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steff79

God

Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 14:34

Oh... schon wieder ein Ebay Thread... sorry ;)

Ich suche gerade bei ebay eine 10gb "große" 2.5'' Festplatte. Weil ich sowas irgendwie im Handel nicht mehr bekomme, wollte ich bei ebay eine neue kaufen. Jetzt bin ich auf eine Auktion gestoßen, wo eine Festplatte als "Neu" verkauft wird. Der Verkäufer hat aber nicht diese "laut Gesetz blablabla privat Verkauf blubber" Klausel unter die Auktion geschrieben. Es steht quasi gar nichts da.

Heißt das dann, dass mir der Verkäufer Garantie gewähren muss? Wenn ja, wie lange? 2 Jahre, ein Jahr? Oder ist das alles hinfällig?

Irgendwie hätte ich schon gerne Garantie, weil ja doch die eine oder andere Hardware bei mir schneller kaputt geht, als bei anderen ;)

ThaDog

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 15:06

Hi,

Wenn er kein klausel drin geschrieben hat muss er dir 1 Jahr garantie gewähren soweit ich das verstanden hab ( EU-Gesetz...bla...).
Allerdings bezieht sich das auf gebrauchtware.

Wie es bei Neuware aussieht weiss ich leider nicht.
Aber wenn es wirlich neuware ist, hast du auf jeden fall 2 Jahre Hersteller Garantie ( bei Festplatte manchmal auch 1 Jahr ) drauf.

mfg,

ThaDog
Ich hasse Apple ;) --- 15" MacBook Pro Retina (2014) 2,8 GHz Quad-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 4,0 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD, NVIDIA GT 750M mit 2 GB GDDR5 --- 13" MacBook Pro Retina (2014) 3,0 GHz Dual-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 3,5 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD --- iPad mini "White", 64 GB Wifi --- iPhone 6, 128 GB "White" --- Apple TV (2012) --- Airport Extreme --- Time Capsule 2 TB --- Apple Rockt :thumbsup: --- 05.10.2011 - R.I.P. Steve Jobs :(

siemens

Senior Member

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 15:07

Powerseller müssen seit neuesten alle 14 Tage Rückgaberecht und Geldrückgabe leisten.
Bei Normalen User ist dies glaube ich nicht der fall. Selbst wenn er diese Klausel nicht reingeschreiben hat muss er glube ich kein Rückgaberecht geben.
Kenne mich mit dieser Klausel aber net so aus.
Auf jedenfall müssen beide den Artikel zurücknehmen wenn sie Daten über den Artikel falsch angegeben haben.

Was ist eigentlich mit deinen ebay problem?

Ancalagon

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 15:09

Bezieht der sich auf diese angebliche "EU-Richtlinie"? Das ist eine Ente, die gibt's nicht. Auch kein entsprechendes Gesetz.

Wenn er allerdings ein Privatverkäufer ist (kein professioneller ebay-Handler) muß er durchaus keinerlei Garantie übernehmen. Dazu reicht es wenn er das in die Auktion schreibt. "Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung" o.ä. drunter geschrieben und fertig.

Quote doch einfach mal den entsprechenden Absatz.
"I am a leaf on the wind, watch how I soar!
-- Hoban Washburn

steff79

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 15:29

So... ich sollte mir angewöhnen immer die entsprechenden Links zu posten.

ThaDog

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 16:15

Also, das ist jetzt mal eine Auktion von mir http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View…6737872428&rd=1 und ganz unten habe ich eben folgendes geschrieben:

Der Artikel wird als gebraucht verkauft und wird somit "so wie er ist" und unter Ausschluss jeder Gewährleistung von Privat verkauft, das bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind! Aufgrund der neuen Rechtslage (EU-Recht) ist dieser Hinweis leider erforderlich.

Das sollte doch eigentlich reichen, oder ?

mfg,

ThaDog
Ich hasse Apple ;) --- 15" MacBook Pro Retina (2014) 2,8 GHz Quad-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 4,0 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD, NVIDIA GT 750M mit 2 GB GDDR5 --- 13" MacBook Pro Retina (2014) 3,0 GHz Dual-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 3,5 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD --- iPad mini "White", 64 GB Wifi --- iPhone 6, 128 GB "White" --- Apple TV (2012) --- Airport Extreme --- Time Capsule 2 TB --- Apple Rockt :thumbsup: --- 05.10.2011 - R.I.P. Steve Jobs :(

Ancalagon

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 17:22

Zitat von »steff79«

So... ich sollte mir angewöhnen immer die entsprechenden Links zu posten.

Stimmt, er schreibt nirgend das er sie nicht übernimmt, also muß er eigentlich Garantie gewähren. Ob Du sie auch tatsächlich bekommst wenn Du versuchst die in Anspruch zu nehmen steht aber auf einem anderen Blatt.

@ThaDog:
Ja, das reicht völlig. Finde ich äußerst vorbildlich und klar ausgedrückt. Nur lasse bitte den letzten Satz ("Aufgrund der neuen Rechtslage (EU-Recht) ist dieser Hinweis leider erforderlich.") weg. Der ist purer Unfug. ;D
"I am a leaf on the wind, watch how I soar!
-- Hoban Washburn

ThaDog

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 17:38

Ok, den werde ich bei meine nächste Auktionen weglassen.
Danke!

mfg,

ThaDog
Ich hasse Apple ;) --- 15" MacBook Pro Retina (2014) 2,8 GHz Quad-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 4,0 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD, NVIDIA GT 750M mit 2 GB GDDR5 --- 13" MacBook Pro Retina (2014) 3,0 GHz Dual-Core Intel Core i7 Prozessor (Turbo Boost bis zu 3,5 GHz), 16GB Ram, 1TB SSD --- iPad mini "White", 64 GB Wifi --- iPhone 6, 128 GB "White" --- Apple TV (2012) --- Airport Extreme --- Time Capsule 2 TB --- Apple Rockt :thumbsup: --- 05.10.2011 - R.I.P. Steve Jobs :(

iNFiNiTE

God

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 17:55

wo wir grad bei ebay sind, ich hab mir letzte woche ne neue schallplatte für knapp 7 tacken bei ebay gekauft, gestern isse angekommen jedoch war ein stück rausgebrochen... lag noch im karton. jetz hab ich den verkäufer angeschrieben und der meint für unversicherten versand übernimmt er keine haftung und kann mir nur anbieten die gleiche LP nochma für den selben preis zu verkaufen... kann man da nix machen ? ich mein okay sind nur 7 euro, aber andernfalls...

dami1233

Senior Member

Re: Garantie bei Ebay?

Freitag, 21. Januar 2005, 20:51

Zitat von »messi[ah]«

link=board=4;num=1106310840;start=0#8 date=01/21/05 um 16:55:32]wo wir grad bei ebay sind, ich hab mir letzte woche ne neue schallplatte für knapp 7 tacken bei ebay gekauft, gestern isse angekommen jedoch war ein stück rausgebrochen... lag noch im karton. jetz hab ich den verkäufer angeschrieben und der meint für unversicherten versand übernimmt er keine haftung und kann mir nur anbieten die gleiche LP nochma für den selben preis zu verkaufen... kann man da nix machen ? ich mein okay sind nur 7 euro, aber andernfalls...


Da wirst du wohl nichts machen können - ist halt unversicherter Versand.

dami

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Garantie bei Ebay?

Samstag, 22. Januar 2005, 16:29

Bei Versand gilt folgendes:
Wenn jemand privat verkauft liegt sämtliche Haftung des Versands immer beim Käufers und zwar bei Abgabe an den Versender. Der Gefahrenübergang ist somit ein Problem der Käuferseite.
Sobald der Verkäufer geschäftlich handelt ist es genau umgekehrt. Eine geschäftliche Tätigkeit ist allerdings nicht immer genau getrennt, was bei genauer Erklärung allerdings das Thema sprengen würde und an sich nur individuell entschieden werden kann.

Garantieleistung:
Prinzipiell ist kein Verkäufer der im Sinne eines Privatverkaufs handelt für Garantieleistung heranzuziehen.

Zitat von »Andreas«

Bezieht der sich auf diese angebliche "EU-Richtlinie"? Das ist eine Ente, die gibt's nicht. Auch kein entsprechendes Gesetz.


Das ist so nicht korrekt. Denn durch eine Angleichung an Gesetze der anderen EU Länder wurde das deutsche Gesetz ergänzt. Im folgenden heißt es da wie folgt:


Zitat

§ 434
Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


Die Gewährleistungszeit beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Sache.

Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB kann er die Gewährleistung nicht grundsätzlich ausschließen.

Unternehmer ist jeder, der ein Geschäft bei ebay in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit macht.

Eine gewerbliche Tätigkeit ist als solche zu verstehen, die mit einer Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird. Bei Firmen dürfte dies eindeutig sein, wenn ein Verkäufer, wie anhand der Bewertungen zu überprüfen ist, viele Verkäufe innerhalb eines kurzen Zeitraumes vorgenommen hat, wird man ebenfalls davon ausgehen können, dass er dies gewerblich tut.

Etwas anders sieht die Rechtslage bei privaten Verkäufern aus, die die oben genannten Formulierung zum Gewährleistungsausschluß verwendet haben. Grundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung möglich. Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird.

Passiert dies nicht, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen.

Ancalagon

God

Re: Garantie bei Ebay?

Sonntag, 23. Januar 2005, 12:16

Zitat von »FragMaster.ac.nsn«

Das ist so nicht korrekt.

Daß es ein entsprechendes Gesetz gibt das die Gewährleistung regelt bezweifle ich keineswegs. Ich bezog mich darauf daß es laut diesem Standardtext laut "EU-Richtlinie" unbedingt erforderlich währe einen entsprechenden Absatz in die Auktion zu schreiben und das ist ja wohl nicht der Fall, oder? War vielleicht unglücklich ausgedrückt. :)
"I am a leaf on the wind, watch how I soar!
-- Hoban Washburn