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crushcoder

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 12:05

artikelbeschreibung: pretested
im text: pretested, fett und rot geschrieben
3040MHz, fett und rot geschrieben.

das sie doch ungetestet ist steht nur in klein in den folgenden sätzen.
das beste dann noch ein screenshot, der beweisen soll das die cpu funktioniert mit dem takt. das dieser vom vorbesitzer ist steht nicht dabei (auch wenns logisch ist wenn man den ganzen text liest).

das ist schon sehr irreführend.

ergo: hätte der käufer diesen thread eröffnet wäre jitmo jetzt der böse ebay-betrüger der sich querstellt.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

fksystems

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 12:17

nachtrag:
in dem ebay-artikel steht ja sogar, daß keine Garantie und Gewährleistung ist. das müßte ok sein(..glaubeich zumindest). er hätte damit keinerlei Anspruch auf Garantie und gewährleistung.

Das rote im Text ist zwar etwas größer, aber bei verträgen, die man mit anderen leuten abschließt, muß man ja auch immer das kleingedruckte lesen können. und außerdem steht das kleinere direkt da drunter, daß müßte aber eigentlich ausreichen.

Ich weiß es nicht genau, wie es mit 14tage rückgaberecht bei privatverkäufen ist, wenn das nicht angegeben ist. theoretisch könnte er ja jetzt noch kommen und sagen, er will aber sein rückgaberecht haben, weil du das n icht speziell im angebot ausgeschlossen hast.

ich weiß aber nicht, wie es da tatsächlich ist. Hat man rückgaberecht, wenn das nicht ausgeschlossen wird? Hat er innerhalb von 14 tagen nach erhalt gemeldet, daß er vom vertrag zurücktreten will oder so?..


Und ich habe ja noch gesehen:
Er gibt sich ja nichtmal mit zusendung der ersatz-cpu nach porto zufrieden. das ist aber ein äußerst komisches früchtchen, da ist aber irgendwas faul, mit dem typ, habe ich so das gefühl.
Dieses Youtube-Video ist aufgrund von Urheberrechtsbeschränkungen in deinem Land nicht verfügbar.

crushcoder

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 12:29

er hat garantie ausgeschlossen (wenn auch noch kleiner geschrieben damit es leichter überlesen wird) und sich als privater verkäufer gekennzeichnet, also kein 14 tage rückgaberecht nach lust und laune.

gewährleistung auszuschließen bedeutet aber nicht das man kaputte sachen als funktionierend verkaufen darf!

die angaben in der artikelbeschreibung müssen stimmen, sonst hat der käufer natürlich das recht den artikel zurückzugeben und sein geld zu verlangen bzw auf einen gleichwertigen artikel.
das porto zahlt dann der verkäufer.

der käufer soll jetzt also für einen minderwertigen artikel (nicht pretested cpu) mehr geld als für diesen artikel im laden und zweimal porto zahlen?
das würd ich auch nicht einsehen.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

KingofBohmte

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 12:39

Also mittlerweile verstehe ich das Problem nicht, wieso Du dafür belangt wirst, dass sich der Erstbesitzer der CPU quergestellt.
Du hast gesagt, dein Käufer hat die CPU bekommen und dann an Alternate im Rahmen der Gewährleistung zurückgeschickt.
Alternate hat die Ware getauscht und dann, was ich aus diversen Gründen übrigens auch sehr begrüße, an den Rechnungsempfänger zugeschickt.
Somit bist du in dieser Sache imo nicht mehr involviert, weil mittlerweile Vorgänge am laufen sind, auf die du keinen Einfluss hast und auch keinen Einfluss hattest. Ebenso wenig hast du ja darauf gepocht, dass Alternate die Ware an den Rechnungsinhaber zurückschickt.

Rechtlich gesehen würd ich das so interpretieren, dass der Erstbesitzer ja offensichtlich bemerkt hat, dass ihm die zugeschickte Ware nicht gehört. Er könnte ja zum Beispiel die Ware an Alternate zurückschicken und auf eine Versandkostenerstattung pochen, weil die ja falsch verschickt haben. Es stellt sich halt die Frage, ob im Gewährleistungsschreiben eine alternative Lieferadresse steht oder nicht. In diesem Fall könnt man sicherlich auch versuchen über Alternate selber was zu deichseln.

Was ich auf jeden Fall machen würde ist eine Gegendarstellung zu der Anzeige, damit kannst du mehr wieder ins Lot bringen als durch das Ignorieren von dem Krams. Darauf feuern, dass der besagte Anzeigenaufnehmer hingegen "bestraft" wird, wird nix bringen, die Leute machen ihre Arbeit und sehen zum Zeitpunkt der Anzeigestellung immer nur eine Seite. Ebenso wird eine Beschwerde bei der Dienststelle nix bringen, siehe oben. Von daher wirst du damit eher Probleme bekommen, als wenn du dich auf das Eigentliche konzentrierst.

Zitat von »]gX[@re@50«

gX[@re@50 link=board=4;num=1149199350;start=0#13 date=06/02/06 um 01:05:06]btw.: ich warte seit 1,5wochen auf ne anzeige und/oder post von nem anwalt, auch wegen ebay. angeblich habe ich nicht das geliefert was in der auktion stand.

Bei mir kam vor... sechs Wochen Post von nem Anwalt aus Mannheim, dass sein Mandant micht verklagen möchte, weil ich angeblich Ware nicht bezahlt und abgenommen habe, was so nicht stimmt, weil ich einvernehmlich vom Verkauf zurückgetreten bin. Zudem häufen sich in letzter Zeit negative Bewertungen beim Verkäufer in Sachen Rücknahme...
Mein Anwalt meinte auch ich solle warten, da wird wohl nix mehr kommen. Kurios noch dabei: Der Brief vom Anwalt an mich war maschinell unterschrieben, sprich es war ne eingescannte Unterschrift, und die Auktion stammt afaik aus Mitte/Ende 2005... ::)
Also bei eBay läuft derzeit mittlerweile einiges schief in diese Richtung.

MM

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 14:05

Also mach es doch einfach so:

- Erstkäufer das Geld für Versand schicken
- der soll die Austausch CPU zum Ebay Käufer schicken als Absender am besten dich einsetzen (mit Empfangsbestätigung)
- dann sagst du bei der Polizei aus das du ihm den Artikel ersetzt hast

P.S.: sieht für mich danach aus das die CPU nich bei Käufer lief und er das Ding jetzt loswerden will (so in etwa Fehlkauf)

@Chrizzz: Wenn er mehr bietet als wie das Ding wert ist = PECH. Dummheit muss bestraft werden, gab schon Leute bei Ebay die nen 15€ Gutschein für 20€ ersteigert haben ?!?

Meiner Meinung nach bist du im Recht. Du hast ihm ne CPU mit Garantie von Alternate verkauft, die ging nicht und wird ausgetauscht...das das nich von heut auf morgen geht is ja wohl klar. Das Geld kann er nicht zurückverlangen du hast ja deinen Vertragsteil mit Zusendung der Ware erfüllt.

Desktop: Phenom II X4 945@3GHz / Gigabyte GA-MA785GMT-UD2H Rev.1.0 / 2x2GB G.Skill F3-10666CL7 / Sapphire Radeon HD6850 1GB / 1TB SATA Samsung HD103SJ / 23" Acer TFT / Lian Li PC-V351B
Mobil: Mac OSX @ Samsung NC10 in weiß mit 2 GB RAM

TemplarOfSteel

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 14:30

Hi!

Ich weiss zwar nicht wie die Rechtslage aussieht, aber rein aus meiner Vermutung:
Hat er nicht dadurch, dass er die Alternate-Garantie in Anspruch genommen hat die CPU schon offiziell von jitmo abgenommen?
Solange die eBay-Sache nicht geklärt ist kann er doch wohl kaum über die Ware verfügen und irgendetwas damit anstellen oder?

WENN er Geld erstattet haben will hätte er darauf einfach bestehen und die CPU bis das geklärt ist einfach behalten sollen (imo).

MfG

P.S.: Wenn man das hier immer liest hat man schon bald keine Lust mehr irgendwas per eBay zu Geld zu machen...
keep my perspective straight
keep me away from hate
keep my eyes uncovered

x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 14:35

Zitat von »SPN-MJ@ABI«

Also mach es doch einfach so:

- Erstkäufer das Geld für Versand schicken
- der soll die Austausch CPU zum Ebay Käufer schicken als Absender am besten dich einsetzen (mit Empfangsbestätigung)
- dann sagst du bei der Polizei aus das du ihm den Artikel ersetzt hast

P.S.: sieht für mich danach aus das die CPU nich bei Käufer lief und er das Ding jetzt loswerden will (so in etwa Fehlkauf)

@Chrizzz: Wenn er mehr bietet als wie das Ding wert ist = PECH. Dummheit muss bestraft werden, gab schon Leute bei Ebay die nen 15€ Gutschein für 20€ ersteigert haben ?!?

Meiner Meinung nach bist du im Recht. Du hast ihm ne CPU mit Garantie von Alternate verkauft, die ging nicht und wird ausgetauscht...das das nich von heut auf morgen geht is ja wohl klar. Das Geld kann er nicht zurückverlangen du hast ja deinen Vertragsteil mit Zusendung der Ware erfüllt.



Alles schön und gut, aber die CPU war mehr wert als die Neue, eben weil sie pretested war :P.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Benny2002

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 14:41

Überweiß dem Käufer die 7 € , der soll dem Typ die CPU schicken und dann solltest du normal fein aus der sache raus sein....oder ?
ASUS RTX 4090 ROG Strix OC | Intel i9-12900k | Asus ROG Maximus Z690 Formula | G.Skill Trident Z5 RGB 5600 - 32 GB
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jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 15:14

so

habe heute dem ursprünglichen besitzer geld für einen versand überwiesen und die cpu zu mir geordert.

es ist zu sagen das der vorbesitzer mir eine 100%e funktionsgarantie gegeben hatte, da er nur funktionierende waren versendet. er machte mich außerdem drauf aufmerksam das es sich um eine cpu mit dem seltenen "bn" stepping handelt und somit nur ein halber san diego ist der garantiert wieder auf 3ghz läuft, demnach hätte der käufer keine verluste.

auch stimme ich der aussage zu, dass wenn der käufer sein geld zurück hätte haben wollen, er sich sofort melden sollte und nicht erst die cpu umtauscht und erst nachdem er bemerkt das die nicht bei ihm ankommt, eine anzeige erstattet!!!

das die cpu eine pretested ist, stimmt zwar, dennoch habe ich nicht angegeben das ICH die cpu pretested habe, sondern wie in dem fall der vorbesitzer.

auch könnte der käufer hingehen die spu entgegennehmen und diese bei ebay reinsetzen. 3700ner gehen zur zeit für ~160€ über den virtuellen ladentisch also müsste er dann mit den 7€ verlust leben.

ich rufe dann jetzt wohl mal bei der polizei an und erkundige mich wie es jetzt weitergeht.

jitmo
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Kamelhoecker

unregistriert

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 15:33

mal ne kleine Sache am Rande :

Die Garantie/Gewährleistung greift nur bei "Sachgemäßer" Nutzung.
Allein durch ein "pretest" der Übertaktungsrate hat man rein rechtlich alle Ansprüche auf Garantie etc verloren, da es eine Nutzung ausserhalb der für den CPU angegebenen Werte ist.
Punkt. Aus.
das hier von Alternate noch getauscht wurde ist echt kulant (wahrscheinlich wußten sie nicht, dass die CPU "Pretested" war).

Insofern hatte die CPU garkeine "Restgarantie" von 22 Monaten mehr wie hier angegeben wird.. das fiele dann afaik unter Betrug.
Ich würde so ein Risiko nicht eingehen..
Ich würde also an deiner Stelle die CPU zurücknehmen, Geld zurückgeben, mich für die verursachten Unannehmlichkeiten entschuldigen und den CPU diesmal mit ner gescheiten Beschreibung reinstellen...

realsmiley

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 15:44

ich glaub' mich tritt ein pferd!
sowas saublödes kann's auch nur auf ebay geben.
hauptsache anzeigen und rechtsanwälte anrufen.
sollen sich lieber 'ne freundin suchen, die leute.

zum thema:
wenn der käufer bei dir eine defekte cpu reklamieren hätte wollen, müsste er sie ja auch dir zurücksenden. mit ein bisschen goodwill geht das vielleicht gut und die sache ist erledigt.
jedoch die erworbene ware, egal weswegen, irgendwo umzutauschen und dann für eine vollkommen andere, funktionierende ware plötzlich bei dir geld zurückzuverlangen, verstößt für mich gegen jegliches rationales verständnis.

da brauchen wir garnicht mehr weiter überlegen: ein einfaches "geht's noch??" an den käufer sollte eigentlich bei einem iq über 60 ausreichen.

schlussfolgerungen dürfen selbst gezogen werden.

x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 15:50

Hast du ihm denn empfohlen sich an alternate zu wenden oder hat er das von sich aus gemacht? ::)
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

MM

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 16:20

@Kamelhoecker: Also das ist definitv kein Betrug. ALternate gewährt doch trotzdem Garantie.....

Ich finde er ist im Recht. Ich kenne diese Umtauschgeschichten aus eigener Erfahrung.....da wollte bei mir auch einer Versuchen was umzutauschen und durch Zufall hab ich gemerkt, das er vorher schon den gleichen Artikel als defekt gekauft hatte und jetzt mich reinlegen wollte....

Bei Ebay gibbet schon paar komische Käufer.

Desktop: Phenom II X4 945@3GHz / Gigabyte GA-MA785GMT-UD2H Rev.1.0 / 2x2GB G.Skill F3-10666CL7 / Sapphire Radeon HD6850 1GB / 1TB SATA Samsung HD103SJ / 23" Acer TFT / Lian Li PC-V351B
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jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 17:25

der käufer hatte mich angeschrieben das die cpu nicht funzt und ich habe gesagt was soll ich jetzt machen und da meinte er zu mir ja dann werd ich die wohl mal umtauschen. wie schon erwähnt erst nachdem er die neue cpu nicht bekommen hatte, fing er an rumzuspinnen und wollte sein geld wieder haben.

fakt ist wohl auch das die cpu beim vorbesitzer 100%tig lief und bei mir wohl auch gelaufen wäre, wenn ich sie eingebaut hätte, ich denke das der neue käufer oder eventuell der transport für den schaden verantwortliche sind?!

wie schon mehrfach hier erwähnt, soll der verkäufer mir erstmal beweisen das er die cpu nicht gehimmelt hat, wahrscheinlich hatte er nicht die passende oc hardware und hat versucht mit der brechstange 3ghz zu erreichen.

auch wie ich schon erwähnt habe handelte es sich sowohl bei der kaputt gegangenen alsauch bei der ausgetauschten cpu um eine seltene "bn" cpu mit halbem sd kern und der erstbesitzer, ist was oc angeht ein profi und hat der neuen cpu auch einen mindesttakt von 3ghz zugesprochen.

jitmo

btw: habe gerade nochmal in den emails von dem käufer rumgewühlt in der ich folgendes lesen musste "Ich will meine Ware habe oder den Betrag zurück ,so einfach ist das"

habe ja auch gesagt das er seine ware haben kann
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KingofBohmte

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 17:44

Zitat von »Jitmo«

btw: habe gerade nochmal in den emails von dem käufer rumgewühlt in der ich folgendes lesen musste "Ich will meine Ware habe oder den Betrag zurück ,so einfach ist das"

Na bei solchen Leuten ists unter aller Sau, ich persönlich würds nicht machen sondern ihn nur an Alternatve bzw. den Erstbesitzer verweisen, zumal er ja, wie es aus deinen Worten herausklingt, aus eigenem Ermessen die CPU eingeschickt hat. Von daher muss er auch das Risiko tragen, dass die CPU nur an den Rechnungsempfänger geht und nicht an ihn.

x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 17:51

Sehs mal so: Der Erstverkäufer sagt: Alles war i.O.
Dein Käufer sagt: Defekt
Du sagst: Ich hab sie wie ein rohres Ei behandelt, bei mir ist sie nicht Hops gegangen

d.h. einer sagt nicht die Wahrheit oder die CPU ist auf dem Versandweg kaputtgegangen. Da wiederum muss sich der Käufer an die Post wenden und den Schaden geltend machen, ist schließlich nicht umsonst versichert ::). Aber dafür wirds jetzt eh zu spät sein :-/.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

jitmo

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Freitag, 2. Juni 2006, 18:00

die sache ist nur wie will er beweisen ob die cpu schon bei ihm defekt angekommen ist = post ist schuld oder ob er die nicht sogar defekt gemacht hat?!

naja habe die cpu jetzt zu mir geordert und dem käufer geschreiben das er in den nächsten tagen ein paket versichert mit empfangsbestätigung erhällt und sich damit abfinden muss !

jitmo
[glow=red,2,300] [/glow]

iNFiNiTE

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Sonntag, 4. Juni 2006, 12:38

Zitat von »Jitmo«

naja habe die cpu jetzt zu mir geordert und dem käufer geschreiben das er in den nächsten tagen ein paket versichert mit empfangsbestätigung erhällt und sich damit abfinden muss !


dann freu dich mal auf ne rote bewertung..
also ich seh das so:
es ist nicht klar, wer bzw wo die cpu kaputt gegangen ist. deine artikelbeschreibung ist, gelinde gesagt, "verwirrend". wenn du kulant bist, überweist du ihm das geld zurück, verkaufst die cpu bei ebay und die differenz zwischen der pretested und der neuen cpu verbuchst du als leergeld. so würde ich es zumindestens machen.

weil die in fett rot geschrieben merkmale der pretested cpu hast du ja nicht für nix so fett und rot gemacht.. damit willst du ja denjenigen locken.. dann aber zwei sätze weiter das segel wieder rumzureissen ist wahrscheinlich vom recht her legitim, aber nicht die feine englische art.

messi

x-stars

God

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Sonntag, 4. Juni 2006, 14:15

Die Sätze, die da immer folgen ala "Privatverkäufer - Eu-Recht - Gewährleistung - ..." beziehen sich aber immer nur auf die Folgezeit, wenn der Artikel nach zwei Tagen Benutzung kaputtgeht gibtrs keine Rücknahme, heßt aber nicht, ich verkauf jetzt lustig meine alten (defekten) Geräte bei Ebay ;).
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

den

Senior Member

Re: Mal wieder ein Ebay Problem - Rechtslage

Montag, 5. Juni 2006, 11:10

Zitat von »x-stars«

Die Sätze, die da immer folgen ala "Privatverkäufer - Eu-Recht - Gewährleistung - ..." beziehen sich aber immer nur auf die Folgezeit, wenn der Artikel nach zwei Tagen Benutzung kaputtgeht gibtrs keine Rücknahme, heßt aber nicht, ich verkauf jetzt lustig meine alten (defekten) Geräte bei Ebay ;).


der satz ist an sich kompletter unfug, niemand kann defekte sachen verkaufen und sich damit rausreden, es sei denn, sie sind ausdrücklich als defekt bezeichnet. und mit eu-recht hat das nullkommagarnix zu tun...
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.