 31.10.2025, 09:49
31.10.2025, 09:49 Sprache ändern
 Sprache ändern
							
							
							
						 Registrieren
 Registrieren Anmelden
 Anmelden
					
											Sie sind nicht angemeldet.
 ) und du hast ne top lösung
) und du hast ne top lösung

 
							
Zitat
es ist arbeitsschutzmäßig gesetzlich festgelegt, was das teil für strahlungswerte haben darf - genauso wie z.b. der geräuschpegel und die lichtverhältnisse am arbeitsplatz.
bzgl. der absicherung ist usa ein gutes beispiel: da hat doch glatt früher mal omi ihren pudel in der mikrowelle getrocknet - sich wahrscheinlich gefreut, das er so nett an die scheibe klopft - hinterher gegen den hersteller prozessiert weil der köter natürlich den geist aufgeben hat -- und gewonnen! seit dem steht bei denen in der anleitung das keine lebenden wesen... etc. da rein dürfen
 
							
																														 nordy
		
																												
																		nordy
																		
									
																	
God





-
 
  
  
  
  
  
  
 