Frostschutzmittel sind klassifiziert als wassergefährdende Stoffe!
für Kühlerzusätze gilt eine ähnliche Faustregel wie für Altöl:
Nur 1 Tropfen reicht um 1000 Liter Trinkwasser/Grundwasser zu verseuchen.
Die Kosten für Klärwerke steigen um ein vielfaches wenn sie ölverschmutztes Brauchwasser aufbereiten müssen. Ganz zu schweigen davon das mit nur wenigen Millilitern Öl/Frostschutzmitteln biologische Kläranlagen komplett zerstört werden können!
Dieses Thema ist sehr ernst Leute und auf keinem Fall hat diese "hüstel" Stammtisch- oder "Das-machen-ja-alle-so" -Mentalität etwas bei diesem Thema zu suchen.
Für jeden der nur auf Probleme aufmerksam wird die ihn persönlich Geld kosten kann ich empfehlen sich mal die Trinkwasserrechnung und im Vergleich dazu die Abwasserrechnung anzuschauen. Ihr werdet staunen.
Warum wohl ist die Abwasserrechung so viel teurer ?!
Wie schon erwähnt ist jeder Händler der so ein Zeug verkauft gesetzlich verpflichtet die Reststoffe zurückzunehmen und gemäss den Vorschriften zu entsorgen und jede Tankstelle wird sich hüten wegen Umweltverschmutzung bzw. lapidaren Umgang mit Gefahr- und Giftstoffen an der Pranger gestellt zu werden. Sowas kostet in diesem Gewerbe schnell die Existenz.
Bei meiner Tankstelle um die Ecke ist es jedenfalls gar kein Problem (selbst ohne Quittung) das bischen was bei einer Wakü anfällt loszuwerden. Und schon gar nicht wundern die sich über atomgrüne oder rosane Farbe...für Automechaniker und Tankwarte ist es Alltag mit dem Zeug umzugehen.
Ich kann jedem nur empfehlen mal am Tag der offenen Tür beim nächstgelegenen Klärwerk teilzunehmen. Zu sehen wie aufwendig der Brauchwasseraufbereitungsvorgang ist könnte dem ein oder anderem die Augen öffnen!
Hier noch ein Auszug aus dem Leitfaden Umweltrecht Logistik
Bereich IGM/TGM (Stand 4. 2000)
"Seite 6
4.7 Lagerung, Einsatz und Umgang von wassergefährdenden Produkten
Sorgfaltspflicht §
Jedermann untersteht der allgemeinen Sorgfaltspflicht, d.h. jedermann muss dafür sorgen, dass Chemikalien etc. nicht unnötig in die Umwelt gelangen.
Auffangwannen §
Gebinde mit wassergefährdenden Inhalten wie z.B: flüssige Sonderabfälle,Treibstoffe, Schmieröle, Frostschutzmittel, Wärmeträgerflüssigkeiten,Terpentin,Petroleum,Nitroverdünner und Javellewasser etc., müssen in Auffangwannen gelagert werden, welche soviel Flüssigkeit fassen können, wie für eine rechtzeitige Erkennung von allfälligen Leckagen notwendig ist. [...]
Korrekte Entsorgung §
Es ist verboten, wassergefährdende Produkte in Gewässer zu geben. Deshalb auch Kleinstmengen von Lösungsmitteln, Altölen etc. nie über die Kanalisation entsorgen. Diese Abfälle sind als Sonderabfälle zu entsorgen.
Lagerung von kleinen Mengen etc. §
Für die Lagerung oben erwähnter Produkte in kleineren Gebinden respektive die Lagerung von anderen, weniger wassergefährdenden Flüssigkeiten (Reinigungsmittel, Wasseraufbereitungschemikalien etc.) bestehen keine
konkreten Vorschriften. Hier ist jedermann verpflichtet, die allgemeine Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Produkte sind so zu lagern, dass sie beim Auslaufen nicht ungehindert in die Kanalisation gelangen können."
Quelle:
http://www.ubs.com/e/index/about/ubs_env…chtlogistik.pdf
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