Naja, die höhere Betriebsgefahr gilt aber doch nicht bei groben Verstößen: Besoffen, ohne Licht und entgegen der Fahrtrichtung auf dem linken von zwei Fahrstreifen sind schon drei Sachen, die "unüblich" sind, oder? Dazu ist das Gesetz doch dazu da, dass der von mir Schadensersatz verlangen kann, selbst wenn ich eigentlich keine Schuld hab (hab was von Fahrradfahrer fährt auf an Ampel wartendes Auto auf - Autofahrer kann eigentlich nix dafür, aber weil er nunmal eine höhere Gefahr verkörpert ist er trotzdem dran, gelesen), ich müsst doch trotzdem Ansprüche an ihn richten können, oder?
Frage: Wie läuft das pberhaupt? Handeln das meine und seine (falls er eine hat) Versicherung unter sich aus? Geht's in jedem Fall vor Gericht, wenn er/seine Versicherung die Schuld nicht anerkennt? Wann kann ich anfangen mit der Reparatur (wenn auch erstmal auf eigene Kosten)? Sobald ein Gutachter die Karre angeschaut hat? Gibts Probleme, wenn ich erstmal nur das Nötigste mache und den Rest wenn Schuld/Haftungsfrage geklärt ist?
Sind auch alles Fragen, die ich am Do meinem Anwalt stellen werd, aber wenn hier schon mal Erfahrungsträger anzutreffen sind - war eh nie einer von den Geduldigen
Edit: Gegen 17 Uhr hatten die schon alle Schotten dicht? Super