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Spitfired

Senior Member

Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 1:50am

Ich habe mehrere Artikel ( Sofort Kauf ) bei ebay eingestellt.

Nun schreibt mir ein Verkäufer das er mein Finanzamt Informiert.

Hab ich was zu befürchten ... ich hab die Artikel als Sammelpaket auf dem Flohmarkt entdeckt udn zugeschlagen. Nun wollte ich diese mit einem netten Gewinn wieder bei ebay verkaufen ...

Gibts da Vorschriften dazu ....

Habe mein Konto als Privatkonto angemeldet. Es sind alles die Gleichen Artikel. Wenn ich auf dem Flohmarkt stehe is es doch das selbe oder ...

Shoggy

Sven - Admin

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 2:16am

http://www.heise.de/ct/tv/result.xhtml?u…v/artikel/69654

Letzter Abschnitt (Kompliziertes Unternehmertum).

In der dort angesprochenen Ausgabe der c't steht übrigens exakt das gleiche neben diversen anderen Sachen, die aber nichts mehr mit der speziellen Frage zu tun haben.

Hannibal-Lecter

God

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 7:53am

Ein Problem könnten hier in der Tat die absolut gleichartigen Artikel sein - und die Tatsache, dass man den Auktionen damit auch ansieht, dass Du die Sachen nur zum Wiederverkauf gekauft hast.

Um was für Artikel handelt es sich denn? Könnte eventuell einen Unterschied machen, falls es sich um Sachen handelt, die auch manchmal in größeren Stückmengen verkauft werden.

Gruß Hannibal

Gelöschter Benutzer

Unregistered

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 11:24am

Quoted from "Spitfired"

Ich habe mehrere Artikel ( Sofort Kauf ) bei ebay eingestellt.

Nun schreibt mir ein Verkäufer das er mein Finanzamt Informiert.

Hab ich was zu befürchten ...


Droht er Dir ganz unvermittelt damit, oder gab es beim Kauf bzw. der Abwicklung Probleme ? Wenn es ein Druckmittel sein soll um den Kauf rückabzuwickeln würde ich wohl eher versuchen das Thema so zu erledigen als es darauf ankommen zu lassen...

Spitfired

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 11:38am

es handelt sich um zwei Trays voll Ram Speicher ... insgesamt 49 Stück ...

und ich hab in den letzten monaten überhaupt nichts verkauft, noch nicht einaml hundert bewertungen ... und dies ist ein einmaliger zustand und währt nicht von langer dauer ...

der hat bisher noch kein artikel bei mir gekauft ...
.....................
Hallo,

ich werde Ihr zuständiges Finazamt mal informieren, denn Sie
tätigen hier als Privat Verkäufer obwohl Sie gewerblich tätigen.

mfg
G.Liu

LeifTech

God

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 11:41am

jop und wenn ein schreiben vom finanzamt kommen sollte (meistens sinds dann doch nur hole worte weil das zustaendige finanzamt rauszufinden is in laendlichen gegenden garnich so leicht) schreibst du denen das genau so. und dann sagen die meisten auch.. jo weitermachen bitte

RedHead

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 8:20pm

Also manchmal frag ich mich echt, ob die Leute nichts besseres zu tun haben. Bei eBay tummeln sich zig Betrüger rum, die das sauer verdiente Geld von anderen gnadenlos abzocken, das kümmert keinen. An die kommt man meistens nicht ran, nicht einmal das Gesetz.

Wenn ich mir etwas von MEINEM hart verdientem Geld (von dem ich schon über die Hälfte an den Vater Staat abgedrückt habe) kaufe, drück ich nochmal 19% an das geliebte Vaterland ab. Wenn ich das jetzt wieder verkaufe, soll ich wieder an den Staat abdrücken?? Also irgendwann ist das Maß voll.

Hannibal-Lecter

God

Re: Finanzamt und ebay...

Monday, August 20th 2007, 11:22pm

Quoted from "RedHead"


Wenn ich mir etwas von MEINEM hart verdientem Geld (von dem ich schon über die Hälfte an den Vater Staat abgedrückt habe) kaufe, drück ich nochmal 19% an das geliebte Vaterland ab. Wenn ich das jetzt wieder verkaufe, soll ich wieder an den Staat abdrücken?? Also irgendwann ist das Maß voll.


Naja, wieso soll es Dir, wenn Du Dinge nur zum Zweck des Wiederverkaufs kaufst, anders ergehen als einem Händler? Wenn der einen Artikel für sagen wir 11,90 Euro inkl. USt kauft und für 23,80 Euro inkl. USt verkauft, kann er sich die 1,90 Euro Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, muss aber im Gegenzug 3,80 Euro Umsatzsteuer abführen - anders gesagt, auch für den Gewinn muss man Umsatzsteuer zahlen, und das ist doch richtig so! Sonst müsstest Du Dich ja auch darüber aufregen, dass Du beim Autokauf 19% USt auf den Gesamtpreis zahlst - und nicht lediglich anteilig für das Eisenerz im Wert von 500 Euro, was der Hersteller zu Beginn mal einkaufen musste.

EDIT: Übrigens ein Grund für viele Firmenpleiten - frisch gebackene Selbständige erfreuen sich am vielen Geld auf dem Konto kurz nach Geschäftseröffnung und ziehen es fleißig für private Zwecke aus dem Unternehmen - bis zum ersten Steuerbescheid :o

Gruß Hannibal

crushcoder

God

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 12:07am

wobei man hier ja auch sehen muss das die rams auf dem flohmarkt gekauft wurden.
ob beim kauf überhaupt ust abgeführt wurde möchte ich mal bezweifeln.

das andere händler bei ebay, die korrekt arbeiten und auch das 14-tägige rückgaberecht einräumen und sonst auch nachteile einem privatverkäufer gegenüber haben, sich über den wettbewerbsvorteil von fake-privatverkäufer mokieren finde ich sehr verständlich.

unverständlich finde ich dagegen die oben genannten gerichtsurteile bei denen es ja auch zB um eine mutter geht die gebrauchte babykleidung verkaufte und dabei nichtmal gewinn machen konnte.

hier ists ein grenzfall, aber es ist ja trotzdem deutlich das hier mit gewinnabsicht verkauft wird, und nichts gebrauchtes oder falsch gekauftes.
fürs finanzamt aber wohl trotzdem nicht der rede wert oder gar einer bearbeitung.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

RedFlag1970

God

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 12:49am

Also mal mein Senf dazu:

1. ICh finde es eine Frechheit das solche Drohungen ausgesprochen werden! (mir auch schon passiert - leider)

2. Meine MICH Seite beinhaltet seit dem folgenden Text:
Ich handle auf den EBayseiten ausschließlich als privater Verkäufer!
Hobbyrechtsanwälten sei gleich gesagt das bei mir nichts zu holen ist.
Ich verfüge durch meinen Job einfach über genügend finanzielle Mittel um alle 4-6 Monate meine Hardware oder Teile davon gegen das Neueste auf dem Markt auszutauschen - das wird wohl erlaubt sein!
Außerdem ist das mein Hobby, andere saufen, ich stecke meine Kohle halt in Home Entertainment oder PCs.

Auch für EBay muffel meiner Familie und für gute Freunde versteigere ich hier ab und an einige Dinge, welche qualitativ den meinen nichts nachstehen und auch so genau wie als möglich beschrieben werden! Ein Nachweis darüber kann und werde ich selbstverständlich auch jedem Hobbyrechtsanwalt zukommen lassen.

3. Wenn ich meine Sachen auf dem Flohmarkt verkaufe kann das keiner Nachvollziehen und das Finanzamt ist still, nur bei EBay rauchts... Was sagt uns das am Ende??

4. Ich verkaufe meine Babysachen aufm Flohmarkt ;D

5. Wenn das Finanzamt mich als gewerblichen Verkaufer outen will, dann möchte ich meine Familie auch voll im Verlust absetzen können!
Also erst mal mehr als 50% meines Gehaltes gehen eh an Vater Staat, danach möchte ich dann von meinen Ausgaben für die Familie dien 19% MwSt. wiederhaben und im Anschluß die veräußerten Sachen meinetwegen wieder mit 19% Abführen...
Stellt sich die Frage wer am Ende dabei besser fährt, denn mein "Familienunternehmen" wird dann nach 2-3 Jahren als Liebhaberei wohl eingestellt werden müssen wegen laufenden Verlustes.
Stellt sich die Frage was meine Frau oder mein Kind davon hält wenn ich beide Abstossen muß, wegen Verlustgeschäften... 8)
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Hannibal-Lecter

God

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 8:25am

Tja, Familie ist wohl doch eher "privat" als "Unternehmen" - womit Du um die USt nicht rumkommst ;)

Ansonsten finde ich viele Gerichtsurteile völlig überzogen (Beispiele, wo Leute Ihre CD- oder DVD-Sammlung verkaufen und deshalb Ärger bekommen - von wegen "viele gleichartige Artikel in kurzer Zeit". Genauso blöd sind Händler, die gegen kurzzeitige private Konkurrenz mit solchen Mitteln vorgehen - ähnlich wie die ganzen Anwälte, die eine Zeit lang ihren Lebensunterhalt mit der Abmahnung von privaten Websitebetreibern mit fehlerhaftem Impressum verdient haben.

Trotzdem glaube ich, dass es in diesem Fall schon Probleme geben könnte - sind es vollkommen identische Riegel (Kapazität, Hersteller), sind sie eventuell auch noch neu bzw. sehr aktuell? Trifft beides zu, wird es schwierig, das als Privatverkauf zu erklären. Gleichzeitig würde ich mich fragen, wie legal die Quelle der Module war - nicht, dass man da unwissentlich Hehlerware vertickt. Bei einem ganzen Sack unterschiedlicher Module wäre das wahrscheinlich schon einfacher, die könnten ja aus der privaten Rechnersammlung stammen.

Gruß Hannibal

Spitfired

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 12:52pm

hab mal mein zuständiges Finanzamt angerufen ... interesse = 0 ... die sagen das es wohl ein Grenzfall ist wegen der Menge ... aber selbst wenn ein Brief kommen sollte meinte er, dann reiche es aus wenn man den Betrag einfach mit angibt am Jahresende ... irgnedwie so meinte der das .... was da nun genau Sache ist hab ich eh kein Plan von ... und diesem ebay Hilfssheriff werd ichs nun mal drücken ... das ist einfach keine Art ... der hat gerade mal 250 Bewertungen und ist sich glaube ich nicht bewusst was ein paar negative bei einem 250er Profil ausrichten können... der hat glaube ich den ganzen Tag nichts zu tun ... naja dem werd ich mal ein paar Beschäftigungen zukommen lassen... ich will ja nicht unfair erscheinen aber sowas geht zu weit mit Behörden drohen .. der hätte sich auch etwas freundlicher ausdrücken können

iNFiNiTE

God

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 12:56pm

ok... dann hast du ja nochmal... glück gehabt... dass sich das finanzamt... keinen sacke... interessiert... aber wie willst du denn.. diesem hilfssheriff... eins reinwürgen..? dafür müsstest du ja was bei ihm.. ersteigern.. oder er was.. bei dir..

Spitfired

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 1:06pm

"viele Wege führen nach Rom"

RedFlag1970

God

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 1:07pm

Quoted from "Hannibal-Lecter"

Tja, Familie ist wohl doch eher "privat" als "Unternehmen" - womit Du um die USt nicht rumkommst  ;)


Schon klar,
aber ich bezog mich eher auf solche überzogenen Urteile.

Wenn ich in den letzten 10 oder 20 Jahren CD´s gesammelt habe und die eben mal nun verkaufen will, was bitte soll ich da MwSt. abführen?

Was bitte passiert wenn ich meine DVD Sammlung mal auflösen will um auf Blue Ray umzustellen?

Die DVDs habe ich alle Mit MwSt. gezahlt und dann soll ich evtl. nochmal MwSt. ans Finanzamt abführen?

So einfach kann das wohl nicht sein, das würde ich bis zur letzten Instanz ausfechten!
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

seaslug

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Tuesday, August 21st 2007, 2:24pm

hi,

@spitfred: wenn du´s finanzamttechnisch sauber machen willst, gibst du deine einnahmen bei der nächsten steuerklänung einfach an (sonstige einnahmen), und zahlst halt ein paar euro steuern drauf. fertig. du hast den speicher ja zum zweck des wiederverkaufs gekauft.

@redflag: deine aufregung ist völlig unnötig.
wenn du deine dvdsammlung verkaufen wolltest, DARFST du eh keine USt ausweisen, weil kein gewerbebetrieb, also auch nichts zahlen.
Selbst wenn du da ein gewerbe eröffnen würdest, könntest du die plicht zum ausweisen der USt umgehen, wenn dein umsatz nur ein paar tsd euro/jahr beträgt. dann allerdings könntest du sogar deine dvds als "privateinlage" (als kosten) geltend machen, und würdest sowieso nur verlust machen.

gruß seaslug

RedFlag1970

God

Re: Finanzamt und ebay...

Wednesday, August 22nd 2007, 12:55am

Quoted from "seaslug"

hi,


@redflag: deine aufregung ist völlig unnötig.
wenn du deine dvdsammlung verkaufen wolltest, DARFST du eh keine USt ausweisen, weil kein gewerbebetrieb, also auch nichts zahlen.
Selbst wenn du da ein gewerbe eröffnen würdest, könntest du die plicht zum ausweisen der USt umgehen, wenn dein umsatz nur ein paar tsd euro/jahr beträgt. dann allerdings könntest du sogar deine dvds als "privateinlage" (als kosten) geltend machen, und würdest sowieso nur verlust machen.

gruß seaslug


Ne, ne das hats du falsch verstanden!

Es gibt Gerichte, die Dich auch bei Privat Verläufen dazu verdonnern dafür ein Gewerbe zu eröffnen!
Nachträglich!

DAS ist ja gerade das Problem.

By the way -> ich rege mich ja gar nicht so auf, es war halt nur der Ursprung dieses Threads und eben ein Problem von einigen Verkäufern bei EBay.

Ich finde solche Regelungen eher eine Frechheit  ;)

Das mit der MwsT und dem Kleingewerbe stimmt ja, aber bei der Anzahl an DVD´s.........
Da reichen ein paar tausender nicht um unter der Grenze des Kleingewebes zu bleiben... 8)
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

R0ckuall

Full Member

Re: Finanzamt und ebay...

Wednesday, August 22nd 2007, 1:24am

LACH ihn einfach aus !!!
so ein scherzkecks... was will der denn... :D kannst doch dein ram verkaufen... solange dunicht 1k stück im monat verkaufst :)
kümmer dich nicht drum !!! das mein ich ernst !!!

zitat ct:

"Die immer wieder aufkommende Streitfrage lässt sich leider nicht schematisch beantworten. Fest steht nur, dass es für die Beurteilung nicht allein auf die Anzahl der Transaktionen oder Bewertungen ankommt, die ein Marktplatzteilnehmer angesammelt hat, sondern beispielsweise auch auf die zeitliche Dichte der Vorgänge, die Art der verkauften Waren sowie darauf, ob jemand als Powerseller auftritt und eigene AGB aufgestellt hat"

§ 14
Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.


also nach meinen zur zeit 6 sem. jura :( würde ich das so einschätzen...:

wie ct schon sagt kommt es nicht unbedingt darauf an, wieviele artikel du anbietest... selbst der zeitliche zusammenhang muss nicht dafür sprechen... vielmehr kommt es doch im grunde darauf an, ob du als unternehmer auftrittst... und solange du nicht mit AGBs usw fummelst und deinen lebensunterhalt mit den transaktionen betreitest, sollte dir das FA nicht an den karren fahren können... wenn du den sacherhalt dem finazamt schildern würdest lachen die sich doch schlapp... !!! "hallo ich habe sachen aufm flohmarkt gekauft und bei ebay verkauft und nun sagt jmd ich betreibe ein gewerbe" loooooool

ps. ich würd dem typen mal den avatar von spitfired schicken :) oder meinen homepage link :D
System: E6600 @ 2,4 ghz; Abit AB9pro; 2gb vitesta extreme 800; Sparkle 8800Gts 640mb @ 675mhz core/1566mhz shader/999mhz ram; 500gb Samsung, BeQuiet 530 darkpower pro @ modded Wakü: 360xt in lianli pcg70, eheim 12V, Cuplex fürn CPU, NB, SB, alle Spawas, Aqua grfx, Aquero

Spitfired

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Wednesday, August 22nd 2007, 9:04pm

Quoted from "R0ckuall"

ps. ich würd dem typen mal den avatar von spitfired schicken :) oder meinen homepage link :D


der war gut,

der will mir an den Karren fahren, Wenn ich einen Brief bekomme vom FA bekomme, sollte er sich erst mal seine fünf negativen Bewertungen anglotzen ( von verschiedenen Personen )  und das ebay erklären

gibt nun nette verschäfte Regeln ... toll :-)

Lunix

Senior Member

Re: Finanzamt und ebay...

Wednesday, August 22nd 2007, 9:21pm

Dein Homepagelink sagt schon einiges über Dich aus ::) Du kommst mal ganz klar auf die liste der uncoolen Leute -.-
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