also ich denke selbst wenn der händler das board noch nciht wechgeschickt hat, muß mib das board wiederbekommen, da es ja nicht das eigentum des händlers ist.
aber ich würde auf jedenfall mal nen rechtsanwalt fragen bzw in diesen falle sogar einschalten. asus zickt meine ich immer rum wenn man als nichthändler hardware einschicken will. und in mib fall geht das ja nun nicht mehr über den händler der ja nicht mehr da ist.
weiss einer wie ich mitm unrealeditor 2.0(dem für ut1) mover hinbekomme?hab schon bei unrealediting geschaut aber da haben die nix...und ich will grad mein Ziummer nachbauen, vielleicht sogar unser ganzes Haus...oder die Nachbarschaft...mist dann muss das alles kleiner, dabei wollte ich n pendant zu rats schaffen ;D
(14:03:23) (Cerbis_Latran) Dude, uhm. Do me a personal favor?
(14:03:51) (Eliza) what is it?
(14:04:04) (Cerbis_Latran) Never kill anyone. You'd enjoy it far too much.
So, die Nachtschicht ist gut überstanden und um 10 Uhr kommt ein Kollege zum Zocken. Das ist sowas von geil, wenn man zu zweit auf der selben Map in Americas Army spielt. Da kann man sich immer so schön absprechen... ;D
@MIB: Dir das Teil abholen. Is schliesslich dein (bezahltes) Board und sollte daher nicht zur Konkursmasse zählen.
Und wegen der Garantie würd ich mal mit Asus reden. Kannst ja nix dafür, wenn dein Händler pleite geht.