Und nochmal die Abschirmung...
Das Thema hatten wir doch nun schon mindestens Dutzendmal.
Es geht dabei nicht um gesundheitliche Gefährdungen, die Strahlung des offenen Rechners ist tatsächlich viel geringer als z.B. die eines Handys.
Aber es hat auch seinen Grund, weshalb bei den seriöseren PC-Tests auch die Störstrahlung gemessen wird, seit vor ca. 2 Jahren zum ersten Mal der angeblich strahlende Volks-PC in den Schlagzeilen war.
Wo Strahlung 'rausgeht, kommt auch welche 'rein. Wenn die Kiste stabil funktioniert, obwohl Handy, Funkkopfhörer und Fernschalter daneben liegen, ist die erste Hürde genommen, denn das ist schon mal nicht selbstverständlich!
Ein elektromagnetisch offener PC strahlt nach außen. Jeder. Das muss nichts stören (das hoffen wir ja alle), kann aber. Niemand von uns dürfte das Equipment für eine EMV-Messung haben, aber schon die kommerziell in Großserie aufgelegten Rechner fallen mit den ertsen Prüfmustern regelmäßig durch den Rost und überschreiten die vorgegebenen Grenzwerte.
Solange das niemanden stört - prima, Glück gehabt, alles in Ordnung. Wenn aber doch - dann kann's unangenehm werden. Der PC-Bastler ist der Hersteller im Sinne des Gesetzes über die elektomagnetische Verträglichkeit von Geräten und haftet daher für eventuelle Störungen. Daher sollte man das Ding wenigstens mal überflogen haben:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/emvg_1998/gesamt.pdf
Besonder interessant sind die Paragrafen 8 (Befugnisse der Regulierungsbehörde), 9 (Auskunft- und Beteiligungspflicht), 12 (Bußgelder) und 13 (Zwangsgeld).
Weil mir bisher niemand glauben wollte, dass die RegTP zeimlich garstig werden darf, fasse ich mal etwas aus der Lektüre zusammen:
Sie darf nicht (!) in die Wohnung eindringen, nur bei Gefahr für Leib, Leben und Telefonnetz. Aber (!!): "Diejenigen, die Geräte ... betreiben sowie die zuständigen und benannten Stellen haben der Regulierungsbehörde auf Verlangen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sonstige Unterstützung zu gewähren." Also allzu lange darf man die Jungs nicht aussperren.
Und wenn tatsächlich eine Störung vorliegt, dürfen sie: "alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Betreiben eines Gerätes zu verhindern." Da ist keine großartige Einschränkung benannt...
Und die Bußgelder sind auch nicht ohne:
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 3, 4 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Geräte, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1, 3, 4 oder 6 bezieht, können eingezogen werden.
Die Ordnungswidrigkeit nach Nr.4 ist der Betrieb eines Gerätes ohne CE-Zeichen oder mit unberechtigt angebrachtem CE-Zeichen, und das dürfte auf
jeden selbstgebauten PC (auch meinen) zutreffen...
Und wenn man allzu unkooperativ ist, droht ein Zwangsgeld von bis zu 500.000 EUR.
Fazit: Besser nicht auffallen.
EIn bißchen geerdetes Fliegengitter im Holzcase dürfte nicht sooo schwer zu verbauen sein und verbessert die EMV-Werte beträchtlich. Oder man nimmt ein fertiges Metallgehäuse und verkleidet es mit Holz; das sieht auch gut aus und ist obendrein besonders stabil.