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FUNKMAN

God

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 18:58

Zitat von »kopf«



Aber echt. Die Flatrate sollten die ihm nehmen. Die Eltern müssten dem alles wegnehmen, aber ich kann das denen nicht sagen.
Die haben Angst, dass der durchdreht... Ich würde da aber soooo gerne dabei sein, wenn der Pisser irgendwas kaputt macht oder seine Mutter oder die Schwester anfasst. Dem würd ich so die Knochen brechen...

Echt sorry, dass ich sowas sage, körperliche Gewalt ist nie die Lösung, aber die Situation dort nimmt mich emotional echt mit. Ich verstehe es selbst nicht, wie man es soweit kommen lassen kann, dass man vor seinen eigenen Kindern Angst hat.
Wenn ich nur einmal die Hand gegen meine Mutter heben würde, würd mich mein Vater so verdreschen, obwohl ich 22 bin und körperlich bisschen stärker als er (ich bin schon ein kleines "Tier";D, er aber auch). Des Weiteren könnte ich da auch nix machen außer weglaufen, weil ich so einen Respekt vor meinen Eltern habe...

Aber zurück zu ihm:
Früher haben die ihm alles in den Arsch gesteckt. Jetzt haben sie auch kein Geld und seine Schwester muß darunter leiden. Weil sie noch nicht mal im Ansatz das bekommt wie er. Sie muß jetzt sogar ihren Sport aufgeben, weil die Eltern den nicht mehr zahlen können.
Manchmal könnt mir da auch der Arsch platzen!!! SO EINEN HALS HAB ICH. Aber wie gesagt, ich will mich da nicht einmischen...




Viel "interessanter" wäre die Lage, wenn du hier immer fein mit ins Bockshorn bläst und ihn schlechtmachst, es aber eigentlich doch um dich geht... :P ;D :-*
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

Silly

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:08

Zitat von »Weihnachts-FUNK«

Viel "interessanter" wäre die Lage, wenn du hier immer fein mit ins Bockshorn bläst und ihn schlechtmachst, es aber eigentlich doch um dich geht... :P ;D   :-*

My imaginary friend thinks, you have a serious problem ;D
Reality is almost always wrong!

kopf

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:09

Zitat von »Weihnachts-FUNK«





Viel "interessanter" wäre die Lage, wenn du hier immer fein mit ins Bockshorn bläst und ihn schlechtmachst, es aber eigentlich doch um dich geht... :P ;D   :-*


Boah FUNKMAN >:(. Hast ne PM!
MacBook white; 1,83 GHz Intel Core 2 Duo; 1,25GB; 60GB; Mac OS X 10.4.8

Bender

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:14

Zitat von »NikoMo«

soweit ich weiss, müssen die eltern bis zum beenden der ersten ausbildung das "kind" unterstützen.

abitur bzw realschulabschluss usw. gilt nicht als erstausbildung.



Meinen Informationen nach zählt das Abitur als erste Ausbildung!

Gruß

Christoph

Dr._Mohr

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:15

Hi,

ich glaube kaum das ein rausschmiss so einfach ist, so weit ich weis sind die Eltern Ihren Kindern bis zum 24. Lebensjahr unterhaltsplichtig.

Wenn dann erst Harz4 in kraft tritt darf der rest der Familie mit Zahlen (Bruder/Schwester/usw.)

Also alles in allem nich so einfach ! leider !!

FUNKMAN

God

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:26

Zitat von »kopf«



Boah FUNKMAN >:(. Hast ne PM!


Hast auch ne Antwort - und meinen TT (Trash Talk) mal wieder viel zu ernst genommen... :-*
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

kopf

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:28

Und was ist wenn er keine Ausbildung machen will, sondern nur auf Kosten seiner Eltern leben will?
Das kann einfach nicht sein. Und das seine Schwester da mit zahlen muss verstößt doch gegen die Verfassung. Ich denke das fällt in den Schutzbereich von Art. 2...

@FUNKMAN: Stimmt doch oder? Oder hab ich in Grundrechte schlecht aufgepaßt? Zur Not hole ich den Pieroth/Schlink noch mal raus...   ;) Irgendwo steht da, dass ein Kind schuldfrei in die Volljährigkeit tretten müssen kann. So ähnlich muss das auch für Geschwister gelten! Kann ja nicht sein, dass du für die Schulden deines durchgeknallten Bruders zahlen musst!!! (SKANDAL!!!) Welcher Schutzbereich? Ich hab echt keinen Bock das jetzt im Pieroth/Schlink zu suchen...
MacBook white; 1,83 GHz Intel Core 2 Duo; 1,25GB; 60GB; Mac OS X 10.4.8

maniac2k1

God

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:32

Zitat von »Bender«




Meinen Informationen nach zählt das Abitur als erste Ausbildung!

Gruß

Christoph

was bitte kannste denn mit nem abi arbeiten??? na??? nix ;)

ich bin auch im studium und ich weisse, dass meine eltern unterhaltspflichtig sind ;)
[table][tr][td] [/td][td]

Zitat

kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
Y0Gi [/td][/tr][/table]

Minusch@Linux

unregistriert

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:35

Hallo zusammen!

Lt. dem SGB sind die Eltern bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung zu Unterhaltsleistungen verpflichtet!

Soweit waren wir schon...

Das Problem an einem Rausschmiss ist folgender:

Sollte der Rausgeschmissene zum Soz gehen, dort Sozialleistungen beantrage, dann wird das Soz an die Eltern herantreten und die gezahlten Leistungen zurückfordern! Sollten die Eltern sich weigern, oder den Antragsforderungen nicht nachkommen, wird das Soz dann vor Gericht ziehen und in einem solchen Fall auch knallhart durchgreifen!

Gruß
Minusch

kopf

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:49

Zitat von »Minusch«

Hallo zusammen!

Lt. dem SGB sind die Eltern bis zur Beendigung der ersten Berufsausbildung zu Unterhaltsleistungen verpflichtet!

Soweit waren wir schon...

Das Problem an einem Rausschmiss ist folgender:

Sollte der Rausgeschmissene zum Soz gehen, dort Sozialleistungen beantrage, dann wird das Soz an die Eltern herantreten und die gezahlten Leistungen zurückfordern! Sollten die Eltern sich weigern, oder den Antragsforderungen nicht nachkommen, wird das Soz dann vor Gericht ziehen und in einem solchen Fall auch knallhart durchgreifen!

Gruß
Minusch


Also kann jeder wie ein Arschloch leben und solange seine Eltern in der Ruin treiben bis sie selbst Soz beantragen müssen!!! Alles klar, Herzlichen Glückwunsch Deutschland!!!

(Das glaube ich nicht, irgendwo muss es ne Grenze geben...)
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NikoMo

NikoMod

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:53

die eltern müssen (und können wohl auch) nur nachweisen, dass sie ihre pflicht getan haben.
nämlich das "kind" soweit zu unterstützen, bis die erste ausbildung beendet ist.
hat der azubi ohne ersichtlichen grund abgebrochen, oder will keine ausbildung anfangen, kann ihnen nicht mehr vorgeworfen werden, sie würden ihn nicht unterstützen wollen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Eikman

Moderator

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 19:58

Zitat von »kopf«

Im Ernst jetzt, bekommt er Sozialhilfe auch wenn er noch nie gearbeitet hat?


leider ja... leider ja...

mike97

unregistriert

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:04

@ nikomo
doch, da hat minusch absolut recht. egal in welchem lebensalter stehen die eltern letztendlich immer für ihre kinder ein (in höhe des sozialhilfesatzes) das hört nie auf.

@ kopf
sag deinen eltern sie sollen alles verkaufen und sich mit dem bargeld irgendwo im ausland eine neue existenz aufbauen. und- bloß keine weihnachtskarten schreiben ;D

crushcoder

God

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:11

sind 21 zu alt um ihn zur adoption freizugeben?

ne im ernst, natürlich wird ein rausschmiss finanziell ein bumerang, und ob sich in der familie stimmungsmäßig etwas bessert ist die frage.

die eltern werden auch angst haben den sohn ganz zu verlieren wenn sie ihn rausschmeissen. wer weiss was noch passiert ohne die (theoretische) kontrolle des elternhauses.

wie sich das anhört, und was du noch andeutest, ist sowas ein fall für einen psychologen.
das müssen sich die eltern eingestehen.
mit einem solchen können sie sich dann eher beraten wie vorzugehen ist, vor allem muss auch der mutter die angst genommen werden.

und wenn ein profi zu so einem schritt rät ist das auch glaubwürdiger als wenn bekannte, die auch noch persönlich wut auf ihn haben, dazu raten.

edit:
was man mal versuchen könnte ist für ihn einen eintrag bei der schufa zu bekommen, damit er keine handy-verträge mehr abschließen kann.
und dann die alten kündigen, ebenso dispo usw.
das sollte aber automatisch gehen wenn er nicht bezahlt, das lassen sich die betreiber nicht lange bieten.
Gott hat die Welt ja nur in sieben Tagen erschaffen können, weil es keine installierte Basis gab.

kopf

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:21

Zitat von »crushcoder«


wie sich das anhört, und was du noch andeutest, ist sowas ein fall für einen psychologen.


Ich hab ja schon gesagt, ich will hier nicht alle Details preisgeben. Und wie mir FUNKMAN auch in einer KM mitteilte ist das hier auch nicht der Ort um sowas zu klären.

Eben so auf Grund solcher

Zitat von »mike«

@ kopf
sag deinen eltern sie sollen alles verkaufen und sich mit dem bargeld irgendwo im ausland eine neue existenz aufbauen. und- bloß keine weihnachtskarten schreiben ;D

unqualifizierten Beiträge möchte ich einen Moderator oder Dino bitten diesem Topic zu schließen.

Zusammenfassung der Infos, die ich bisher bekommen habe:
1. Eltern müssen für ihr Kind aufkommen, solange es in der ersten Ausbildung ist.
2. Dies ist auch der Fall, wenn das Kind keine Ausbildung machen will oder macht (anscheinend auch lebenslang).
3. Man bekommt Sozialhilfe ohne jemals gearbeitet zu haben.
4. Armes Deutschland
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FUNKMAN

God

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:24

Zitat von »kopf«

Und was ist wenn er keine Ausbildung machen will, sondern nur auf Kosten seiner Eltern leben will?
Das kann einfach nicht sein. Und das seine Schwester da mit zahlen muss verstößt doch gegen die Verfassung. Ich denke das fällt in den Schutzbereich von Art. 2...

@FUNKMAN: Stimmt doch oder? Oder hab ich in Grundrechte schlecht aufgepaßt? Zur Not hole ich den Pieroth/Schlink noch mal raus...   ;) Irgendwo steht da, dass ein Kind schuldfrei in die Volljährigkeit tretten müssen kann. So ähnlich muss das auch für Geschwister gelten! Kann ja nicht sein, dass du für die Schulden deines durchgeknallten Bruders zahlen musst!!! (SKANDAL!!!) Welcher Schutzbereich? Ich hab echt keinen Bock das jetzt im Pieroth/Schlink zu suchen...


Uiuiui... gefährliches Halbwissen da beim Kopf... ;D


Du solltest den Pieroth/Schlinck noch mehrmals durchlesen, damit so ein Geschreibsel nicht mehr passiert... ;)
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

derJoe

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:24

Genau wie crushcoder würde ich auch raten, einen Profi zu Rate zu ziehen. Für sowas gibt es Beratungstellen für Familien. Sollte ein Rausschmiss unvermeidlich sein, wird der richtige Ansprechpartner wohl ein Anwalt sein.

Gruß

derJoe

kopf

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:27

Zitat von »Weihnachts-FUNK«



Uiuiui... gefährliches Halbwissen da beim Kopf... ;D


Du solltest den Pieroth/Schlinck noch mehrmals durchlesen, damit so ein Geschreibsel nicht mehr passiert... ;)


Jetzt mal im Ernst:
In welchen Schutzbereich fällt, dass Kinder das Recht haben schuldenfrei in die Volljährigkeit zu treten. Ich bin mir zu 99% sicher das im Pieroth/Schlink gelesen zu haben...
MacBook white; 1,83 GHz Intel Core 2 Duo; 1,25GB; 60GB; Mac OS X 10.4.8

mike97

unregistriert

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:35

warum ist mein beitrag unqualifiziert? das ist wirklich der einzige weg der eltern sich von einem verzogenen, talentfreien und unbelehrbaren "kind" zu trennen, ohne den kleinen scheisser ein leben lang durchfüttern zu müssen. wenn du mit den eltern deines freundes auch befreundet bist, solltest du ihnen das sagen :D

edit: es ist absoluter quatsch, daß ein kind schuldenfrei in die volljährigkeit treten können muß. allein die formulierung zeigt, daß das reines wunschdenken deines 21-jährigen freundes ist... sag ihm, selbst wenn dem so wäre, er ist kein kind mehr!

kopf

Senior Member

Re: 21jährigen rauswerfen?

Mittwoch, 8. September 2004, 20:41

Zitat von »mike«

warum ist mein beitrag unqualifiziert? das ist wirklich der einzige weg der eltern sich von einem verzogenen, talentfreien und unbelehrbaren "kind" zu trennen, ohne den kleinen scheisser ein leben lang durchfüttern zu müssen. wenn du mit den eltern deines freundes auch befreundet bist, solltest du ihnen das sagen :D


Das sind nicht meine Eltern. Du hast geschrieben "deinen". Ich dachte, das ist wieder dieser "Ich hab da einen Freund und der will wissen..."- Witz.

Trotzdem kann der Thread geclosed werden.
(Aber wenn ich das mit dem Schutzbereich finde und Recht habe und nicht FUNKMAN, dann werde ich das sicher groß breittreten und einen neuen Thread eröffnen und hierdrauf verweisen... :P  ;) )
Danke! Bitte Thread closen.
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