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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cronix« (19. Juli 2010, 00:16)

. Die 8xx setzen sich aus Kindergeldfreibetrag, Sparerpauschbetrag und Werbungskostenpauschale zusammen. Hast du höhere Werbungskosten, dann kannst du die nat. anführen und damit dein angerechnetes Bruttoeinkommen senken, dass du wieder unter die Grenze kommst.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cronix« (20. Juli 2010, 00:21)
Brandy
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Zitat
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, nicht die Kinder. Eine Ausnahme besteht nur bei Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.
Zitat
[...]Nun, es ist das Kindergeld deiner ELTERN, nicht deins[...]
Zitat
Und wenn man in diesem Zusammenhang Wikipedia glauben darf (wie Deine Aussage impliziert), dann sagt das hier:
Zitat
Zitat
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, nicht die Kinder. Eine Ausnahme besteht nur bei Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.
dass das Kindergeld zwar den Eltern zusteht, aber doch ein sehr konkretes Anwendungsgebiet vom Gesetzgeber vorgesehen scheint.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbachnet« (20. Juli 2010, 12:17)
Brandy
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