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cronix

God

Freibetrag Kindergeld

Montag, 19. Juli 2010, 00:10

Hey Leute,

da ich dieses Jahr 8 Wochen Werkstudent bin, liegt der steuerliche Freibetrag nicht mehr allzu weit weg, drum wollte ich mich mal erkundigen, ob sich einer von euch ein bisschen besser auf dem Gebiet auskennt.
Soweit ich weiß darf ich seit 2010 an die 8000 Euro ohne Steuern verdienen (bzw kriege diese wieder mit meiner Einkommenssteuererklärung zurück) Was mich daran aber noch interessiert ist, ob das einschließlich oder exklusive Kindergeld ist.. da hab ich jetzt keine eindeutige Formulierung gefunden :X das wären ja dann ca. 184E/Monat ~ 2200E weniger. Danke schonmal für die Auskunft :D

Gruß
cronix

Edit: Formulierung in Bezug auf Kindergeld/Monat geändert, war vorher misslungen..

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cronix« (19. Juli 2010, 00:16)

Dino

Administrator

Montag, 19. Juli 2010, 00:15

Hi

Hast DU Kinder, oder bist DU das Kind?

Dino
Videtis hic hommunculum qui verrit suum stabulum. Quid ibi homo invenit? Pulchrum cuplexum areum!

cronix

God

Montag, 19. Juli 2010, 00:15

Ich bin das Kind :X

Sebl

Full Member

Montag, 19. Juli 2010, 01:59

Ich glaub dass die regelung dahingehend ist, dass du Kindergeld nur bekommst solange du monatlich nicht mehr als 400€ verdienst, ergo sieht das schlecht aus bei dir.

LG Sebl

b0nez

God

Montag, 19. Juli 2010, 02:53

Das kann ich widerlegen ;)

Ich verdiene wesentlich mehr als 400€ pro Monat (bin in Ausbildung) und bekomme trotzdem noch Kindergeld. Wenn du mehr als die 8000€ verdienst wird dir das Kindergeld gestrichen, es sei denn du kannst Sonderausgaben belegen. Hier zu zählt schon der tägliche Arbeitsweg oder wenn du nicht an deinem Erstwohnsitz wohnst auch eine gewisse Anzahl an Familienheimfahrten pro Jahr die du absetzten kannst um unter die 8000€ zu kommen.
:rolleyes:

palme|kex`

God

Montag, 19. Juli 2010, 07:16

Ich hatte zwar gerade erst nen Steuerrechtskurs mit dem Thema, hab das ganze Zeug aber erfolgreich 1Woche nach der Klausur wieder verdräng.
WIe siehts aus mit Werbungskosten ? Du bist ja Werksstudent. Und da du, um deinen EInkommen zu sichern, studieren musst, müsstes du die Studiengebühren auch rausrechnen können, da es ja dem Erhalt der Einkünfte dient (und zwar direkt).


Natürlich alles one Gewähr, weil erfolgreich Vergessen werf ich nur mit halbweisheiten !

Eike

Moderator

Montag, 19. Juli 2010, 07:17

Mit dem Kindergeld ist das wie mit der GEZ. Ich hab zwar keine, aber das Gerät ist vorhanden. Also beantragen!

x-stars

God

Montag, 19. Juli 2010, 08:22

Der Freibetrag ist ohne Hinzurechnung des Kindergeldes, da es das ja auch nur ganz oder gar nicht gibt, müsst es sonst ja auch auch zwei Beträge geben: Einen mit reingerechnet und einen ohne - in dem Fall wären die 8xxx ohne :D. Die 8xx setzen sich aus Kindergeldfreibetrag, Sparerpauschbetrag und Werbungskostenpauschale zusammen. Hast du höhere Werbungskosten, dann kannst du die nat. anführen und damit dein angerechnetes Bruttoeinkommen senken, dass du wieder unter die Grenze kommst.

Die 400Euro/Monat sind die Minijobgrenze, drüber wird der Job SV-Pflichtig (so es kein Pflichtpraktikum ist), hat also nichts mit dem Kindergeld an sich zu tun.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

cronix

God

Montag, 19. Juli 2010, 16:57

Oh man ^^ Nochmal eine schwarz auf weiß Antwort bitte :X

Darf ich 8xxx verdienen ohne mein Kindergeld gestrichen bekommen zu kriegen oder muss ich es zurückzahlen,wenn ich mehr als 58xx verdiene. (Das mit den Werbekosten und bla, lassen wir mal weg, das ist mir zu blöd ^^)

Dino

Administrator

Montag, 19. Juli 2010, 17:00

Hi

Nun, es ist das Kindergeld deiner ELTERN, nicht deins :)

Ich hab anno dazumal auch ~7400€/Jahr dazuverdient, ohne, dass das dem Kindergeld meiner Eltern angerechnet worden ist.

Dino
Videtis hic hommunculum qui verrit suum stabulum. Quid ibi homo invenit? Pulchrum cuplexum areum!

Brandy

Senior Member

Montag, 19. Juli 2010, 22:36

Ich dachte das Kindergeld gehört dem Kind und dieses kann (unter best. Umständen oder wenn es volljährig ist) auch beantragen, das Geld selbst zu bekommen? Für die Eltern gibts doch das Elterngeld oder?
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

hobbes_dmS

Moderator

Montag, 19. Juli 2010, 23:18

Gute work-live-balance ist, wenn man von seinem Privatleben erschöpfter ist als von der Arbeit.

Limbachnet

God

Dienstag, 20. Juli 2010, 00:00

@ Brandy: Nein. Und Google und sogar Wikipedia hätten gut weiter geholfen. Denken ist ja kein schlechter Ansatz, aber hin und wieder eine Wissensquelle zu verwenden, verbessert die Denkergebnisse ungemein. :rolleyes:

Nach §§ 62ff Einkommenssteuergesetz bzw. § 1 Bundeskindergeldgesetz erhalten die Erziehungsberechtigten das Kindergeld. Damit verbunden ist die Pflicht, für den Nachwuchs Unterhalt zu leisten, deshalb gibt's Kindergeld unter bestimmten Umständen (Ausbildung, Studium) auch über den 18. Geburtstag hinaus. In "normalen" Familien machen die Eltern mit dem Bezug von Kindergeld kein lohnendes Geschäft, die Ausgaben sind höher. Bei Kindern, die unter Verwahrlosung leiden, sieht's wohl anders aus, aber bis heute gibt's meines Wissens kein Gesetz, was für die Verwendung des Kindergeldes explizit eine Zweckbindung formuliert.

Selber ausbezahlt bekommt man das Kindergeld nach § 1 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz nur als Vollwaise.

Ansonsten kann man einen Abzweigungsantrag stellen, damit das Kindergeld nicht mehr an die Eltern ausgezahlt wird, sondern (ggf. auch anteilig) an das Kind ausgezahlt wird. Allerdings muss man den begründen. Und die übliche Begründung ist die, dass die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Also: Kindergeld selbst beziehen und zusätzlich Unterhalt bekommen läuft normalerweise nicht...

cronix

God

Dienstag, 20. Juli 2010, 00:19

Okay, das geht halt jetzt für mich völlig in die falsche Richtung was ihr hier fabriziert :X

ICH kriege (unter anderem) das Kindergeld von meinen Eltern für mein Studium ausgezahlt (was ja auch völlig sinnig ist). Jetzt wäre es aber natürlich nicht von Vorteil, wenn meine Eltern den Anspruch aufs Kindergeld verlieren, wie man sich denken kann. Allein darum geht es mir und nicht, wie viel, warum, was sie damit machen müssen :X

Edit

@Dino, da hat dann wohl das Finanzamt nicht genau aufgepasst. Aus meinen Quellen "weiß" ich bereits, dass die Eltern den Anspruch verlieren, falls das Kind mit dem Einkommen über dem Freibetrag liegt. Folgendes hat auch ein Kumpel von mir leider ganz knapp geschafft und sozusagen 2 Wochen umsonst gearbeitet ... musste das komplette Kindergeld zurückzahlen fürs Kalenderjahr.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cronix« (20. Juli 2010, 00:21)

Brandy

Senior Member

Dienstag, 20. Juli 2010, 01:54

@ Limbachnet: Deshalb schrieb ich ja nicht "ich denke", sondern "ich dachte"...

Und wenn man in diesem Zusammenhang Wikipedia glauben darf (wie Deine Aussage impliziert), dann sagt das hier:

Zitat

Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, nicht die Kinder. Eine Ausnahme besteht nur bei Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.

dass das Kindergeld zwar den Eltern zusteht, aber doch ein sehr konkretes Anwendungsgebiet vom Gesetzgeber vorgesehen scheint. Darum ging es mir, und nicht um die haargenaue juristische Lage.
Ja, ich bin etwas scharf auf Dinos

Zitat

[...]Nun, es ist das Kindergeld deiner ELTERN, nicht deins[...]

angesprungen, geb ich ja zu...dennoch finde ich Deine Antwort und vor allem den Tonfall des einleitenden Satzes doch etwas überzogen.
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Dino

Administrator

Dienstag, 20. Juli 2010, 09:09

@Cronix: Ich lag immer IM Freibetrag. Kann abr auch daran liegen, dass es noch DM-Zeiten waren und ich "nur" 7400 DM verdient habe.... Ja, 1998 ist lange her.

Dino
Videtis hic hommunculum qui verrit suum stabulum. Quid ibi homo invenit? Pulchrum cuplexum areum!

Limbachnet

God

Dienstag, 20. Juli 2010, 09:50

[Edit]
@cronix:
Wenn Deine Eltern Dir als Unterhalt das Kindergeld durchreichen, ist das natürlich sinnvoll. In der Theorie zahlen sie Dir einen Unterhalt und kassieren dafür auf der anderen Seite das Kindergeld. Und da wär's natürlich unpassend, wenn Deinen Eltern der Kindergeldanspruch flöten geht, klar. Wenn das an der Obergrenze knapp wird, wirst Du um Rechnereien aber wohl nicht herumkommen. Sehr anschaulich und mit Beispielen hinterlegt, ist das auf dieser Seite der Arbeitsagenturerklärt - die sollten's wohl wissen...

Und da Du das Kindergeld eben nicht direkt bekommst, sondern Deine Eltern, gehört es zu deinen Einkünften auch nicht dazu.

[/Edit]

@Brandy:
Das Fragezeichen hinter deinem "Ich dachte..."-Satz macht aber deutlich, dass es sich eben nicht um eine abgehakte und korrigierte Feststellung handelt. Und der Nachsatz mit dem Elterngeld macht den Unsinn komplett. Wenn Du das anders gemeint hast, nun gut. Man kann aber nicht lesen was Du meinst, sondern nur das, was Du schreibst. Zu dem möglicherweise Gemeinten wäre mein Tonfall tatsächlich überzogen, zu dem tatsächlich Geschriebenen passt er.

Man kann ja mal einen geistigen Aussetzer haben, hat jeder mal, ich auch. Und dann fängt an sich deshalb eben mal einen Nasenstüber ein...

Ich reagiere zugegebenerweise zunehmend gereizt darauf, wenn jemand völligen Unfug in den Raum stellt, der in zehn Minuten Internetrecherche selbst geklärt hätte werden können. Ich hab' die Gesetzestexte auch nicht im Kopf, bin ja auch kein Jurist. Aber Google mit dem Suchbegriff "Kindergeld" hat auf den ersten beiden Trefferseiten sowohl die Gesetze als auch ein paar Merkblätter und über eine andere etwas kuriose Forendiskussion auch das Abtretungsformblatt ausgespuckt. Die Informationen sind also wirklich ganz einfach zu finden gewesen.

Nur wenige Dinge sind im Internet so gut dokumentiert wie die deutschen Gesetze. Und dennoch wird soviel darüber gemutmaßt, vermutet, gerätselt und geraten ohne wenigstens einmal den Text zu lesen. Bei komplexen Themen, wo auch Profi-Juristen sich über Auslegungsfragen tagelang streiten können, da versteh' ich ja, dass man frühzeitig aufgibt - mach' ich dann auch. Aber hanbüchener Unfug wird selbst in die Straßenverkehrsordnung 'reininterpretiert, und die ist wirklich nur ein dünnes Heftchen und obendrein auch nicht kompliziert formuliert - man muss sie nur einfach mal lesen! Und die endlose Diskussion über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie wird auch oft ohne Fakten und Argumente geführt...

Wikipedia sollte man IMHO immer mit großer Vorsicht verwenden, in diesem Fall decken sich die Informationen aus dem Artikel aber mit den anderen Fundstellen, die teilweise auch staatliche Quellen sind. Die Glaubwürdigkeit scheint hier also recht anständig zu sein.

BTT:

Zitat

Und wenn man in diesem Zusammenhang Wikipedia glauben darf (wie Deine Aussage impliziert), dann sagt das hier:

Zitat

Zitat

Anspruch auf Kindergeld haben die Eltern, nicht die Kinder. Eine Ausnahme besteht nur bei Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Der Kindergeldanspruch kann jedoch von den Eltern an die Kinder abgetreten werden, so dass diese das Kindergeld selbst geltend machen können.

dass das Kindergeld zwar den Eltern zusteht, aber doch ein sehr konkretes Anwendungsgebiet vom Gesetzgeber vorgesehen scheint.


Äh? Also, wo Du da ein konkretes Anwendungsgebiet herausliest, würde ich gerne erklärt bekommen - ich seh's nämlich nicht... ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Limbachnet« (20. Juli 2010, 12:17)

Brandy

Senior Member

Dienstag, 20. Juli 2010, 13:13

Wenn der Kindergeldanspruch von den Eltern an das Kind abgetreten werden kann, les ich da für mich heraus, dass das Kindergeld für das Kind gedacht ist (quasi als Unterhalt von staatlicher Seite), und nicht als "Belohnung"/"Entschädigung" für die Eltern. Denn auf letztere Beschreibung passt IMHO eher das Elterngeld, das man ja nicht an das Kind übertragen kann (gut, mit 14 Monaten kann das Kind mit dem Geld jetz auch noch ned so viel anfangen).
Standard = Norm, Werkseinstellung
Standart = Art zu stehen, z.B. auf einem Bein oder aber auch die Art eines Standes, z.B. Obst- oder Gemüsestand
Und das alles hat nichts mit der Standarte zu tun, die der Flagge, Fahne oder dem Banner ähnlich ist!

Limbachnet

God

Dienstag, 20. Juli 2010, 15:56

Ah, so meinst Du das. Na, das Eis scheint mir ziemlich dünn, denn abtreten können kann man alles, sollen weniges, müssen nur genau definiertes...
Du kannst Deinem Nachbarn Dein Auto abtreten, kein Problem. Daraus aber abzuleiten, dass jedermann einen Anspruch auf das Auto seines Nachbarn hätte, wäre etwas verwegen, oder? Von dem daraus entstehenden Chaos mal ganz zu schweigen... :D

Die Diskussion über eine neu einzuführende Zweckbindung, ggf. mit Warengutscheinen u.ä. kam in der Politik IIRC letzten Winter nach dem Bekanntwerden des einen oder anderen Verwahrlosungsfalls wieder hoch, wenn es schon eine eindeutig definierte gäbe, dann wäre diese Diskussion IMHO überflüssig.

Im Prinzip ist das ja ohnehin ein linke Tasche - rechte-Tasche - Spiel: Eltern bekommen Kindergeld und dürfen es behalten. Andererseits müssen sie für den Unterhalt des Kindes sorgen, was in intaktem sozialen und finanziellen Umfeld meist mehr Geld frisst als das Kindergeld hergibt.

Ziemlich schnell ziemlich eng wird das aber, wenn die Eltern in die Grundsicherung fallen, deshalb findet man für diesen Fall ziemlich viele Urteile. Hier zum Beispiel ist eines mit einem noch halbwegs verständlichen Leitsatz im Tenor: Das Kindergeld gehört nicht dem Kind, sondern der Familie.

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