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CyberXY

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:04

afair zählt das auto auch unter persönlicher Lebensraum, du darfst z.B. nackt autofahren, ohne dass das erregung öffentlichen Ärgernisses wäre, nur eben nicht aussteigen

Zettih

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:16

Soso. Dann musst Du also nur nackt autofahren, um nicht die Karre durchsucht zu bekommen - denn dafür müsstest Du ja aussteigen?

Lustige Idee. Wer probiert's aus? ;D ;D ;D

CyberXY

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:18

ich bin mir nicht sicher ob das bei einem Cabrio das auf 1,50m aufhört und in das jeder von oben reingucken kann so ne gute Idee ist ;D

x-stars

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:24

Zitat

du kannst du noch einen durchsuchungszeugen dazuholen lassen oder deinen anwalt, vorher dürfen die dann meine ich auch nicht anfangen.


Das das nur auf eine Wohnungsdurchsuchung zutrifft wurd ja schon gesagt. Aber den Zeugen darfst nicht du holen, sondern sagen, dass du gern einen hättest und die mpssen den ranschaffen. Das ist dann eine Person aus dem Öffentlichen Dienst, etc. - die vielleicht auch nicht so gut gelaunt ist, da die Grünen ja meist morgens kurz nach Ende der Nachtruhe (4Uhr bei Sommerzeit) anrücken. Siehe dazu das Video vom Vortrag vom Udo Vetter auf dem 23c3.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

FUNKMAN

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:26

Zitat von »Dominic«

afair zählt das auto auch unter persönlicher Lebensraum, du darfst z.B. nackt autofahren, ohne dass das erregung öffentlichen Ärgernisses wäre, nur eben nicht aussteigen



Du darfst auch während der Fahrt Bier/Alkohol trinken. Nur eben keinen Unfall bauen oder mehr als 0,5 Promille Blutalkohol erreichen...






BTT: Bzgl. der ganzen Maßnahmen, die man erdulden muss, kommt es auch immer darauf an, wie man sich den Beamten gegenüber verhält.

Fällt man schon von vorneherein als "langhaariger Bombenleger" in deren Raster, hat man nicht soo gute Karten - kann aber mit Freundlichkeit und höflichem Auftreten schon wieder vieles wettmachen.




Mal ehrlich: Wer nichts zu verbergen hat, den interessiert eine solche Durchsung des Kfz doch übärhaupt nicht.

Andersherum: Wer etwas versteckt, kann eine Durchsuchung auch nur hinauszögern - im Endeffekt macht er / sie sich dadurch nur noch verdächtiger und kann die Maßnahme sowieso nicht verhindern.










Was da ->

Zitat von »palme|kex`«

Also wenn man ne starke Hundeallergie hat und die Polizisten das wissen und trotzdem einen Hund durch dein Auto schicken ist das doch eigentlich ne Art von "vorsetzlicher Körperverletzung" und auserdem gefährden sie damit den Straßenverkehr...



alles an gefährlichem Halbwissen geäußert wird, lässt einem die Haare zu Berge stehen. ::) :o ::)


1. Hat "VorsAtz" nichts mit "vorsEtzen" zu tun. Beim Vorsatz geht es um die Willensrichtung des Täters, nicht darum, dass man Jemandem eine Suppe/Wurstbrot vorsetzt. :P ;) :P

2. Körperverletzung iSd §§ 223ff. StGB setzen im Mindesten voraus, dass eine körperliche SCHÄDIGUNG eintritt - eine allergische Reaktion ist allerdings nur ein VORÜBERGEHENDER und nicht schädigender Zustand. Zumindest nicht die Reaktion auf Hundehaare. Sonderfälle mit schwerem Asthma jetzt mal außen vorgelassen, aber dazu s.o. bzgl. Auftreten ggü den Beamten.

3. Gefährdung des Straßenverkehrs iSd § 315b StGB hat klar umrissene Voraussetzungen, die Zerstörungs- oder Behinderungshandlungen beinhalten. Das auf Weiterfahrt-Schicken mit potentiell allergieauslösenden Stoffen im Kfz zählt keineswegs dazu.




Soviel zu

Zitat

Also ich bin mir da nit so sicher, ob die wirklich einfach immer den Hund da reinschicken dürfen...


und den mal eben zitierten, irgendwo nur mit dem Namen aber ohne deren dahinterstehenden Rechtsgedanken aufgeschnappten Rechtsnormen...
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

knooot

Senior Member

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:31

- Sie haben das Recht auf Hinzuziehung von Zeugen nach § 105 StPO.

- Sie haben das Recht, selbst bei der Durchsuchung anwesend zu sein, § 106 StPO.

- Sie haben gemäß § 107 StPO das Recht auf ausdrückliches Verlangen eine Mitteilung über den Grund der Durchsuchung und die Ihnen vorgeworfene Straftat zu erhalten.
Darüber hinaus ist Ihnen auf Verlangen ein Protokoll über die Sicherstellung der mitgenommenen Gegenstände auszustellen.


die weiteren finde ich auf die schnelle so nicht.
"Luft ist der natürliche Feind der Geschwindigkeit"

Lev

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:34

da die Hunde bei weitem nicht so gut funktionieren wie man allgemeinhin glaubt würde ich Schnuffi da lieber mal reinlassen, man wundert sich was der Hund nicht bemerkt zum Teil.
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

FUNKMAN

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:38

Zitat von »Lev«

da die Hunde bei weitem nicht so gut funktionieren wie man allgemeinhin glaubt würde ich Schnuffi da lieber mal reinlassen, man wundert sich was der Hund nicht bemerkt zum Teil.




Einerseits relativiert "zum Teil" den ganzen Satz ;D ;D :P ;D ;D - andererseits: Sprichst du da als alter Drogenverchecker aus Erfahrung? ;) *nichternstmein* ;) :-* ;) *nichternstmein* ;)
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x-stars

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:47

Zitat


Mal ehrlich: Wer nichts zu verbergen hat, den interessiert eine solche Durchsung des Kfz doch übärhaupt nicht.


Passt dir Montag von 4 bis 16 Uhr für die Hausdurchsuchung? Den Überwachungschip haben wir schon per Post losgeschickt, bitte umgehend am Ohrläppchen festklemmen, wenn eingetroffen.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

FUNKMAN

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:49

Zitat von »x-stars«



Passt dir Montag von 4 bis 16 Uhr für die Hausdurchsuchung? Den Überwachungschip haben wir schon per Post losgeschickt, bitte umgehend am Ohrläppchen festklemmen, wenn eingetroffen.



Lasse ich mir nach meinem Hochzeitsauftrag heute Nachmittag implantieren - entschuldige mich jetzt schon dafür, dass ich das nicht direkt jetzt mache, aber dann würde man den Mord an der gesamten Baggage ja nachvollziehen können.... ;) ;) *nichternstmein* *ROLF* *nichternstmein* ;) ;)





Edith sacht, dass du gerade eben vom Kfz auf Haus gewechselt bist... :P :P :P ;D :P :P :P
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NikoMo

NikoMod

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 14:58

ich verstehe nicht so recht, warum nach mitteln und wegen gefragt wird, den ordnungshütern das handwerk zu legen oder ihnen den job zu erschweren.

wer nichts zu verbergen hat, wird sich die paar minuten zeit nehmen können.


von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Lev

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:06

sehe ich genauso, gibt nunmal Kontrollen und wenn nix ist wird ja auch nix passieren.

In etwas ich nenne es mal "unklareren" Fällen ist man jedenfalls mit dem Hund garnicht mal so schlecht bedient... Natürlich finden die die Sachen schon hin und wieder, aber eben oft auch nicht.

Nein, ich bin weder Dealer noch Kurier, ich hab da nur schon einiges gesehen ::)
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

fabelmann

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:09

Zitat von »FUNKMAN«



2. Körperverletzung iSd §§ 223ff. StGB setzen im Mindesten voraus, dass eine körperliche SCHÄDIGUNG eintritt - eine allergische Reaktion ist allerdings nur ein VORÜBERGEHENDER und nicht schädigender Zustand. Zumindest nicht die Reaktion auf Hundehaare. Sonderfälle mit schwerem Asthma jetzt mal außen vorgelassen, aber dazu s.o. bzgl. Auftreten ggü den Beamten.


Auch wenn ich sonst absolut übereinstimme ist dies so nicht korrekt. Zwar würde ich eine normale, allergische Reaktion nicht unter körperlich Misshandlung subsumieren, allerdings liegt hier eine Gesundheitsschädigung vor, da dies jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes ( also vom Normalzustand abweichend) ist.

Btw.: Oft wissen die Polizisten leider selbst nicht, wie weit ihre Kompetenzen gesteckt sind. Trotzdem erspart einem der freundliche und höfliche Umgang oft Stunden Streit.

Lev

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:13

das bringt mich gerade zu ner weiteren Frage in grob dem Kontext, auf die vielleicht jemand ne Antwort weiss:

Angenommen ich bekomme beim Grenzübergang etwas in den Rucksack gesteckt, komme auch problemlos rüber und nach Hause, öffne meine Tasche und finde dort Betäubungsmittel vor.

Was tue ich dann? Kann ich mit dem Zeug zur Polizei und den Vorfall melden oder mache ich mich damit bereits strafbar?

Einerseits müsste es ja einen Weg geben solche Dinge zu melden, andererseits wäre das ja praktisch die Generalausrede: "Gut dass Sie da sind, wollte gerade auf die Wache fahren, man hat mir hier was untergejubelt"
"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

Dude

Full Member

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:20

Zitat von »ThaDog«


..und am ende hast du mehr zeit und nerven verschwendet, als die 2 minuten wo der Köter dein auto durchschnuffelt hätte...
Naja, wers braucht....


Nö, sie wollten ja mit einem Auto die nächste Ausfahrt runter, wo andere Beamte mit dem Köter gewartet haben.

Zitat von »FUNKMAN«


2. Körperverletzung iSd §§ 223ff. StGB setzen im Mindesten voraus, dass eine körperliche SCHÄDIGUNG eintritt - eine allergische Reaktion ist allerdings nur ein VORÜBERGEHENDER und nicht schädigender Zustand. Zumindest nicht die Reaktion auf Hundehaare. Sonderfälle mit schwerem Asthma jetzt mal außen vorgelassen...


Zitat Wikipedia:"Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Dass das Opfer Schmerzen erleidet, ist dabei nicht nötig. Auch das Abschneiden der Haare erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung. "

Komisch, ich finde es nicht normal, wenn man trämende Auge, eine laufende Nase und wohlmöglich Atemnot hat.

Und mit einem Notfallset, wo Cortison, Adrenalin, Antihistaminicum und Asthmaspray drin sind, sollten sich die Beamten wirklich Gedanken machen, ob sie den Hund in mein Auto lassen.

FUNKMAN

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:31

Zitat von »fabelmann«



Auch wenn ich sonst absolut übereinstimme ist dies so nicht korrekt. Zwar würde ich eine normale, allergische Reaktion nicht unter körperlich Misshandlung subsumieren, allerdings liegt hier eine Gesundheitsschädigung vor, da dies jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes ( also vom Normalzustand abweichend) ist.



Kann man so sehen. Aber dafür habe ich noch den letzten Satz angehängt: Wenn man weiß, dass man stark allergisch auf Hundehaare reagiert und das den Beamten sachlich vorträgt, werden diese die Durchsuchung auf andere Weise vornehmen.

Wenn sie dennoch einen Wauwau durchs Auto jagen (wollen), würde ich mir den Vorgesetzten am Telefon geben lassen. Der wird für solch unverhältnismäßige Maßnahmen mit Sicherheit kein Verständnis haben.




Zitat von »Lev«

Btw.: Oft wissen die Polizisten leider selbst nicht, wie weit ihre Kompetenzen gesteckt sind.


Wir haben hier in MS eine Polizeischule, also sind allgemeine Verkehrskontrollen an der Tages- / Nachtordnung ;), damit die Damen und Herren "ohne etwas auf der Schulter" auch mal praktische Erfahrungen bärkommen.

Trotz allen theoretischen Wissens, das die eingetrichtert bärkommen, kann man die Jungs und Mädels schööön aus dem Konzept bringen, wenn man einfach mal nach der polizeirechtlichen Ermächtigungsgrundlage für die Maßnahme fragt... ;) ;D ;D ;D ;)





Zitat von »Lev«

Trotzdem erspart einem der freundliche und höfliche Umgang oft Stunden Streit.


Mein Reden.

Ich verstehe den "Sinn" oder Unsinn dieses Freds auch nicht so wirklich - es sei denn, man würde dem Fragenden irgendeine kriminelle Absicht unterstellen. Und das wollen wir hier doch nicht, oder? :-* ;) :-* ;) :-*




Zitat von »Lev«

das bringt mich gerade zu ner weiteren Frage in grob dem Kontext, auf die vielleicht jemand ne Antwort weiss:

Angenommen ich bekomme beim Grenzübergang etwas in den Rucksack gesteckt, komme auch problemlos rüber und nach Hause, öffne meine Tasche und finde dort Betäubungsmittel vor.

Was tue ich dann? Kann ich mit dem Zeug zur Polizei und den Vorfall melden oder mache ich mich damit bereits strafbar?

Einerseits müsste es ja einen Weg geben solche Dinge zu melden, andererseits wäre das ja praktisch die Generalausrede: "Gut dass Sie da sind, wollte gerade auf die Wache fahren, man hat mir hier was untergejubelt"



Das sind 2 völlig verschieden zu bewertende Situationen:


1. Fall: Du bekommst etwas zugesteckt, findest es zuhause und gehst damit zur Polizei, um es abzuliefern.

Allein durch die Aktion an sich würdest du Aufrichtigkeit und echtes Interesse an der Vernichtung der Drogen zeigen - das würde kein Dealer machen, die wollen das Zeugs noch gewinnbringend verkaufen. Hier würde keine weitere Strafverfolgung deiner Person vorgenommen, man würde allerdings schon versuchen, denjenigen zu ermitteln, der dir das Zeug zugesteckt und später wieder entwenden wollte.


2. Fall: Du hast etwas zugesteckt bekommen, wirst in einer Kontrolle damit erwischt.

Hier wirst du echte Erklärungsnot haben. Auch die o.g. Ausrede wird nicht wirken, denn die dürfte schon x-Mal gekommen sein.
Du wirst dich mit dem Staatsanwalt auseinandersetzen, diesem den ganzen Vorfall schildern und mehrere Drogentests erdulden müssen, noch dazu wird deine "kriminelle Vorgeschichte" durchleuchtet werden.

Wenn die Tests alle negativ ausfallen und du eine reine Weste hast, wird "In dubio pro Reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) in greifbare Nähe rücken. Das entscheidet aber immer die Staatsanwaltschaft.
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Lev

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:37

naja, wenn Fall 2 ein Problem ergibt (davon kann man denke ich ausgehen) dann muss ich ja ein nicht unerhebliches risiko auf mich nehmen, nämlich das Zeug bis zur Polizei bringen.

"When mountains speak, wise men listen" - John Muir

FUNKMAN

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:40

Zitat von »Lev«

naja, wenn Fall 2 ein Problem ergibt (davon kann man denke ich ausgehen) dann muss ich ja ein nicht unerhebliches risiko auf mich nehmen, nämlich das Zeug bis zur Polizei bringen.



Bei Fall 2 wirst du bei einer kriminellen Handlung erwischt, auch wenn du diese durch das Zugesteckt-Bekommen nicht begehen wolltest.


Bei Fall 1 stellst du dich als gesetzestreuer Bürger dar, der sich für die Strafverfolgung des Zusteckenden einsetzt.




Ganz anders gelagert, damit Fall 1 unproblematisch für dich. Überprüfungen und Ermittlungen wird es auch dort geben, siehe oben.




EDIT: Stricken wir es mal gaaaanz abstrus: Du bekommst das Zeug zugesteckt, findest es zuhause und willst es zur Polizei bringen, dabei wirst du kontrolliert und ertappt.

Einerseits dumm gelaufen - andererseits könntest du dich auch absichern und vorher telefonisch ankündigen, dass dir etwas zugesteckt wurde und du als gesetzestreuer Bürger das Ganze abliefern möchtest.
Sicherlich sehr grotesk und auch irgendwie paranoid, aber so kämst du unbescholten aus der ganzen Sache heraus.
Meister der symmetrischen Smileys!!! :D 8) :P :cursing: :thumbsup: :cursing: :P 8) :D

CyberXY

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 15:59

so einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich in der Bekanntschaft, da war ein Opa gestorben und bei der Entrümpelung des Hauses wurden Waffen aus dem 2. Weltkrieg gefunden, der Finder hat sich dann aus eben den genannten gründen erstmal mit einem Anwalt unterhalten wie die richtige vorgehensweise ist, heraus kam dann

-bei der polizei anrufen
-polizei (bzw. in dem Fall Kampfmittelräumdienst) holt das zeug ab

ich würde bei drogen ähnlich vorgehen
(aber auch hier: achtung, halbwissen)

palme_kex

God

Re: autodurchsuchung

Samstag, 12. Juli 2008, 16:09

Sowas ähnliches hatte ich auch mal...
Meine Mutter is mit ner Pistole zur Polizei geeiert, für die man eigentlich nen Waffenschein gebraucht hätte.
Sie knallt den Cops das ding einfach aufn Schreibtisch...

Sie hätte die Waffe nicht zur Polizei bringen dürfen, da sie keine Befugnis dafür hat.

Bei Drogen ist das denke aber nen bissel was anderes. Da man damit ja nicht durch Unwissenheit andere Leute verletzten kann, wenn man das Zeug nicht weitergibt.