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Hannibal-Lecter

God

Autoverkauf - rechtliche Frage

Montag, 4. September 2006, 23:41

Hallo mal wieder,
nachdem mir die Formalitäten für einen Fahrzeugverkauf ins Ausland dank Eurer Hilfe ja bekannt sind (Exportkennzeichen etc.), mal wieder ein ähnliches Problem - und wieder bei einem Kumpel. Vielleicht sollte ich mal Kärtchen verteilen: Bei Problemen jedweder Art - www.aqua-computer.de... Aber egal, solange ich gefragt werde, will ich auch gerne helfen, interessiert mich nämlich auch selber. Folgende Situation:

Auto angeboten, Interessent meldet sich, kommt vorbei, wirkt sehr seriös (Anschrift und Festnetztelefonnummer sind bekannt) und will das Fahrzeug in zwei Tagen abholen - früher ging nicht, weil der Fahrzeugbrief noch auf der Bank liegt. Bezahlt werden soll in bar mit Scheinen, deren Echtheit überprüft werden kann. Aber: Der Käufer möchte auf dem Kaufvertrag eine deutlich niedrigere Summe ausgewiesen haben als den tatsächlichen Verkaufspreis, weil er das Fahrzeug im Ausland anmelden will und die Einfuhrsteuer angeblich vom im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis abhängt. Im Klartext möchte er 12.000 Euro bar bezahlen, aber so wenig wie möglich (1000 Euro oder weniger!) im Kaufvertrag stehen haben. Ich frage mich jetzt halt, ob man als Verkäufer da in irgendeiner Form bei auf die Nase fallen kann und ob die Argumente des potentiellen Käufers nachvollziehbar sind...

Für Erfahrungsberichte/Tipps wäre ich dankbar!

Gruß Hannibal

Oetsch

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Montag, 4. September 2006, 23:56

hi

auf die nase fallen nuja.

rein ausm bauch heraus, sagt mir da mein rechtsverständis, das auch der verkäufer sich dabei strafbar macht und ich würde sowas beihilfe zum steuerbetrug bezeichnen.

obs stimmt keine ahnung.

gruß
Ö

Hannibal-Lecter

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 00:06

^^Jo,
mein erster Gedanke galt auch dem Schweizer ebayer, der mir was verkaufte und die Ware dann als "Geschenk" deklarieren ließ - wovon ich nichts wusste und dadurch auch beim Zoll nur eine sehr niedrige Pauschale zahlen musste... eigentlich ja eine ähnliche Situation. Ist halt die Frage, inwiefern man in Deutschland Ärger mit dem polnischen Zoll bekommen kann.

Gruß Hannibal

wacs601

Full Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 01:08

Hi
Ich habe das neulich im TV gesehen, da waren es aber Bücher- und Uhrensendungen.
Und da wurde gesagt: Wenn der Verkäufer einen billigeren Preis angibt, handelt es sich um Steuerhinterziehung.
D.h. wenn das jemand rausbekommt, dass der Wagen mehr gekostet hat, könntest du Schwierigkeiten bekommen.
Gruß
Stefan

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 13:08

In manchen Firmen wird ganz üblich ein Wagen zu 1,16 Euro verkauft. Mittel und Wege sind im deutschen Steuerrecht satt und reichlich vorhanden.

Wie es in diesem Fall mit einem Tranfer ins Ausland ausschaut, kann ich nicht beurteilen. Im jeden Fall hast du bei einer Rückabwicklung oder sonstiger Probleme nur eine Summe von 1000 Euro zu begleichen. Der Rest ist ja nirgends notiert oder bestätigt. ;)

Kamelhoecker

unregistriert

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 14:28

ich hab mich mit dem thema auto aus Amiland beziehen mal auseinandergesetzt und es stimmt.
Afaik sind es 10% vom Kaufpreis, die du draufzahlst beim export.

Inwieweit das innerhalb der EU geregelt ist, weiß ich nicht, bei USA isses ja "ausland"..

Auf die Nase fallen .. naja, wenn du von ihm Bargeld bekommst und auf dem Vertrag weniger steht als er dir gibt ...
Niemand weiß, wieviel Geld er dir gegeben hat.. nur die Anwesenden bei übergabe.

Bei Rückübergabe der Sache wegen krasser Mängel oder ähnlichem würde er nur den im Vertrag festgehaltenen Preis zurückerstattet bekommen...

Da kann dir so gesehen nichts passieren .. im Endeffekt verkaufst du ihm den Wagen statt für 12.000€ für 10.000€ und er freut sich so sehr darüber, dass er dir ein "saftiges" Trinkgeld gibt ...

Musst es halt mit dir selber vereinbaren können .. ich persönlich finde, dass wir schon genug gemolken werden und das nur um eine totale überbürokratisierung aufrecht zu erhalten ...

afaik gilt ein allgemeiner Schenkungs-Freibetrag von 2180 Euro ;)

realsmiley

Senior Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 15:30

achtung: DUMM sind die leute am zoll schon auch nicht.

wer dort also mit einer 1.000-euro-rechnung und einem
12.000-euro-auto ankommt, wird mindestens mal ein paar
fragen beantworten müssen.


ich würde es an stelle des käufers nicht gleich so übertreiben.
einen gewissen teil vom kaufbetrag kann man sicher auch so
regeln ohne probleme. aber nicht gleich übermütig werden.. ::)

Hannibal-Lecter

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 17:29

^^Wie schon gesagt, ICH bin nicht der Verkäufer. Nach einiger Recherche in anderen Foren habe ich herausgefunden, dass sowas wohl nicht unnormal ist - und vom polnischen Zoll zumindest in Grenzen (!) auch toleriert wird. D.h. da werden drei- und vierjährige Fahrzeuge als "Unfallwagen" mit niedrigstem Wert eingeführt und die Zöllner drücken zwei Augen zu - wahrscheinlich auch weil sie wissen, dass viele solcher Geschäfte sonst gar nicht zustande kommen würden. Also lieber 20% oder so von 1000 Euro kassieren als keinen müden Cent zu bekommen...

Moralisch hätte ich hier nicht SO viel Probleme, weil ich es eh nicht so ganz nachvollziehen kann, warum hier doppelt besteuert wird, schließlich wurde ja beim Neuwagenkauf mal die Mehrwertsteuer gezahlt. So Transaktionen von privat an privat dürften doch gesamtwirtschaftlich fast zu vernachlässigen sein...

Gruß Hannibal

Stefan_K.

Moderator

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 19:05

Zitat von »Hannibal-Lecter«

^^Wie schon gesagt, ICH bin nicht der Verkäufer.



[quote author=Hannibal-Lecter link=board=4;num=1157398895;start=0#7 date=09/05/06 um 15:29:02]Moralisch hätte ich hier nicht SO viel Probleme, [/quote]

^^ ;) Hört sich zumindest doof an. ;D

realsmiley

Senior Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 20:13

Zitat von »Hannibal-Lecter«

Moralisch hätte ich hier nicht SO viel Probleme, weil ich es eh nicht so ganz nachvollziehen kann, warum hier doppelt besteuert wird, schließlich wurde ja beim Neuwagenkauf mal die Mehrwertsteuer gezahlt. So Transaktionen von privat an privat dürften doch gesamtwirtschaftlich fast zu vernachlässigen sein...

Gruß Hannibal


Von der MwSt, die der deutsche Autokäufer mal bezahlt hat, hat aber Polen recht wenig. ;)

Hannibal-Lecter

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Dienstag, 5. September 2006, 21:00

Zitat von »Stefan«





^^ ;) Hört sich zumindest doof an. ;D


^^In der Tat - ich meine damit, dass meine Skrupel in derselben Situation gering wären...

@RealSmiley: Natürlich, aber es gibt halt auch die umgekehrte Situation (Einfuhr eines Autos von Polen nach Deutschland). Bei einem Re-Import eines Neuwagens ist es ja einfach, da wird die (höhere) Mehrwersteuer des Auslands abgezogen und beim Import die deutsche Steuer draufgeschlagen - so "verdient" also nur das Land, in dem das Fahrzeug (erstmalig) zugelassen wird. Durch die Einfuhrsteuer wird eben doppelt kassiert - was bei einigen Ländern ja eine Art protektionistische Aktion ist, wo die Einfuhrsteuer den lokalen Mehrwertsteuersatz heftig übersteigt (Beispiel China), um anderen Ländern einen Export schwerer zu machen, da dieser dann preislich unattraktiv wird.

Gruß Hannibal

KillerX

Senior Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Mittwoch, 6. September 2006, 00:06

Mal ne ganz blöde Frge:

Was machst du, wenn ihr beide den Kauffertrag unterschreibt auf dem 1000 € stehen und er dir dann auch nur diese 1000€ gibt? dann haste auf gut Deutsch die A***karte gezogen.
Da steht nix :-P

iNFiNiTE

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Mittwoch, 6. September 2006, 00:23

er muss das geld halt eben vorher bezahlen.. und dann gibts erst den wisch, sonst lüppt nix. ihr könnt ja mit der einen hand jeweils das geld festhalten und mit der anderen den vetrag und bei 3 loslassen ;D

Hannibal-Lecter

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Donnerstag, 7. September 2006, 01:02

So,
mein Kumpel hat sein Auto heute verkauft. Dabei hat er den Vertrag für den Verkäufer ausgefüllt, der Käufer das identische Formular für den Käufer. Dabei hat mein Kumpel den tatsächlichen Preis eingesetzt und der Käufer seinen Wunschpreis. Der tatsächliche Preis wurde bar bezahlt.

Also alles gelaufen.

Gruß Hannibal

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Donnerstag, 7. September 2006, 02:47

Verstehe ich das korrekt? Er hat also 2 Verträge ausgefüllt, einmal mit der korrekten und einmal mit der gedrückten Summe?

Patrickclouds

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Donnerstag, 7. September 2006, 02:50

so habe ich das auch verstanden
[CENTER][/CENTER]

Hannibal-Lecter

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Donnerstag, 7. September 2006, 13:44

Beim Verkauf füllt man immer zwei Verträge aus - einen für den Käufer, einen für den Verkäufer. Die Vorlage kam vom ADAC, die besteht direkt aus zwei - identischen - Bögen.

Gruß Hannibal

FragMaster.nsn

Senior Member

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Donnerstag, 7. September 2006, 13:53

Der Käufer hat den Vertrag mit der ausgemachten Summe erhalten und der Verkäufer über die korrekte Summe... so richtig?

Ich stehe vor einer ähnlichen Überlegung, allerdings in meinem Fall als Käufer, daher die genaue Nachfrage.

Hannibal-Lecter

God

Re: Autoverkauf - rechtliche Frage

Freitag, 8. September 2006, 01:57

^^Richtig - habe ich bei meiner Webrecherche zum Thema auch mehrmals als Lösungsansatz gesehen. Beim deutschen Zoll dürftest Du das aber wohl vergessen, weil die Listen haben, die zumindest einen groben Rahmen des tatsächlichen Werts vorgeben. Sonst wäre z.B. ein Gebrauchtwagen aus der Schweiz preislich ganz interessant...

Gruß Hannibal