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Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, "ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient". Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildauslöser zu drücken. Aus diesem Grund ergebe sich ein rechtlicher Schutz für digitale Grafiken nur in Ausnahmefällen, so die Richter aus Hamm.
Citation de "futureintray"
lol
wenn sie soviel geld ine website steckt ohne sich vorher abzusichern, selbst schuld![]()
Citation de "XanderCage"
so wie ich das ganze verstanden habe wurde die Klage abgewiesen weil der Verteidiger nur wegen des Designs geklagt hat und der Richter meinte dies wäre eine zu geringe "Schöpfungshöhe" (was auch immer das heißt) wenn sie auf den Code, sei es html, css oder sonst was auch geklagt hätten, hätten sie den prozess gewonnen.
oder hab ich da jetzt was falsch verstanden ? und was is ne schöpfungshöhe ? berechnen die mir jetzt meine krativearbeit und messen des an ner art tabelle ob es ausreichend is oder net ?
mike97
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Citation de "Y0Gi"
woanders gibts patente, auch wenn teilweise trivialste dinge patentiert worden sind, wird das ausgefochten.
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Doch dabei unterlief dem Kläger beziehungsweise seiner Rechtsvertretung ein Fehler. Vielleicht etwas genervt durch die Formulierung des Landgerichts, das die zur Verdeutlichung genannten Dateinnamen als Gegenstand des Verfahrens interpretiert hatte, machte man dem OLG nun deutlich, dass auf diese Namen kein Urheberrechtsschutz angestrebt werde.....
Und was die Übernahme der Graphiken angeht, so handelt es sich dabei doch nur um ein bloßes Schmuckelement. Dem hat der Kläger im übrigen auch nicht widersprochen.
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