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TiKo

Senior Member

Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 15:25

Hi, bei einem Freund von mir ist gestern die Polizei mit Durchsuchungsbefehl aufgetaucht und hat seinen sowie den Rechner von seinem Bruder beschlagnahmt. Haben ihn wohl bei Bearshare entdeckt...
Die Frage ist jetzt mit was für Fordrrungen er zu rechnen hat, auf beiden Rechnern waren insgesamt circa 20GB MP3s.

mfG Tim
Abit NF-7 | Gainward 2Ti GoldenSample 450 | AthlonXP 1700+ | AC Wakü | Maxtor 160GB | 256MB Corsair | 256MB Samsung | Audigy I | Lian Li PC-7 |

Papa_Schlumpf

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:06

mal ne gegenfrage - wie kams zur durchsuchung?
M.-Sys: Gigabyte GA-FX-58-extreme / 920@4Ghz / 6gig Corsair / r9 290 all AC



Wäre es nicht adäquat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)


Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat

@re@50

Foren-Inventar

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:09

pro lied wird danmn abgerechnet, und das ist bei jedem muisk unternehmen anders, aber er sollte mit 50-100€ pro lied rechnen was er zu bezahlen hat. wenn er aber auch noch illegal spiele und/oder filme aufm rechner hat dann wirds ganz teuer und kann sogar im gefängnis enden.

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:11

Zitat von »]gX[@re@50«

gX[@re@50 link=board=4;num=1155122756;start=0#2 date=08/09/06 um 14:09:12]pro lied wird danmn abgerechnet, und das ist bei jedem muisk unternehmen anders, aber er sollte mit 50-100€ pro lied rechnen was er zu bezahlen hat. wenn er aber auch noch illegal spiele und/oder filme aufm rechner hat dann wirds ganz teuer und kann sogar im gefängnis enden.


Das wären dann ja ca. 200.000 - 500.000 Euro... Gibts da keine Maximalgrenze ?

den

Senior Member

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:12

mp3s als solche sind ja nicht zwingend illegal, es müsste schon nachgewiesen werden, dass er diese unzulässigerweise runtergeladen hat (durch ein ip-log o.ä.)

ansonsten muss man die zivilrechtliche und die strafrechtliche seite auseinanderhalten:
zivilrechtlich können schadensersatzforderungen auf ihn zukommen, strafrechtlich ist mit einer geldstrafe zu rechnen.
V: WAKÜ komplett oder in Teilen: Cuplex, Twinplex, Airplex 120, Eheim 1046, AB, 2xPapst Lüfter, Einbaublende 240 etc.

@re@50

Foren-Inventar

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:13

Zitat von »Möppel«



Das wären dann ja ca. 200.000 - 500.000 Euro... Gibts da keine Maximalgrenze ?



nein, gibt darüber ein bericht von spiegel tv (gesehen auf xxp).

die firmen rechtfertigen den hohen preis mit ermittlungskosten, verdienstausfall der künstler u.s.w.

fabelmann

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:13

sollte er es nicht kommerziell gemacht haben ( à la es war einmal ein könig, blablabla...) dann kommt er höchstwahrscheinlich mit einer Verwarnung davon.

Ansonsten google mal: die höchste Schadensersatzzahlung die in solch einer Situation ausgesprochen wurde belief sich auf ca. 8000 Euro in Deutschland. Variiert halt von Fall zu Fall

Und nur weil in den USA ein 14-jähriges Mädchen zu 250.000$ verurteilt wurde, muss man sich nicht kirre machen lassen. Was wiederum nicht heißt, dass man so ein Verfahren leichtfertig abhandeln sollte. Ich denke ein Anruf beim Anwalt, vor allem wenn man rechtsschutzversichert ist, bringt mehr als hier zu fragen

@re@50

Foren-Inventar

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:16

wenn ich die news finde poste ich so mal. in englnad mußte ein mutter für 15 lieder die ihre tochter runtergeladen hat 7000€ bezahlen.

fabelmann

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:20

Zitat von »]gX[@re@50«

gX[@re@50 link=board=4;num=1155122756;start=0#7 date=08/09/06 um 14:16:36]wenn ich die news finde poste ich so mal. in englnad mußte ein mutter für 15 lieder die ihre tochter runtergeladen hat 7000€ bezahlen.


ja England. Aber das sagt gar nichts über die mögliche Strafe hier in Deutschland aus. In China werden auch Menschen für Diebstahl hingerichtet, aber hier ist das nicht so. Also bitte keine Vergleiche ziehen, die vollkommen aus der Luft gegriffen sind und hier kein bisschen weiter helfen.

cHio

Junior Member

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 16:29

nem freund von mir ist das selbe widerfahren vor nicht all zu langer zeit. das was ]gX[@re@50  geschrieben hast kannst du getrost ignorieren. wenn er mit den mp3s nix an profit gemacht hat, sollte es sich strafrechtlich bei einer verwarnung belassen und im höchstfall bei einem bußgeld.

aber bin immerwieder verwundert, dass es echt noch so "dumme" leute gibt die öffentliche tauschbörsen nutzen.

Hummerman

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:08

Zitat von »cHio«

aber bin immerwieder verwundert, dass es echt noch so "dumme" leute gibt die öffentliche tauschbörsen nutzen.


Das kann man so nicht sagen, ich benutze auch BitTorrent aber lade damit nur legale Sachen wie Demos, Patche, Linux-Iso usw.

fabelmann

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:11

Ich kenn mich damit nicht so gut aus, aber sind BitTorrent Sachen denn das gleiche wie die "alten" P2P Tauschbörsen?

maniac2k1

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:12

Zitat von »fabelmann«

Ich kenn mich damit nicht so gut aus, aber sind BitTorrent Sachen denn das gleiche wie die "alten" P2P Tauschbörsen?

mittlerweile mit den immer weiter spriessenden torrentseiten leider ja  :-/

sowas ruiniert doch den ruf einer software, die für legale sinnvolle dateiverteilungen gedacht war....
aber selbst große konzerne (M$ mit der VIsta Beta) nutzen es nicht dafür.... ->selbst schuld :P
[table][tr][td] [/td][td]

Zitat

kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
Y0Gi [/td][/tr][/table]

LeifTech

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:30

Zitat von »Hummerman«



Das kann man so nicht sagen, ich benutze auch BitTorrent aber lade damit nur legale Sachen wie Demos, Patche, Linux-Iso usw.

zb werden eclipse updates nur ueber torrent verteilt!
indipendent filme auch.. und das total legal

realsmiley

Senior Member

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:51

ich stell' einfach mal so eine frage in den raum:

wenn eine HDD verschlüsselt ist (oder teile davon) und der pc beschlagnahmt wird - kann dann verlangt werden, dass man den passkey herausgibt? ich meine unter ernsthafter strafandrohung. und was, wenn man den "vergessen" hat? ::)

@re@50

Foren-Inventar

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:53

Zitat von »realSMILEY«

ich stell' einfach mal so eine frage in den raum:

wenn eine HDD verschlüsselt ist (oder teile davon) und der pc beschlagnahmt wird - kann dann verlangt werden, dass man den passkey herausgibt? ich meine unter ernsthafter strafandrohung. und was, wenn man den "vergessen" hat? ::)



ja kann man, weil wenn man den key verschweigt klingt das verdächtig und die suchen erst recht nach.

powerslide

unregistriert

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:55

nein nein nein :P

man ist nicht verpflichtet passwörter oder ähnliches (dazu zählen auch verschlüsselungskeys usb-dongles etcpp) herauszugeben! und das ist auch gut so ;)

iNFiNiTE

God

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 17:55

Zitat von »fabelmann«

Ansonsten google mal: die höchste Schadensersatzzahlung die in solch einer Situation ausgesprochen wurde belief sich auf ca. 8000 Euro in Deutschland.


bezieht sich das nur auf die tauschbörsen fälle oder auch auf die fälle, wo die leute der szene hochgenommen wurden durch die gvu ?

messi

Stefan_K.

Moderator

Re: Forderungen bei Beschlagnahmung von Rechner

Mittwoch, 9. August 2006, 18:02

Hi,

da sich das hier immer mehr in die Richtung "Wo sind Schlupflöcher für meine Kriminalität" entwickelt ist jetzt Schluß.

Sucht Euch alle einen Anwalt und fragt den. Hier ist kein Platz für diese Thematik. Und auch kein echtes Wissen (bis auf ein zwei Ausnahmen)

Closed

Stefan