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ChrisII

Full Member

ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Gebühr

Freitag, 22. Oktober 2004, 19:52

hallo,

habe zwei fragen bzgl. dem kundenfreundlichen ebay:
1. ich habe vor 3 Monaten und 2 Wochen etwas ersteigert und bezahlt (30 euro) und aber nie Ware bekommen, wurde immer wieder per Mail vertröstet. Leider habe ich dabei verpasst auf die 90 Tage zu achten, nach denen ich den "käuferschutz" nicht mehr verwenden kann. gibt es irgendeine möglichkeit da noch was zu machen? verkäufer meldet sich übrigens nicht mehr, was ein wunder.

2. bin ich zu blöd oder zieht ebay mir jeden monat geld vom konto ab und nirgendswo ist eine rechnung zu finden, in der die einzelnen posten alle aufgelistet sind (in meinen mails stehen immer nur die gesamtgebühren und die mwst)? vermutlich ist dies keine pflicht, aber kundenfreundlich ist ja auch was anderes, zumindest imho.


gruß chris

LeifTech

God

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 19:56

1. sag ich mal.. harhar.. selbst schuld
2. doch wenn du unter rechnung gehst kannts du dir alles detailiert anschauen!
bzw konto heisst der punkt!

ChrisII

Full Member

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 20:24

Zitat von »Leif...«

1. sag ich mal.. harhar.. selbst schuld
2. doch wenn du unter rechnung gehst kannts du dir alles detailiert anschauen!
bzw konto heisst der punkt!


gut danke. auf 1. hätt ich aber gern noch ne etwas ausführlichere antwort - es kann doch nich sein, dass noch 90 tagen kein vorgehen gegen einen betrug mehr möglich ist, nur weil ebay nicht soviel geld für speicherplatz ausgeben will. oder doch?

sunhawk99

Senior Member

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 20:26

Um die Aktuelle Rechnung zu sehen.

Mein Ebay => Vekauferkonto

da siehst du deine Rechnungen.

90 tage ? da bist du selber schuld. In der Regel nach 1 Monat 14 tägige Lieferfrist setzen. Wenn dann noch immer nicht geliefert wird E-Bay einschalten und negative Bewertung abgeben. Manche Banken machen dann noch eine Rückbuchung der Überweisung (nur wenn du Glück hast).

Wenn du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst kannst du die auch einschalten, oder du nimmst dir einen Anwalt.

mfg Sunhawk

HeaDFraG

God

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 20:29

Zu 1:

Die 90 Tage bedeuten nur, dass du über ebay nix mehr machen kannst. Aber privat, z.B. per Anwalt, geht es natürlich noch. Nur die Frage ist, ob sich das rentiert soviel Kosten für einen Anwalt auszugeben, wenn du "nur"  30(rundes E mit zweitem Strich, was das Forum aber nicht anzeigen will >:() zurückklagen willst.

Shoggy

Sven - Admin

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 21:05

ChrisII, du wisst aber schon, dass die Selbstbetiligung bei 25 Euro liegt womit du jetzt im Endeffekt um 5 Euro kämpfst...

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass du mindestes einmal einen Umschlag mit allen wichtigen Unterlagen an die eBay Fraud Abteilung senden musst bleibt kaum noch was übrig - erst recht wenn du es als Einschreiben machst.

Fazit: das kannst du direkt aufgeben.

PoRo69

Senior Member

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 21:44

Hi,
ich denke man sollte es aber dennoch melden, so dass dieser Mensch nicht noch mehr Kunden über den Tisch ziehen kann....
Mfg PoRo
Zu Verkaufen: Cuplex, Airplex 240 (orginal verpackt) bei Interesse Pm

sunhawk99

Senior Member

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 21:45

Zitat von »PoRo69«

Hi,
ich denke man sollte es aber dennoch melden, so dass dieser Mensch nicht noch mehr Kunden über den Tisch ziehen kann....
Mfg PoRo


Das kann man mit einer Saftigen Negativen Bewertung und einer Beschwerde bei E-Bay.

mfg Sunhawk

LeifTech

God

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Freitag, 22. Oktober 2004, 22:00

alder leude.. bedenkt was shoggy gesagt hat!

natuerlich sits ned toll aber scheisst euch mal wegen 30 euro ned ins hemd!


ist scheisse.. aber schwamm drueber. in die bewertung reinschreiben dass des ned toll ist und fertig! denk dran dafuer hast du nur 90 tage zeit *lach* :D

so long

leif

FredFruchtig

Senior Member

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Samstag, 23. Oktober 2004, 12:19

Zitat von »Sunhawk«

Manche Banken machen dann noch eine Rückbuchung der Überweisung (nur wenn du Glück hast).


Wenn meine Bank das mitmachen würde, würde ich da sofort kündigen. Kann doch nicht angehen, dass irgendein Spaten (nicht du, Chris ;) ) da einfach hingeht und sein Geld von meinem Konto wieder zurückholt. Ohne Anzeige etc. dürfte das eigentlich nicht funktionieren.

Zitat von »Chewy«

wer anderen nen thread ausgräbt, der hat ein threadausgrabgerät 8)

x-stars

God

Re: ebay: vorgehen gegen betrug nach 90 tagen / Ge

Samstag, 23. Oktober 2004, 14:29

Zitat von »Shoggy«

ChrisII, du wisst aber schon, dass die Selbstbetiligung bei 25 Euro liegt womit du jetzt im Endeffekt um 5 Euro kämpfst...

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass du mindestes einmal einen Umschlag mit allen wichtigen Unterlagen an die eBay Fraud Abteilung senden musst bleibt kaum noch was übrig - erst recht wenn du es als Einschreiben machst.

Fazit: das kannst du direkt aufgeben.


Stimmt, und du bekommst auch nur die Hälfte des Restbetrages wieder, also im Endeffekt nur 2,50 :-/.
Also, anzeigen ist immer gut, allerdings werden die die grünen Männchen bestimmt auch schief angucken, dass das schon so lange her ist, ohne das du was gemacht hast ::).

cya
x-stars
"Live free or die: Death is not the worst of evils."