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@cronix:
Wenn Deine Eltern Dir als Unterhalt das Kindergeld durchreichen, ist das natürlich sinnvoll. In der Theorie zahlen sie Dir einen Unterhalt und kassieren dafür auf der anderen Seite das Kindergeld. Und da wär's natürlich unpassend, wenn Deinen Eltern der Kindergeldanspruch flöten geht, klar. Wenn das an der Obergrenze knapp wird, wirst Du um Rechnereien aber wohl nicht herumkommen. Sehr anschaulich und mit Beispielen hinterlegt, ist das auf
dieser Seite der Arbeitsagenturerklärt - die sollten's wohl wissen...
Und da Du das Kindergeld eben nicht direkt bekommst, sondern Deine Eltern, gehört es zu deinen Einkünften auch nicht dazu.
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@Brandy:
Das Fragezeichen hinter deinem "Ich dachte..."-Satz macht aber deutlich, dass es sich eben nicht um eine abgehakte und korrigierte Feststellung handelt. Und der Nachsatz mit dem Elterngeld macht den Unsinn komplett. Wenn Du das anders gemeint hast, nun gut. Man kann aber nicht lesen was Du meinst, sondern nur das, was Du schreibst. Zu dem möglicherweise Gemeinten wäre mein Tonfall tatsächlich überzogen, zu dem tatsächlich Geschriebenen passt er.
Man kann ja mal einen geistigen Aussetzer haben, hat jeder mal, ich auch. Und dann fängt an sich deshalb eben mal einen Nasenstüber ein...
Ich reagiere zugegebenerweise zunehmend gereizt darauf, wenn jemand völligen Unfug in den Raum stellt, der in zehn Minuten Internetrecherche selbst geklärt hätte werden können. Ich hab' die Gesetzestexte auch nicht im Kopf, bin ja auch kein Jurist. Aber Google mit dem Suchbegriff "Kindergeld" hat auf den ersten beiden Trefferseiten sowohl die Gesetze als auch ein paar Merkblätter und über eine andere etwas kuriose Forendiskussion auch das Abtretungsformblatt ausgespuckt. Die Informationen sind also wirklich ganz einfach zu finden gewesen.
Nur wenige Dinge sind im Internet so gut dokumentiert wie die deutschen Gesetze. Und dennoch wird soviel darüber gemutmaßt, vermutet, gerätselt und geraten ohne wenigstens einmal den Text zu lesen. Bei komplexen Themen, wo auch Profi-Juristen sich über Auslegungsfragen tagelang streiten können, da versteh' ich ja, dass man frühzeitig aufgibt - mach' ich dann auch. Aber hanbüchener Unfug wird selbst in die Straßenverkehrsordnung 'reininterpretiert, und die ist wirklich nur ein dünnes Heftchen und obendrein auch nicht kompliziert formuliert - man muss sie nur einfach mal lesen! Und die endlose Diskussion über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie wird auch oft ohne Fakten und Argumente geführt...
Wikipedia sollte man IMHO immer mit großer Vorsicht verwenden, in diesem Fall decken sich die Informationen aus dem Artikel aber mit den anderen Fundstellen, die teilweise auch staatliche Quellen sind. Die Glaubwürdigkeit scheint hier also recht anständig zu sein.
BTT:
Und wenn man in diesem Zusammenhang Wikipedia glauben darf (wie Deine Aussage impliziert), dann sagt das hier:
Zitat
Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, nicht die Kinder. Eine Ausnahme besteht nur bei Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.
dass das Kindergeld zwar den Eltern zusteht, aber doch ein sehr konkretes Anwendungsgebiet vom Gesetzgeber vorgesehen scheint.
Äh? Also, wo Du da ein konkretes Anwendungsgebiet herausliest, würde ich gerne erklärt bekommen - ich seh's nämlich nicht...