edit: es ist absoluter quatsch, daß ein kind schuldenfrei in die volljährigkeit treten können muß. allein die formulierung zeigt, daß das reines wunschdenken deines 21-jährigen freundes ist... sag ihm, selbst wenn dem so wäre, er ist kein kind mehr!
Das hast du falsch verstanden.
Ich meine das gilt für Kinder, die die Schulden ihrer Eltern tragen sollen. Ich glaube das umfasst irgendein Schutzbereich eines Grundrechtes, aber bin mir - wie schon oben geschrieben - nicht sicher. FUNKMAN meint das stimmt nicht... noch...

(wobei ich mich auch irren kann, aber wenn ich mal nicht zu faul bin noch mal nachzulesen, haben wir (ich) Gewissheit...)