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Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:33

Hallo zusammen!

Ich habe derbe schei**e gebaut. Bin besoffen an einen Hauswand mit (nach pusten) 1.07 Promille gekracht. Bluttestergebniss hab ich noch nicht. Ausser meinem Auto ging nichts kaputt und verletzt wurde auch niemand. Allerdings bin ich dummerweise auch noch 2 Wochen in der Probezeit und hab jetzt keine Ahnung was auf mich zukommt.
Liegt der Bluttest eigentlich über oder unter dem blasen???
und mit was für Strafen muss ich rechnen???

Greetz CatToasteR
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lacc4

unregistriert

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:34

ohje was machste denn für sachen. also diese neuling frist da wird glaublich auch ziemlich erhöht

mfg
Genji

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:38

ich weiss ich weiss...... SCHANDE ÜBER MICH :'(

ich brauch jetzt dringend eure Hilfe, hab nämlich echt keine Ahnung was passiert. Bin auf meinen Führrerschein angewiesen und mehr als nur verzweifelt.....
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:39

Hm,
ich denk mal pünktchen + 2 Jahre Probezeitverlängerung...
Die Kunst ist nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern mit den Augen die Türe zu finden!! Lieber künstliche Intelligenz als natürliche Dummheit!

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:40

erstmal bekommst du die normalen strafen die jeder bekommt der mit alk unterwegs war, was das genau ist weiß ich nicht, musste mal google fragen

was zusätzlich auf dich zukommt ist die nachschulung, die lockere 500€ kostet soweit ich weiß, aber da sag ich nur selbst schuld, denn sowas ist wirklich völlig bescheuert

lacc4

unregistriert

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:44

ne ich glaub mit 500euro haste recht. meine schwester hat da mal drüber geredet und ich glaub es waren wirklich 500 euro. nicht wenig

mfg
Genji

ädhit: google wieß doch was: www.kba.de
http://www.kba.de/Stabsstelle/RundUmDenP…le/promille.htm

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:44

ich weiss selber das das bescheuert war. bin auch nur 500 m gefahren. Kann mir niemand sagen wie lange ich meinen Führerschein los habe? freund Google kann mir auch nicht helfen, da ich nichts mit Unfall als Folge finde....
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:52

Wenn nur du und denin Auto beteilitgt waren, dann ist es kein Unfall mit Fremdgefährdung!

Also Strafrechtlich ein Unfall im Sinne von Versehen aber kein Aufall als Straftat!

Alles was du gemacht hast war übertriebener Alkoholgenuss und übertreten der Promillegrenze im Straßenverkehr.

Warum bist du eigendlich noch gefahren?
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

powerslide

unregistriert

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:53

wennu pech hast musst au noch zur mpu..
nachschulung mit sicherhiet.. probezeit wird auf 4 jahre verlängert (insgesamt)

hier ein auszug

Zitat


Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !


A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 200 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


Zitat


Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Berauschende Mittel, unabhängig von der konsumierten Menge !
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Auf dem Fahrrad ist ab 1,6 Promille der Auto-Führerschein weg. Eine MPU wird fällig.
Mit Unfallbeteiligung verliert man den Führerschein auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille.


Zitat


Erhöhung der Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung
falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind, bei:

40,- EUR: mit Gefährdung 50,- EUR, mit Sachbeschädigung 60,- EUR
50,- EUR: mit Gefährdung 60,- EUR, mit Sachbeschädigung 75,- EUR
60,- EUR: mit Gefährdung 75,- EUR, mit Sachbeschädigung 90,- EUR
75,- EUR: mit Gefährdung 100,- EUR, mit Sachbeschädigung 125,- EUR
90,- EUR: mit Gefährdung 110,- EUR, mit Sachbeschädigung 135,- EUR
100,- EUR: mit Gefährdung 125,- EUR, mit Sachbeschädigung 150,- EUR
125,- EUR: mit Gefährdung 150,- EUR, mit Sachbeschädigung 175,- EUR
150,- EUR: mit Gefährdung 175,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
175,- EUR: mit Gefährdung 200,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR
200,- EUR: mit Gefährdung 225,- EUR, mit Sachbeschädigung 225,- EUR

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,- EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR


Zitat


Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel  7 Punkte


all dies nachzulesen bei

http://www.bussgeldkataloge.de/

ich weiss jetzt nicht genau was alles auf dich zu kommt.. aber wahrscheinlich ist dein alkoholgehalt bissel niedriger als der"beglasene" wert.. ich hoffs für dich..
das würde heissen du kommst glimpflich davon.. und musst halt aus deinen fehlern lernen

mfg

slide




Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:54

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:55

Zitat von »powerslide«

ich weiss jetzt nicht genau was alles auf dich zu kommt.. aber wahrscheinlich ist dein alkoholgehalt bissel niedriger als der"beglasene" wert.. ich hoffs für dich..
das würde heissen du kommst glimpflich davon.. und musst halt aus deinen fehlern lernen

mfg

slide








.... und dir ein neues Auto kaufen!?
Suche Bücher von Tanenbaum und Galileo (auch Video-Training) - bitte KM! [img] http://www.aqua-computer-berlin.de/logo.png [/img]

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:55

Zitat von »Eikman«

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer



Es ist aber keiner zu Schaden gekommen! Oder?
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:57

das nicht, aber es ist ein verkehrsunfall

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 12:59

So ein MIsst!!!!


Klagenabzug zu Gunsten des Angeklagten währe wohl das beste!
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 13:05

danke erst einmal für eure hilfe!

zu schaden kam niemand und es ist auch nur sehr geringer sachschaden.

warum ich gefahren bin? keine ahnung ich dachte die 500m schaff ich schon und ist auch das erste mal das ich mit alkohol gefahren bin.

aus den zitaten von oben werd ich nicht schlau. hat niemand einen fall bei dem es so ähnlich ist und ihr das ergebniss wißt?

danke cattoaster
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 13:06

Zitat von »Katzenfreund«

So ein MIsst!!!!


Klagenabzug zu Gunsten des Angeklagten währe wohl das beste!


was zum geier ist klagenabzug???? meinst du damit die statsanwaltschaft lässt es fallen und ich habe glück, oder kann ich da durch z. b. nen anwalt naachhelfen?
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 13:08

Tja Cat, dumm gelaufen. Wer unter Alkohol fährt, ist selbst schuld... ::)

CU
Die Weisheit des Tages: "Nein, ISDN ist nicht die Abkürzung für 'Ich seh da nix'..." ^^

"10 Stunden harte Arbeit sind nix für ne Bürotussi wie mich..." - Chewy

powerslide

unregistriert

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 13:18

ich habs noch n bissel ergänzt..

so.. also das erwartet dich auf alle fälle:

Zitat


Beim ersten Mal  
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.  
Ein Aufbauseminar wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.  
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.  
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch  
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.  
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.  
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.  
Die Kosten betragen durchschnittlich 200 Euro, maximal etwa 400 Euro.  
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.  
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


das so wies ausschaut auch

Zitat


ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


und jenachdem kommen noch 7 punkte in flensburg dazu weil:
muss aber nicht sein

Zitat


Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge  
Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel  7 Punkte

Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 13:22

Zitat von »CatToasteR«



was zum geier ist klagenabzug???? meinst du damit die statsanwaltschaft lässt es fallen und ich habe glück, oder kann ich da durch z. b. nen anwalt naachhelfen?


Wenn es einen triftigen (wird das so geschrienem???) Grund gibt, dann kann die Staatsanwaltschaft dazu bwogen werden die Klage fallen zu lassen.

Aber nur mit Grund...

Übrigens lass dich nicht nochmall erwischen!
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Re: Unfall mit 1.07 Promille

Montag, 18. August 2003, 13:23

ich danke dir powerslide.

wenn das wirklich so ausgeht mach ich nen 72 stündigen freundentanz und lad dich auf irgendetwas ein.

die nachschulung ist mir egal die kosten dafür + auto auch und wenn ich nur einen monat den lappen verlier ist alles gut.
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