Im Rahmen eines hier geführten Ermittlungsverfahrens gegen ( kenn ich nicht ) sollen Sie gehört werden. Sie haben am
15.08.2004 über die Internetplatform ebay über Ihren account XXX einen Corsair 512MB PC3200 / 400 MHZ Top Ware zum Preis von 86 Euro ersteigert bzw. per SofortKauf erworben. Nach Angaben der VErkäufers wissen Sie dass es sich um einen unverzollten Artikel handelt und hätten diesen bei Ihrem zuständigen Zollamt verzollen müssen. Um den Sachverhalt zu klären darf ich Sie bitten nachfolgende Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten und bis zum 25.11.07 zurückzusenden. Grundsetzlich muss ich Sie darauf hinweisen, das Sie auf soclhe Fragen die Auskunft verweigern können, deren Antwort Sie oder Angehörige in gefahr bringen könnte. Hauptzollamt Augsburg.
Hallo .... warum passiert so ein mist mir. Und ich habe inzwischen über 600 ebay Bewertungen. Da kann ich mich bestimmt dran erinnern. Oh man. Was macht man in solchen fällen.
Jawoll ... ich bin nicht allein LOL
http://community.ebay.de/forum/ebay/thre…threadID=177827
aber Hallo http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=100485
was soll denn der Mist.