hm.. ich finde, das gesetz hätte hier eine änderung nötig, da die dateien ja wohl ohne die vorherige nachfrage des benutzers mit kopierschutz versehen werden und der kopierschutz auch auf vorher nicht kopiergeschützte originale oder nichtmal urheberrechtlich geschützte werke oder sogar eigene werke ohne das wissen des benutzers angewendet wird.
geben wird es diese änderung im gesetz warscheinlich nie, da der fall, daß nicht urheberrechtlich geschützte werke betroffen sind, warscheinlich nie als streitfall eintreten wird.
bleibt also die realität übrig, daß die MI dafür, daß sie sich durch filesharer geärgert fühlt, an teilweise unschuldigen nutzern die sau rausläßt.
in meinem fall wurden nämlich große mengen der original-cds geklaut. aber so das motto der MI : dir wurden sie geklaut, jetzt gehören sie jemand anders, dir selbst stehen sie also nicht mehr zu. äätsch, jetzt siehst du mal, wie das ist wenn uns was geklaut wird.
Nur daß die auf einem großen berg geld sitzen, von dem sie das kleiner werden kaum merken und es beim dem nutzer sich sogar um stücke handeln kann, die er schwer bis gar nicht mehr im laden bekommen kann. Warum: Wegen der ausgefeilten illegalitäts-politik der MI.
PS: Ich habe den Begriff MI mal besser mit MI abgekürzt, man kann ja nie wissen.
Update:
Ich glaube das mit dem gesetz ändern stimmt so nicht. das gesetz selbst ist schon richtig. es enthält ja keine verkehrten zusammenhänge.
Die schuld steckt glaubeich in dem Player programm. Es erstellt Kopien von den CDs des nutzers und läßt den nutzer in dem glauben, daß er kopien erhält, die einer eins-zu-eins kopie gleichstehen. Daß es nur kopiergeschützte kopien sind, die gegenüber den nicht geschützten originalen minderwertig sind, erfährt der nutzer erst wenn es zu spät ist.
Für den schaden verantwortlich sein müßte dann also eigentlich die Firma. aber wie sagt die Firma so schön: Das war ein Irrtum im Programm: EIGENTLICH wollten wir das programm so machen, daß es vorher eine entsprechende warnmeldung ausgibt. ..und die Firma kann nicht mal für den schaden verantwortlich gemacht werden, weil sie wird ja sicher eine Klausel im softwarevertrag haben, daß sie nicht für den schaden verantwortlich gemacht werden kann, den ihr programm versehentlich verursacht.