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Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 12:49

Hi,

ich spiele mit dem Gedanken ein Kleingewebe zu eröffnen und nebenher ein bissel hardware zu verkaufen.

Jetzt meine Frage, gibts da sowas wie einen maxiamlen umsatzt für Kleingewerbe ?

Ich hab nämlich keine Lust großartig doppelte Buchführung und ne Bilanz zu machen.

hab auch schon gegoogelt aber nix brauchbares dazu gefunden

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 13:00

Das ist noch nicht das, was ich Dir zeigen wollte, bildet es aber im Ansatz ab:

http://www.it-infothek.de/osz/bwl2.html
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 13:04

Zitat von »Bluefake«

Das ist noch nicht das, was ich Dir zeigen wollte, bildet es aber im Ansatz ab:

http://www.it-infothek.de/osz/bwl2.html[/quote]

Hi,

das hab ich schon drauf, ich bin Industriekaufmann ;)

ich wollt nur wissen obs da ne regelung gibt das man eben bei einem Umsatz von ka. 1000 € im Monta nicht Bilanzieren muss

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 13:39

Wenn Du Vollkaufmann bist, musst Du bilanzieren, selbst wenn Du keinen Cent umgesetzt hast. Da gibt es keine Ausnahmen.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 13:54

bist Du sichrer ?

Ich miene da gabs ne regelung ich wills ja nur nebenher mache

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 14:09

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-…bei-null-umsatz

Du musst Dich ja nicht als Kaufmann eintragen. ;)
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 15:47

@bluefake: stimmt so nicht.
bilanziert wird erst ab einem jahresgewinn von 25.000, bzw. Umsatz ab 260.000€.

Zieh dir diesen Ratgeber mal rein, ist insgesamt mehr als gut:

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/inde…el=2&count=6.4.
When you come across a big kettle of crazy, it's best not to stir it.

Muhahahahahaha, pwned du kacknoob!
*gockel gockel boaarrcck*

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 16:12

Die Rede ja von mtl. 1000 Euro Umsatz. Es steht in Deiner Quelle auch nichts anderes. Wer e.K. ist, muss bilanzieren. In dem Artikel geht es lediglich um die Bedingungen, ab wann man sich eintragen lassen muss.
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 17:31

Hallo,

Du solltest Dich von einem Fachmann und nicht einem Forum beraten lassen.

Das ist der einzige Tip den ich Dir gebe.

Gruß

Stefan

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 17:37

Ooch. Als nächstes wollte ich noch erwähnen, dass man als Privatperson keine Steuern abführen muss. ;D
Arbeiten am Mac ist natürlich keine Arbeit, sondern sinnvoll gestaltetes Glück.

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 17:41

Ab in die Schweiz, sag ich da nur :D

Hör auf Stefan K., der hat da ja nicht rein zufällig Erfahrung ;)

Re: Kleingewerbe

Sonntag, 15. Januar 2006, 17:55

ja das wollt ich sowieso machen

aber da ich ja mitglied im kompetentesten Forum der Welt bin dacht ich frags einfach mal nach ;D

ronin7

Senior Member

Re: Kleingewerbe

Dienstag, 17. Januar 2006, 12:18

§1 (2) HGB Kleingewerbetreibender:

ein handelsgewerbe, das nach art und umfang keinen nach kaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb erfordert.

bsp: ein kiosk, nur eine einfach einnahmen/ ausgaben gegenüberstellung ist notwendig.


§ 15 (2) EStG: Gewerbebetrieb:

jede
1) selbständige nachhaltige Betätigung
2) mit der absicht gewinn zu erzielen
3) und einer beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen verkehr

§141 (1) AO Buchführungspflicht:

buchführungspflichtig sind gewerbliche unternehmer die:
1) Jahresumsatz von mehr als 350.000 €
2) Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 €
erzielen.

Fazit: mit deinem computerverkauf musste nur eine gegenüberstellung von einnahmen und ausgaben erstellen.

>Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 des Gewinns
>Einkommenssteuer: §35 (1) EStg: die Gewerbesteuer kann teilweise auf die Einkommenssteuer angerechnet werden

§29 AO: Als kleingewerbetreibender bist du kein kaufmann und daher auch nicht handelsregister eintragungspflichtig. Du musst nach § 4 (3) EstG wie gesagt nur eine Steuerbilanz durch gegenüberstellung der Einnahmen und ausgaben aufstellen.

;D