Sören bleib einfach gelassen. Wichtig ist, dass der Schaden im Vertrag stand. Ob vor Dir oder bei Dir geschehen macht rechtlich soweit ich das einschätzen kann keinen Unterschied. Man kann im Kaufrecht ja nur auf die Erfüllung des Kaufvertrages klagen und die Sache selbst (das Auto) ist im vertraglich festgehaltenen Zustand. Zudem bist Du privat hier in einer besseren Situation. Ich würde dem Käufer klar machen, dass Du keinen Mangel am Fahrzeug siehst (der nicht festgehalten ist) und Du es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen würdest. Dafür würde ich nicht einmal zum Rechtsanwalt gehen, da kann man sich ja noch selbst vertreten.....
Da muss Dein Kunde schon gute Argumente vor Gericht haben um etwas durchsetzen zu können. Wenn die Mängel nicht aufgeführt wären, so wäre selbst das bei vorheriger Besichtigung und mündlichen Hinweis ja noch nicht einmal das K.O. Kriterium, da die Definition Unfall hier ja auch fraglich ist (bei BMW z.B. Schäden ab 400€).