ich bin nicht ganz über Gesetzte im klaren, aber muss nicht auch ein telefonisch getroffener Vertrag schriftlich festgehalten werden (BNG - BundesNachweisGesetz)
so wie beim Arbeitsrecht auch?
Wie lange ist da die neu getroffene min.Vertragslaufzeit ?
soweit ich weiß darf sie nicht länger als 24Monate sein, das wär ja jetzt so die Zeit (2007 - 2009) - wie ist danach das Kündigungsrecht, so wie beim alten, weil keine Vertragsänderung außer der Geschwindigkeit getroffen wurde ( der Rest unberührt blieb, außer das die Vertragslaufzeit von neuem begann?)?
Ich bin jetzt zu faul die Fragen zu googeln mache ich mal morgen früh nachdem ich meine Zimmerbeleuchtung fertig umgerüstet hab (Offtopic

umrüstung auf LED, der alte elektrische traffo kann nicht sonne kleine leistung

- offtopic ende)
gruß
Stefan