solltest aber auch das beachten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Falschgeld
Auch in der Euro-Zone gibt es eine entsprechende Vorschrift: Die EZB-Entscheidung Nr. 4 aus 2003 vom 20. März 2003, dort insbesondere Artikel 2 Absatz 3, enthält in den Unterabschnitten a-f einen „Positivkatalog“, wann Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind. Ist bei körperlichen Reproduktionen mindestens einer der Punkte a-e erfüllt, ist die gesamte Reproduktion zulässig. Punkt f regelt die Zulässigkeit von elektronischen Reproduktionen. Im Einzelnen:
a) Einseitige Reproduktionen (= auf der anderen Seite kein banknotenähnlicher Aufdruck), wenn die Kantenlängen gegenüber dem Original jeweils entweder um 25 % erhöht oder vermindert werden.
b) Beidseitige Reproduktionen, wenn die Kantenlängen gegenüber dem Original jeweils entweder verdoppelt oder halbiert werden.
c) Einzelne Gestaltungselemente, wenn diese auf einem nicht banknotenähnlichen Hintergrund aufgebracht werden.
d) Einseitige Reproduktionen, wenn weniger als 1/3 der Vorder- oder Rückseite reproduziert wird.
e) Reproduktionen auf einem Material, das sich deutlich von Papier (allgemein) unterscheidet, wenn dieses Material keine Ähnlichkeit mit dem für Banknotenherstellung verwendeten Material aufweist.
f) Elektronische Abbildungen, die jederzeit für jedermann zugänglich sind (Internet), wenn diese
1. in deutlich kontrastierender Farbe und einem gut lesbaren Schrifttyp das Wort „Specimen“ (engl. für Muster) in einer Mindestgröße von 75 % der Reproduktionsbreite und 15 % der Reproduktionshöhe aufgedruckt wird, und …
2. die Auflösung der Abbildung, bezogen auf die Originalgröße der reproduzierten Banknote, maximal 72 dpi beträgt. [8]
zum ausdrucken musste wohl einfach die punkte entfernen:
http://www.cl.cam.ac.uk/~mgk25/eurion.pdf