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Zitat von »cyberx20«
*burzeltagtorteauspackt*
Zitat von »Kinyar«
Was soll ich denn erst dazu sagen...
Zitat von »Jogibär«
Vorsicht besser als Nachsicht...
ok 30 auf der Autobahn ist "etwas" untertrieben...60 sollten es schon sein um nicht als Behinderung des Verkehrs zu gelten
Zitat von »powerslide«
aber bitte das "bauartbedingt" nicht vergessen!
Zitat von »Man_In_Blue«
nö...
auf der autobahn gild eine Mindestgeschwindigkeit von 60 KM/h... nicht (nur) bauartsbedingt... einzige ausnahme: Wenn die Sicherheit eine niedrigere reisegeschwindigkeit erfordert (Wetter, Stau) allerdings entfällt dann bei dieser Sonderregel auch das rechtsfahrgebot... (sprich: unter 60 KM/h ist auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen das rechts überholen wieder erlaubt)
Man In Blue
Zitat
(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
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