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Kamelhoecker
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Chrizzz
Senior Member




Zitat von »Al_Borland«
gilt das ganze denn auch noch als eu-überweisung, wenn der empfänger in einem land lebt, das zwar in der eu ist, aber nicht an der währungsunion teilgenommen hat? ich würde denken, dass dort andere gesetzmäßigkeiten greifen.
ich würde dennoch dort hin überweisen. man kann auch erwirken, dass die zusätzlichen kosten zu lasten des überweisenden geltend gemacht werden.
Zitat
gebührenfrei isses nur, wenn IBAN und BIC drin sind, wenn das Standardformular genommen wird, wenn der Betrag kleiner als 12.500 Euro ist und (in diesem Fall entscheidend) DAS EMPFÄNGERKONTO IN EURO geführt wird. Ansonsten ist das eine normale Auslandsüberweisung, wo die beteiligten Banken Gebühren nehmen.
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