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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 02:52

also mit nem gutschein oda so brauch er vermutlich nit rechnen hatte das auch shcon mehrmals und hab nie was gut geschrieben bekommen für die meldung

...

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 09:22

^^Jupp,
nehme ich auch an. Ich habe kürzlich auch von einem Onlineshop meine Lieferung und eine Woche später ein identisches Paket mit gleicher Rechnungsnr. erhalten, bezahlt war per Vorkasse. Ich bekam lediglich die Kosten der Rücksendung der Doppellieferung erstattet. Ich denke mal, dass liegt daran, dass für solche Fälle kein "Standardverfahren" vom Unternehmen festgelegt wird, weil es ja eigentlich nicht vorkommen dürfte - und der Sachbearbeiter hat im Zweifel nicht die nötigen Rechte, mehr als ein "Dankeschön" rauszurücken. Anders war es mal bei so einem "Ein-Mann-Betrieb", wo ich als Dank für eine Rücksendung von (wertvollerer) Falschware für die Zukunft versandkostenfreie Lieferung geboten bekam ;D Naja, hatte insgesamt drei so Erlebnisse in ungefähr sechs Jahren bei mehr als hundert Bestellungen...

Gruß Hannibal

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 10:55

Eine kurze Info zur Sache mit dem Geldautomaten : Meine Frau hat sich vor einigen Wochen Geld am Automaten unser lokalen Sparkasse gezogen, und da steckten noch 100 Euro drin. Muss wohl jemand vor ihr vergessen haben... Sie hat das Geld mitgenommen (War spät abends) und ist dann am nächsten Mittag wieder dahin um es bei den Bankangestellten abzugeben. Dort hat man sich der Sache angenommen, und die Person, die das Geld vergessen hatte war eine alte Dame, die das Geld auch wirklich brauchte. Nun aber der Entscheidende Teil : Die Bank hat der alten Dame morgens bei der "Verlustmeldung" empfohlen, direkt Anzeige bei der Polizei zu stellen, weil das wohl die Voraussetzung für die Auswertung der Fotos ist, die so ein Automat alle paar Sekunden macht !!! Glücklicherweise war meine Frau noch schneller bei der Bank als die Rentnerin bei der Polizei, daher ist nichts passiert. Also nur so als Hinweis für alle "Automatenfinder", Big Brother is watching you 8)

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 14:10

Zitat von »FragFreak«

ich würde sowas niemals melden .. sonst wirst du nur angeschissen..

hab im bus ne nigelnagel neue PS potable gefunde[...]hab keinen cent dafür gesehn
.. ich hab im bankautomaten über 150€ gefunden.. abgegeben[...]wieder keinen cent gesehn..
[...]alles einsacken sonst siehste keinen cent..


Find ich sehr fragwürdig.
Du tust so, als habe man dir irgendwas weggenommen, aber ich kann nicht erkennen was.
Letztendlich bist du doch +/- null aus der Sache rausgekommen.
Was du nicht mehr hast (PSP, 150€), das hattest du vorher auch nicht; hättest du es einfach behalten, dann hättest du es jemandem (indirekt) weggenommen.
Ich kann verstehen, dass du enttäuscht bist keine finanzielle Anerkennung für deine Ehrlichkeit bekommen zu haben.

Aber im Grunde hast du die Sachen doch nicht wegen des Finderlohnes zurückgegeben, oder? - Ich mein, damit machst du ja auf jeden Fall ein Minusgeschäft, der Finderlohn hätte ja wohl kaum 150 € bzw. den Neuwert der PSP erreicht oder überstiegen.

Lass dich von der mangelnden Anerkennung der "Verlierer" nicht enttäuschen, genieß einfach das gute Gefühl dich richtig, anständig und ehrlich verhalten zu haben.

Zitat von »Eikman«

Juhu, ich werde mal in einer Signatur zitiert :D

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 14:28

Zitat von »Henne«

Lass dich von der mangelnden Anerkennung der "Verlierer" nicht enttäuschen, genieß einfach das gute Gefühl dich richtig, anständig und ehrlich verhalten zu haben.

und freu dich, wenn du mal was verlierst und der ehrliche finder das zurückbringt!
und mach es dann mit finderlohn besser ;)

zum auslöser der diskussion: ehrlich währt am längsten!
melde es! schliesslich wären dass ja dann auch 1000€ verlust für den versender, der ja auch irgendwo kompensiert werden muss...
[table][tr][td] [/td][td]

Zitat

kaum denkt man, die dummheit hat ihre untere grenze erreicht, kommt schon der nächste zum limbo-contest um die ecke...
Y0Gi [/td][/tr][/table]

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 16:23

@Möppel: Jepp, die Bankautomaten nehmen alles auf - insofern gibt es nix blöderes, als das Geld zu nehmen, anschließend selbst welches zu ziehen und es dann nicht zu melden, dann wissen sie ja genau, wer es war.

Übrigens sind die meisten Geldautomaten so konstruiert, dass sie, wenn das Geld nicht innerhalb einer gewissen Zeit entnommen wird, es wieder einziehen.

Gruß Hannibal

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 21:24

Zitat von »Hannibal-Lecter«



Hm,
so Begriffe wie "Moral" und "Anstand" scheinen doch kein elementarer Bestandteil von Erziehung zu sein. Schade eigentlich.

Gruß Hannibal



naja, fragt sich nur was du unter moral und anstand verstehst.
grds. sollte man natürlich niemandem schaden zufügen.
aber es bleibt stellt sich die frage wer wem den grösseren schaden zufügt und
vorallem was der schaden ausmacht.
bei sehr grossen unternehmen finde ich es nicht unbedingt moralisch verwerflich das
bessere display ohne reklamation zu
behalten.
schliesslich heimsen solche konzerne riesen gewinne ein. es schadet dort niemandem.
der chef wird dadurch seinen a8 nicht durch einen 3er bmw ersetzen müssen.
würde es jemand einem mcdonalds angestellten der für einen mindest lohn arbeitet
übel nehmen wenn er versehentlich ein
doppeltes gehalt bekommt und das nicht bekanntmacht ?

natürlich ist es schwer eine grenze zu ziehen.

ich finde es nicht verwerflich wenn die investition und der zusätzliche ungewollte
aber dankend in kauf genommene gewinn des käufers nicht ansatzweise im rahmen
des schadens des verkäufers liegt.

kommt also darauf an bei wem das 32" display geordert wurde.
:thumbsup:

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den

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 21:57

Zitat von »bubu«



kommt also darauf an bei wem das 32" display geordert wurde.


genau, wenn du es bei karstadt bestellt hast, kannst es behalten, wenn dus bei dem örtlichen fernsehfachhändler bestellt hast, bitte zurückbringen! einen größeren unsinn, kann man net mehr verzapfen...
::)
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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 22:34

Zitat von »den«



genau, wenn du es bei karstadt bestellt hast, kannst es behalten, wenn dus bei dem örtlichen fernsehfachhändler bestellt hast, bitte zurückbringen! einen größeren unsinn, kann man net mehr verzapfen...
::)


was ist daran unsinn ?? ich finde es unsinnig soetwas zu schreiben ohne es zu begründen.

du bist der meinung das der schaden der selbe ist ??

denke mal drüber nach wem der schaden weh tut und wem nicht.

dein bsp. mit karstadt hätte nicht treffender sein können. um die gewinne zu maximieren setzen sie tausende arbeiter auf die strasse. aber der käufer (nehmen wir einen durchschnittlich verdienen deutschen) soll moralische zweifel haben weil er ein etwas besseres gerät bekommt als er geordert hat ??
:thumbsup:

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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 22:48

ich seh das exakt so wie bubu..

im grunde wird man ja von den großen konzernen auch irgendwo "abgezockt", da deren gewinnspanne ja schon recht krass ist.

messi

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 23:28

Ganz toll - wenn jeder so denken würde, könnten Großkonzerne gleich dichtmachen. An dieser Stelle übrigens mal eine ganz interessante Info zu den "großen Unternehmen, denen man mit kleinen Sachen nicht so einfach schaden kann": Bei Kaufhäusern wie Karstadt und Kaufhof ist es inzwischen normal, dass der bilanzielle Reingewinn doppelt so hoch ausfallen würde, wenn es keinen Schwund durch Ladendiebstahl geben würde - was ich schon ziemlich krass finde. Gerade die "Großen" verdienen am einzelnen Geschäft nur noch wenig, da lässt sich richtig Gewinn nur noch durch die Masse der Transaktionen machen. Wenn man meint, dann mal eben 1000 Euro einsacken zu können, gleicht das evtl. den Gewinn der nächsten hundert Geschäfte aus. Dann soll man sich bitte nicht wundern, wenn der Service unterbesetzt und entsprechend mies ist.

Im übrigen hat man uns seinerzeit schon im Kindergartenalter beigebracht, dass es egal ist, ob man einem armen Menschen oder einem Millionär etwas wegnimmt - zwar ist der relative Schaden unterschiedlich, absolut betrachtet ist es aber dasselbe...

Gruß Hannibal

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Sonntag, 6. August 2006, 23:43

man sollte schon zwischen ladendiebstahl und
falscher lieferung unterscheiden !
ich gebe dir recht das man niemanden bestehlen soll.
egal wie reich oder arm er ist.
eine falschlieferung wird nur vom konzern selbst beeinflusst.
der käufer hatte keine schlechten absichten.
das ist ein riesen unterschied der mit diebstahl nicht zu vergleichen ist.
nicht umsonst ist es keine straftat das erhaltene nicht anzugeben.
in diesem fall ist die wert spanne natürlich extrem. darum sagte ich das man abwägen muss.
nicht nur um welche personen sondern auch um welchen gegenstand es sich handelt.

moralische verwerflickeiten kann man meiner meinung nach
nie absolut betrachten.
es kommt immer auf die genannten faktoren an.



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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Montag, 7. August 2006, 01:13

Gleich werden unsere Moralapostel auf mich einprügeln... ;D


Aber ich könnt euch mit sicherheit garantieren, ich hätt das Ding behalten...
Evtl sogar weiterverkauft und dann den 32 geholt... ;)

Ich hab auch große Zweifel dass jeder hier im Forum die frage ehrlich beantwortet hat *duckundweg*
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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Montag, 7. August 2006, 10:02

Zitat von »bubu«


nicht umsonst ist es keine straftat das erhaltene nicht anzugeben.

Wäre das ganze ein Fall in meiner Zivilrechtsklausur gewesen, hätte ich anhand des BGB mit §241a (2) argumentiert:

"Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können."

Außerdem könnte man den Kaufvertrag auch als "Schuldverhältnis" deuten, dann käme noch §241 (2) in Betracht:

"Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. "

Auch "ungerechtfertigte Bereicherung" §§812 - 822 klingt passend:

"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Auch interessant:

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/…ereicherung.htm

Rechtlich also nicht ganz unproblematisch. Ein Weiterverkauf des teureren Gerätes dürfte auch nicht i.O. sein, finde nur gerade nicht die passende Quelle. Ansonsten wäre noch interessant, was der Verkäufer für Möglichkeiten hat, wenn z.B. aus seinen internen Lieferpapieren erkennbar ist, dass in Wirklichkeit das andere Gerät geliefert wurde...

Gruß Hannibal

den

Senior Member

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Montag, 7. August 2006, 10:26

nur um die rechtliche diskussion mal abzuschließen:

die lieferung einer anderen sache als der geschuldeten (aliudlieferung) ist rechtlich dem sachmangel gleichgestellt, so dass der käufer die rechte aus der sachmängelgewährleistung geltend machen kann. natürlich kann er die gelieferte sache auch als falschlieferung zurückweisen, dann besteht der ursprüngliche erfüllungsanspruch fort.

dem verkäufer steht grundsätzlich das recht zu, die sache nach bereicherungsrecht (die hier angesprochenen §§ 812ff bgb) zurückzufordern.

bemerkt er jedoch sein versehen nicht und stellt keine rückforderungsansprüche an den käufer, so besteht keine pflicht des letzteren, die falschlieferung anzuzeigen.

was die moralische seite anbelangt, dürfte außer diskussion stehen, dass den käufer die moralische pflicht trifft, die falschlieferung beim verkäufer anzuzeigen.
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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Montag, 7. August 2006, 15:12

Zitat von »den«

nur um die rechtliche diskussion mal abzuschließen:


[quote author=bubu link=board=4;num=1154634253;start=0#8 date=08/03/06 um 23:37:16]
§ 812
Herausgabeanspruch

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

allerdings muss der verkäufer dieses recht in anspruch nehmen. solange er es nicht tut kann sich dein bekannter über den 42" display freuen ohne sich sorgen zu machen.
[/quote]

..erste seite dieses threads..

und was die moral angeht,so kann man das meiner meinung nach nicht allgemein sehen.
das habe ich ja auch schon geschrieben.

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Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Montag, 7. August 2006, 16:10

^^Bliebe noch die Frage, wie es mit den Pflichten aus dem Schuldrecht ausschaut...

Spinnen wir die Sache mal weiter - man verkauft das 42"-Display (ohne Rechnung, was den Preis eigentlich deutlich mindern dürfte), kauft vom Erlös den 32-Zöller und sackt die Differenz ein. Dem Verkäufer geht einige Zeit später ein Licht auf, es kommt zur Rückgabeforderung - wäre dann ziemlich dumm.

Ich weiß nur ehrlich gesagt nicht, wie man die Moral in diesem Fall "nicht allgemein sehen" kann - ich für meinen Teil sehe hier nur richtig oder falsch...

Gruß Hannibal

Re: Rechtliche Situation bei Falschlieferung ?

Dienstag, 8. August 2006, 20:23

Zitat von »Hannibal-Lecter«



Ich weiß nur ehrlich gesagt nicht, wie man die Moral in diesem Fall "nicht allgemein sehen" kann - ich für meinen Teil sehe hier nur richtig oder falsch...


habe ich auch schon einige posts weiter oben versucht zu erklären.
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