Sie sind nicht angemeldet.
Zitat von »HeaDFraG«
Krank krank krank :o :o :o
Ich biete mich als Party Terminator an.
"Ich sprenge jede Party!"
Vom Geld kauf ich mir dann nen Auto, ne Wakü samt neuem Rechner, der Führerschein muss natürlich auch bezahlt werden, und noch so einiges.
"Talk to the hand"
;D
Zitat von »FUNKMAN«
Der Preis der neuen Auktion ist inzwischen schon bei über 40k... :o :o :o
Zitat von »s.m.a.r.t.«
Aktuelles Gebot: EUR 266.716,00 :
Edith: Aktuelles Gebot: EUR 500.050,00
Würde mich ja mal interessieren, ob man den Kaufpreis einklagen könnte. Morgen mal meinen Zivilrechtprof fragen...
Zitat von »FUNKMAN«
Die Leute scheinen nicht zu wissen, dass mit Ablauf der Auktion ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen wird. Und die Erfüllung kann auch gerichtlich eingeklagt werden. Bei 11,5k € (oder wieviel da im Endeffekt herauskommen wird) würde ich da schon mal ca. 1000-2000€ Anwaltskosten (hab jetzt keinen Bock, nach dem genauen Betrag für diesen Streitwert in der BRAGO - Gebührenordnung für Rechtsanwälte - nachzuschauen) kosten lassen.
Doof, wer da den Zuschlag bekommt - und mit "Scherzgebot" kann man sich dann auch nicht mehr herausreden...
Zitat von »s.m.a.r.t.«
Würde mich ja mal interessieren, ob man den Kaufpreis einklagen könnte. Morgen mal meinen Zivilrechtprof fragen...
Starflash
Full Member
Zitat von »FUNKMAN«
Aber da ich schon mal im Repetitorium was mit I-Net Verträgen über einen Passat, der für einen Spottpre is über die Ladentheke ersteigert wurde, zu tun hatte, habe ich meine Erinnerungen dazu vorher mal gepostet. Mit dem Ablaufen kommt automatisch ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande, Anfechtungsmöglichkeiten nach 118, 119 I,II BGB seh ich auch keine... Da würd ich auf jeden Fall auf Erfüllung klagen.
Zitat von »s.m.a.r.t.«
Ja ne, is klar, pro forma ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Bei der Sixpack-Auktion hätte man die 20.000irgendwas Euro sicher auch durchboxen können, wenn der Typ nicht hätte bezahlen wollen. Aber eine halbe Million...?
Ich wette, der kann sich da irgendwie herauswinden bzw. die Willenserklärung anfechten, im Zweifel über einen Inhaltsirrtum ("Huch, ich wollte ja gar nicht 500.000 Euro bieten, sondern lediglich 5.000Euro").
Und selbst wenn der Anspruch nicht untergehen sollte, wird der Vogel sicherlich nie und nimmer das Geld aufbringen können. Im Zweifel muss er dann einen empfindlichen Schadenersatz an die Mädels zahlen, aber das Gericht wird ihn sicherlich nicht wegen eines Mausklicks zu einem lebenslangen Sozialfall machen... :![]()
Starflash
Full Member
Zitat von »FUNKMAN«
Und bzl. Irrtumsanfechtung: Wer fünfmal hintereinander immer höher bietet und nachher bei über 10Mios landet, wird bestimmt nicht mehr glaubhaft machen können, dass er "den falschen Betrag eingetippt" hätte...
Zitat von »s.m.a.r.t.«
Gutes Argument, wer mehrfach bietet kann sich die Anfechtung natürlich abschminken. Naja, bad luck, mal schauen wie's ausgeht, warscheinlich wird man es eh nie erfahren :'(
DerDaniel
God
Zitat von »s.m.a.r.t.«
Gutes Argument, wer mehrfach bietet kann sich die Anfechtung natürlich abschminken. Naja, bad luck, mal schauen wie's ausgeht, warscheinlich wird man es eh nie erfahren :'(
-