@ draco
thx fürs detailwissen, aber das ist mir ehrlich gesagt egal, was für beleuchtung verboten ist, und was nicht. blinkende rückleuchten gibts auch fürs auto als dritte bremsleuchte. warum? es hat eine erhöhte signalwirkung - blinkend fällt eher auf. und wenn ich als radfahrer schon am tage fast überfahren werde, dann soll ich des nachts auf ein zusätzliches plus der sicherheit verzichten? die gesetzgebung in diesem land ist doch dermassen suspekt - die leute die in diversen bereichen das sagen haben, sind meist auf genau diesem gebiet eher unbewandert als qualifiziert.
ich kann mich noch gut an LUX erinnern. die haben ne rad-beleuchtung rausgebracht, der batteriecluster fand in ner aluröhre platz, die in den flaschenhalter geklemmt wurde. was sagt der gesetzgeber? fürs radl ist nur eine so und so starke beleuchtung zugelassen, alles andere würde blenden. sicher, das ding war verdammt hell - aber lange nicht so hell wie ein autoscheinwerfer. und nur weil du kein auto bist, musst du im dunkeln tappen.
LUX verkauft seinen "scheinwerfer" jetzt als campingbeleuchtung. dass blinkende rückleuchten verboten sind, lockt mir also nichtmal mehr ein kichern hervor.
bin ja schonmal gespannt, wann sie endlich die dynamopflicht abschaffen.
thore
PS
da das jetzt hier eigentlich nicht mehr reingehört, wärs wohl besser, die diskusion woanders fortzuführen

*schäm*