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TiKo
Senior Member





Zitat von »leto2«
Du darfst Privatkopien anfertigen. Du darfst diese auch an Freunde verschenken.
Du darfst dafür aber kein Geld oder andere Gefälligkeiten annehmen.
Und du darfst dies nur in geringem Ausmaße mache -- sonst wird dir eine Gewerbsmäßigkeit unterstellt. Und dies sehen die Gerichte üblicherweise ab ca 7. Stück.
D.h. die 7 Stück sind nicht gesetzlich verbreift sondern ein Wert der sich aus der Praxis der Rechtsprechung ergeben hat.
Hoffe geholfen zu haben.
Alle Angaben ohne Obligo.
Lg Leto
Zitat von »Eike«
unter einem wirksamen kopierschutz verstehe ich einen kopierschutz der verhindert, dass man etwas kopiert. ein wirksamer kopierschutz ist etwas völlig anderes als das derzeit im handel verfügbare.

, Twinplex (gf-4 halterung), Airplex-Classic, Eheim 1046, div. Winkel, 2 Gehäusedurchführungen... alles Plug'n'Cool -