Hi Dimo - wo ist denn dein Fimo ?
Hey Dino - hast du ein Stück von MIB assimiliert
Er von mir oder ich vom ihm?
@ dino:
öhm ja... da hab ich etwas Erfahrung mit
Also du hast eine Hand voll Möglichkeiten
1. Das wichtigste zu erst: wenn alles überhaupt nicht mehr Hilft und du als "überführt" gilst und die Strafe antreten musst: Wenn du glaubhaft machen kannst das du aus Beruflichen gründen zwingend auf ein KFZ angewiesen bist und die Strafe damit unverhältnismäßig, dann kannst du "gegen Aufpreis" um die das Fahrverbot herum kommen. IdR. verdoppelt das aber den Einsatz. Ist dafür aber meist nur eine "Formalität" und wird ohne großen hick-hack akzeptiert.
2. Soweit muss man es aber nicht kommen lassen. Da wäre jetzt wichtig zu wissen auf den das Fahrzeug überhaupt angemeldet ist. Wenns zB. über deine Frau läuft hast du die Chance nicht als Fahrer erkannt zu werden. Deine Frau kann zB. beim Anhörungsbogen ohne Angst vor folgen haben zu müssen die Aussage verweigern. Allerdings kommen die dann auch gerne mal vorbei und sagen "Hallo"... wenn du denen dann die Tür aufmachst ist es drum gewesen. Die Fotos die du auf dem Fisch bekommst sind nämlich nicht die Fotos die den Behörden vorliegen, die sind meist echt gestochen scharf... die werden dich dann schon erkennen. - Wenn du das spielchen lang genug treibst verjährt das ganze auch irgendwann. Das einzige mal das ich wirklich deutlich zu schnell war, bin ich so drum rum gekommen. (alles andere war unter der goldenen 20 km/h Regel...)
3. Wenn du also als Fahrer erkannt wurdest, kannst du immer noch die Messung selber anzweifeln. Das hängt jetzt total von der Situation und den technischen Aperillos ab mit denen du geblitzt wurdest. Nachts, alleine auf einer Landstraße schnur gerade von nem Starenkasten erwischt worden zu sein ist zB. eine bescheidene Voraussetzung, da kommt man so einfach nicht raus. Aber mattem im Berufsverkehr, beim Spurwechsel, gelasert worden zu sein ist Erfolgs versprechender.
4. Nen Anwalt würde ich nur einschalten wenn es sich wirklich lohnt. Und das seh ich in deinem Fall nicht, die Selbstbeteiligung für den Paragrafenreiter wird vermutlich den Aufpreis für die Option und Nr. 1 übersteigen und dein PayBack-Konto ist ja eh noch leer... ich täts erst mal drauf ankommen lassen, wenn's nicht klappt auf Punkt 1 zurück kommen. Wenns da wirklich zu Komplikationen kommen sollte (wäre mir wirklich neu) kannst du immer noch nen Anwalt einschalten. Aber google das ruhig mal.
Sören