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du kannst du noch einen durchsuchungszeugen dazuholen lassen oder deinen anwalt, vorher dürfen die dann meine ich auch nicht anfangen.
Zitat von »Dominic«
afair zählt das auto auch unter persönlicher Lebensraum, du darfst z.B. nackt autofahren, ohne dass das erregung öffentlichen Ärgernisses wäre, nur eben nicht aussteigen
Zitat von »palme|kex`«
Also wenn man ne starke Hundeallergie hat und die Polizisten das wissen und trotzdem einen Hund durch dein Auto schicken ist das doch eigentlich ne Art von "vorsetzlicher Körperverletzung" und auserdem gefährden sie damit den Straßenverkehr...
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Also ich bin mir da nit so sicher, ob die wirklich einfach immer den Hund da reinschicken dürfen...
Zitat von »Lev«
da die Hunde bei weitem nicht so gut funktionieren wie man allgemeinhin glaubt würde ich Schnuffi da lieber mal reinlassen, man wundert sich was der Hund nicht bemerkt zum Teil.
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Mal ehrlich: Wer nichts zu verbergen hat, den interessiert eine solche Durchsung des Kfz doch übärhaupt nicht.
Zitat von »x-stars«
Passt dir Montag von 4 bis 16 Uhr für die Hausdurchsuchung? Den Überwachungschip haben wir schon per Post losgeschickt, bitte umgehend am Ohrläppchen festklemmen, wenn eingetroffen.
Zitat von »FUNKMAN«
2. Körperverletzung iSd §§ 223ff. StGB setzen im Mindesten voraus, dass eine körperliche SCHÄDIGUNG eintritt - eine allergische Reaktion ist allerdings nur ein VORÜBERGEHENDER und nicht schädigender Zustand. Zumindest nicht die Reaktion auf Hundehaare. Sonderfälle mit schwerem Asthma jetzt mal außen vorgelassen, aber dazu s.o. bzgl. Auftreten ggü den Beamten.
Zitat von »ThaDog«
..und am ende hast du mehr zeit und nerven verschwendet, als die 2 minuten wo der Köter dein auto durchschnuffelt hätte...
Naja, wers braucht....
Zitat von »FUNKMAN«
2. Körperverletzung iSd §§ 223ff. StGB setzen im Mindesten voraus, dass eine körperliche SCHÄDIGUNG eintritt - eine allergische Reaktion ist allerdings nur ein VORÜBERGEHENDER und nicht schädigender Zustand. Zumindest nicht die Reaktion auf Hundehaare. Sonderfälle mit schwerem Asthma jetzt mal außen vorgelassen...
Zitat von »fabelmann«
Auch wenn ich sonst absolut übereinstimme ist dies so nicht korrekt. Zwar würde ich eine normale, allergische Reaktion nicht unter körperlich Misshandlung subsumieren, allerdings liegt hier eine Gesundheitsschädigung vor, da dies jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes ( also vom Normalzustand abweichend) ist.
Zitat von »Lev«
Btw.: Oft wissen die Polizisten leider selbst nicht, wie weit ihre Kompetenzen gesteckt sind.
Zitat von »Lev«
Trotzdem erspart einem der freundliche und höfliche Umgang oft Stunden Streit.
Zitat von »Lev«
das bringt mich gerade zu ner weiteren Frage in grob dem Kontext, auf die vielleicht jemand ne Antwort weiss:
Angenommen ich bekomme beim Grenzübergang etwas in den Rucksack gesteckt, komme auch problemlos rüber und nach Hause, öffne meine Tasche und finde dort Betäubungsmittel vor.
Was tue ich dann? Kann ich mit dem Zeug zur Polizei und den Vorfall melden oder mache ich mich damit bereits strafbar?
Einerseits müsste es ja einen Weg geben solche Dinge zu melden, andererseits wäre das ja praktisch die Generalausrede: "Gut dass Sie da sind, wollte gerade auf die Wache fahren, man hat mir hier was untergejubelt"
Zitat von »Lev«
naja, wenn Fall 2 ein Problem ergibt (davon kann man denke ich ausgehen) dann muss ich ja ein nicht unerhebliches risiko auf mich nehmen, nämlich das Zeug bis zur Polizei bringen.
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