal was gehört, die stehen mir echt bis hier.
anstatt dich bei ebay zu informieren oder wild vermeintliches eu-recht zu zitieren, solltest du vielleicht lieber einen blick in die einschlägigen gesetze (z.bsp. bgb - falls dir das was sagt) werfen.
sorry für meinen tonfall, aber manchmal hab ich das gefühl ich red mit der wand... ;)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

FredFruchtig

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 18:49

Ist doch klar, warum die Leute bei Ebay den Sermon immer hinschreiben: sie haben´s irgendwo gehört oder gelesen und wollen lieber auf Nummer Sicher gehen. Da ein (un-)gesundes Halbwissen im Internet kursiert schliesst man eine Garantie doch lieber von Vornherein aus auch wenn´s nicht nötig ist.

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

Clark

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 19:34

Zitat von »FredFruchtig«

Ist doch klar, warum die Leute bei Ebay den Sermon immer hinschreiben: sie haben´s irgendwo gehört oder gelesen und wollen lieber auf Nummer Sicher gehen. Da ein (un-)gesundes Halbwissen im Internet kursiert schliesst man eine Garantie doch lieber von Vornherein aus auch wenn´s nicht nötig ist.

Jupp,
schu dir nurmal an, wieviele Internetseiten einen "disclaimer" haben, da wirste ja dumm und dämlich.
Dummerweise sind die alle wirkungslos...

http://www.google.com/search?hl=en&lr=&i…G=Google+Search
probier doch z.B. mal diese Google Suche, 99% dieser Leute haben das Urteil falsch verstanden...
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Clark

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Freitag, 25. Juli 2003, 19:37

Zitat


anstatt dich bei ebay zu informieren oder wild vermeintliches eu-recht zu zitieren, solltest du vielleicht lieber einen blick in die einschlägigen gesetze (z.bsp. bgb - falls dir das was sagt) werfen.


z.B. unter www.dejure.org, da findet man eigentlich alle sinnvollen gestze (zur Not dort auf Suche gehen, dann sucht der auch auf einigen anderen Seiten)
c++: The power, elegance and simplicity of a hand grenade.

render

God

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Sonntag, 27. Juli 2003, 17:12

update bezüglich meines ebay-verkaufs:

zur gesetzeslage:
richtig ist, dass ich dem typen keinen schrott (defekte ware) verkaufen darf
=> für diesen fall bin ich haftbar zu machen im sinne der sachmängelhaftung
=> aber die platte ist nicht kaputt, nur relativ laut ...

garantie:
=> muss ich nicht anbieten
=> d.h. wenn das ding ne woche nach dem kauf explodiert, ist das nicht mein problem
=> das ist das risiko des käufers, wenn er von privat gebrauchte ware kauft

ich habe dem typen geschrieben, dass ich seinen rücktritt vom kaufvertrag nicht akzeptiere, weil die ware keine mägel aufweist, sondern sich in genau dem zustand befindet, der in der artikelbeschreibung dargelegt wurde (voll funktionstüchtig)

allerdings habe ich angeboten, dass der käufer sich telefonisch bei mir melden soll. ich kann nachvollziehen, dass er sich ärgert (v.a. weil er zuviel geld bezahlt hat), und werde ihm, falls er sich meldet evtl. anbieten, ihm einen teil des kaufpreises zurückzuerstatten. mit €35,- (d.h. rückerstattung von €10,-) für ne alte 20GB-platte kann ich auch noch gut leben, das wäre von meiner seite ein faires angebot, oder? mal schauen, was er sagt.

zurücknehmen werde ich die platte auf keinen fall. ja, ich bin rechtsschutzversichert ... ;D

danke nochmal an alle kompetenten poster ;)
render
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

den

Senior Member

Re: eBay-Verkauf - zurücktreten?

Sonntag, 27. Juli 2003, 20:07

sach isch doch ! 8)
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.