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Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Donnerstag, 31. Januar 2008, 08:39

Hai,
folgende Situation:
Ich bin Hauptmieter in einer Wohnung. Die Wohnung wird als WG genutzt, 3 Untermieter haben einen Untermietvertrag mit mir, ich einen Mietvertrag mit dem "eigentlichen" Vermieter.
Einer der Untermieter zieht aus. Er hat sein Zimmer vor einem Jahr vom vorherigen Untermieter _unrenoviert_ übernommen (warum, längere Geschichte, tut aber auch nicht viel zur Sache). Sprich, die Wände waren nicht neu gestrichen und es waren einige Löcher von Bildern etc. in der Wand.
Es wurde damals (leider nur mündlich) vereinbart, dass er die Zimmer so übernimmt, und selbst renoviert- wenn nicht sofort, dann eben "normal" beim Auszug. Er hat die Zimmer dann beim Einzug erstmal so gelassen wie sie waren.

So, nun zieht er wie gesagt aus und weigert sich das Zimmer zu renovieren (damit wäre gemeint: Löcher zuspachteln und Wände weiß streichen), mit der Begründung er habe das Zimmer ja schon so wie es jetzt ist übernommen.
Im Untermietvertrag steht lediglich "Das Zimmer ist bei Auszug zu renovieren".

Habe ich irgendeine Möglichkeit da was zu tun, muss er die Zimmer renovieren? Könnte ich einen Teil der Kaution einbehalten?

Da ich in zwei Monaten auch aus der Wohnung ausziehe muss ich mein Zimmer eh streichen, von daher wärs kein Riesenstress das Zimmer mitzustreichen.
Aber es ärgert mich natürlich enorm, von daher würd ich gern wissen ob ich irgendwas tun kann was ihm zumindest "ein bisschen weh tut".
C programmers never die. They are just cast into void. Neues moddingtech.de Portal online!

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Donnerstag, 31. Januar 2008, 10:35

also ich bin juristisch eher ein laie, aber wenn im mietvertrag steht, dass das zimmer beim auszug zu renovieren ist dann hat er (verdammtnochmal) auch zutun!

das ist dann unabhängig davon, wie er das zimmer vorher angenommen hat, denn das sollte ja sein bier/entscheidung sein.

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Donnerstag, 31. Januar 2008, 10:39

du hast im untermietvertrag doch stehen, dass beim auszug renoviert werden muss.

wenn er das zimmer von seinem vormieter unrenoviert übernommen hat, so ist das sein problem. er muss renovieren. weiter er sich, kannst du die kaution (teilweise) einbehalten.


versuche dennoch dich gütlich mit ihm zu einigen.
von all den dingen die mir sind verloren gegangen,
habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Donnerstag, 31. Januar 2008, 12:56

ich bin mir nicht sicher, in wie weit das folgende auch für untermietverträge gilt, aber im hinblick auf übliche mietverträge zwischen eigentümer und mieter sind die allgemeinen klauseln im sinne von "bei auszug zu renovieren" unwirksam. stattdessen gelten regelungen mit fristen, die die wahrscheinliche oder durchschnittliche abnutzung der wohnräume betreffen.

ein paar zitate aus ungültigen klauseln

ich denke mir mal, das gilt in ähnlicher weise für untermietverträge. insofern nehme ich an, dass du keine rechtliche handhabe hast.

versuch doch (wie schon vorgeschlagen), dich gütlich mit ihm zu einigen:

wenn das ein normaler raum mit vier wänden und einem fenster ist, ist das renovieren doch ne schnelle nummer: ne rolle krepp-band, 5 liter gute farbe (mit der man nur einmal streichen muss) und ne tube moltofil (bzw. ein bisschen gips, ein becher und ne spachtel), das sind doch nur 20-30 euro.
dazu ein halber tag arbeit und das ganze ist erledigt.

vielleicht bezahlt er dir das material und du (bzw. die rest-wg) leistet dann die renovierungsarbeit? oder noch besser: der nachmieter renoviert bei einzug, und du stellst das material (das der vormieter bezahlt hat).

ich würd's an deiner stelle so versuchen.

wenn hart auf hart kommt stehst du sonst mit leeren händen da, weil (a) rechtliche regelung (s.o.), und (b) wirst du wahrscheinlich irgendwann sowieso aufgeben, weil sich der aufwand nicht lohnt. wie gesagt, ein halber tag (und ein halber kasten kühles bier ... ;D) und der keks ist gegessen. dann lieber gleich erledigen und optimalerweise dir das material bezahlen lassen.

ich für meinen teil finde einen nachmittag mit farbe rumschmieren deutlich angenehmer als mich drohbriefen, paragraphen und bockigen idioten auseinanderzusetzen ... ;)
There is no way to happiness - happiness is the way (Buddha)
The key to living a lazy life is being lazy (Peter Tosh)
The aim of life is to live, and to live means to be aware, joyously, drunkenly, serenely, divinely aware. (Henry Miller)

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Donnerstag, 31. Januar 2008, 19:23

Hmm,

Kaution einbehalten (GANZ) und renovieren lassen!
So stehts ja in seinem Vertrag.
Schriftlich mitteilen, das er bis zu seinem Umzug das erledigt haben muß, ansonsten qualifizierten Maler holen, ausführen lassen um Rechnungsbetrag die Kaution kürzen und den Rest auszahlen.

Dafür ist eine Kaution da.

Wenn er da streiten will: Bitteschön, das kann Jahre dauern und am Ende wirst du Recht bekommen.....
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Donnerstag, 31. Januar 2008, 19:39

@ Render
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat ein Gericht gerade wieder genau andersrum geurteilt...

Insgesamt ist die Rechtslage da wohl derzeit ungeklärt...

Bin aber derzeit zu müde zum suchen...

Gruß da_zero
"If in doubt, flat out!" Colin McRae

Gelöschter Benutzer

unregistriert

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 00:49

Mooooment !

Die Kaution darf NICHT aufgerechnet werden für Mietschulden oder Renovierungsarbeiten. Die ist für SCHÄDEN gedacht. Da kann man sich richtig viel Ärger einhandeln.

Der Rest wurde ja schon gesagt, es gibt keine Handhabe, Räume sind nur in festgelegten Intervallen zu renovieren, je nach Raum mehrere Jahre.

Wer sicher gehen will sollte IMMER bei Einzug renovieren lassen, da macht es der Mieter auch für sich selbst, und nicht für einen fremden. Die Motivation wird es danken ;-)

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 19:46

Danke für Eure Antworten.

Also summa summarum siehts wohl so aus, dass es außer dem Versuch einer erträglichen Einigung keine Handhabe gibt.
Schon krass irgendwie. Ich meine, wenn das hier stimmt:#

Zitat von »Möppel@BMW«

Die Kaution darf NICHT aufgerechnet werden für Mietschulden oder Renovierungsarbeiten. Die ist für SCHÄDEN gedacht.

und außerdem die Renovierungspflicht abhängig von der Zeitdauer der Mietdauer ist (Google spuckt immer was von um die 3 Jahre aus), dann bedeutet das ja, dass man für kürzere Mietdauern sich IMMER drum drücken kann ohne dass jemand was machen kann....
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Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 19:56

Zitat von »Möppel@BMW«

Mooooment !

Die Kaution darf NICHT aufgerechnet werden für Mietschulden oder Renovierungsarbeiten. Die ist für SCHÄDEN gedacht. Da kann man sich richtig viel Ärger einhandeln.


Und Löcher in der Wand von alten Nägeln sind keine Schäden? Abgeplatze Farbe und Rotweinflecken?
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 19:58

Loch in der Wand ist für mich ein Schaden an der Wand!

Wenn ich einen Schaden in der Wand beheben muß, dann muß ich danach auch wieder streichen.....

Ich nehme für so was die Kaution her, hat bisher immer funktioniert, alles eine Auslegungssache - gelle 8)
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 20:27

und solange der der ausziehen will nich jura studiert oder anwalt is, sollte man dem das so verklickern können ;)
Westerwälder ist das höchste was der Mensch werden kann!

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 20:29

Zitat von »cyberx@scirocco«

und solange der der ausziehen will nich jura studiert oder anwalt is, sollte man dem das so verklickern können ;)



Wo zum Teufel ist der DAUMENHOCH Smiley??
Ich finde aber das sich "ich bin in 5 Sekunden mit meinem Ferrari auf 100" immernoch besser anhört als "gestern hab ich mit meiner SSD nen 100GB Pornoordner in 5 Sekunden gezipt"
Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern. Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern!

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 20:45

Zitat von »-Joker-«

bedeutet das ja, dass man für kürzere Mietdauern sich IMMER drum drücken kann ohne dass jemand was machen kann....


So habe ich das Gesetz verstanden, als das kürzlich in den Medien war. Warum sollte man denn seine Bude neu streichen, wenn man nur 1 Jahr drin gewohnt und keine nennenswerten Schäden verursacht hat?

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 20:56

Weil 1 Jahr reichen kann? Wohn seit 1,5 Jahren in meiner Bude hier und werde zwei Wände sicher streichen müssen: An der einen hat die Bettdecke abgefärbt, an der anderen hab ich ein paar Nägel reingehaun und unten treffen meine Füße immer die Wand. Hab ich ein Problem damit? Nein, kanns verstehen und ist auch nicht die große Arbeit. Aber falls es Top aussieht, braucht auch nicht gestrichen werden - Maßgabe ist hier im Studentenwohnheim der Hausmeister, der im Fall des Falles sogar Farbe und Pinsel bereitstellt.
"Live free or die: Death is not the worst of evils."

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Freitag, 1. Februar 2008, 23:14

Draco, hast du ne Ahnung was Leute in einem Jahr mit einer Wohnung anstellen können... :-X :P

Da ist genug Bildmaterial vorhanden... :-/

Gruß da_zero
"If in doubt, flat out!" Colin McRae

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Samstag, 2. Februar 2008, 18:21

Mag sein, dass die betreffenden vereinbarungen in einem untermietvertrag nicht volle wirkung entfalten. kann aber auch sein, dass hier etwas anderes gilt.

da die rechtslage hier nicht eindeiutig geklärt ist, sollte man sich (beideitig) an die vereinbarungen halten. das bedeutet hier, dass bei auszug die wände ausgebessert und gestrichen gehören, da sie wohl nicht mehr als "normal" angesehen werden können. Und ob man ein Nagelloch in der Wand als Schaden auslegen kann? Ich denke ja - ein Beule im Auto ist schließlich auch ein Schaden...

Ergo - ihm eindringlich den Sachverhalt schildern und ggf. mit Malermeister drohen... und dann einigen. Wo kommen wir denn da sonst hin: einziehen und wohnung vergammeln lassen? dann würden die Mietpreise im Allgemeinen sofort explodieren. Schließlich wollen auch die Vermieter entsprechende Renditen Ihrer Anlagen sehen und nicht dauernd auf Renovierungskosten sitzen bleiben...

P.S.: das ist nur meine Meinung - keine Ahnung ob das hier so alles richtig ist
Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Montag, 4. Februar 2008, 15:35

ich bin mir ziemlich 100%ig (;)) sicher, dass nagel- und bohrlöcher in den wänden KEIN schaden sind. es handelt sich vielmehr um eine sachgerechte und übliche verwendung.
etwa vergleichbar mit der abnutzung des reifenprofils beim auto: das ist halt so, wenn man ein auto benutzt.
und wenn man einen wohnraum benutzt, dann macht man halt ein paar kleine löcher in den putz. das gilt natürlich nicht für faustgroße krater im putz... jedoch darf man meines wissens ziemlich viele "löchelchen" hinterlassen, ohne dass das ein schaden im sinne des mietvertrags ist. ansonsten wären ausgetretene teppich-pfade, ausgeleierte fenstergriffe, wackelige türklinken usw. auch alles schäden... und müssten vom mieter behoben werden.
soweit mir bekannt, ist eben genau das nicht rechtens. der eigentümer erhält einen mietzins, und damit bezahlt der mieter eben nicht nur die nutzung, sondern auch die (übliche) AB-nutzung des wohnraums. für die instandhaltung bleibt der eigentümer verantwortlich.

wie gesagt, das gilt für mieter <=> eigentümer verträge.
der mieterschutzbund ist vielleicht eine gute ansprech-adresse, um was herauszufinden im hinblick auf entsprechende regelungen bei untervermietzungen. ich habe damals TM (ist schon ein paar jahre her) einen anwalt empfohlen bekommen, der mich und meinem mitbewohner kurz und kostenlos beraten hat. es ging um eine frage zur kaution.
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Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Montag, 4. Februar 2008, 22:00

Warum hat ein Mieter eigentlich immer mehr Rechte als ein Vermieter?

Die ganzen Mietnomaden belegen eindeutig das ein Mieter machen kann was er will, bis man den belangen kann sind die meisten Vermieter pleite....

Ich würde die Kaution einbehalten!
Auch würde ich mich versuchen gütlich zu einigen, wenn das nicht geht malern lassen und abziehen.

Das das am Ende nicht Recht sein mag...
Egal, ich lasse mir nicht auf der Nase rumtanzen, allerdings hatte ich bis jetzt auch noch keinen Nomaden "dreimalaufholzklopf".

Der wird sich dreimal überlegen seinerseits das Geld einzuklagen, sofern er keine Rechtsschuztversicherung hat, und selbst dann wäre immer noch über Jahre zu klären wer wirklich Recht hat.


SRY, eine sehr "einseitige" Meinung, aber ich bin in meinem Leben zu oft verarscht worden und am Ende hat immer der bessere Karten, der mieser und schlechter ist.
Klingt komisch, ist aber in unserem Rechtsstaat so...... :'(
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Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Dienstag, 5. Februar 2008, 00:53

Da muss ich der roten Flagge aufgrund von eigenen Erfahrungen in der Familie leider zustimmen :-/

Versuch mal nen Mietnomaden aus der Bude zu bekommen, aber wehe man als Vermieter macht nicht alles 200%ig...

Das Mietrecht ist echt zum *kotzen*

Gruß da_zero
"If in doubt, flat out!" Colin McRae

Re: Renovierung bei Auszug aus Wohnung

Dienstag, 5. Februar 2008, 09:24

Zitat von »render«

ich bin mir ziemlich 100%ig (;)) sicher, dass nagel- und bohrlöcher in den wänden KEIN schaden sind. es handelt sich vielmehr um eine sachgerechte und übliche verwendung.


In diesen Punkten gibt es zahlreiche Urteile. sicherlich hat ein Mieter das Recht einen Nagel in die Wand zu schlagen. Sobald er aber eine Fliese angebohrt wird, sieht die Sachlage anders aus...

ich sympathisiere mit redflags meinung, da sonst - wie bereits oben geschidert - den Mietpreisforderungen bald keine Grenzen mehr gesetzt sind... und letzendlich bazahlen das auf die Dauer alle (Mieter) mit.

Zitat von »RedFlag1970«



Die ganzen Mietnomaden belegen eindeutig das ein Mieter machen kann was er will, bis man den belangen kann sind die meisten Vermieter pleite....

Ich würde die Kaution einbehalten!
Auch würde ich mich versuchen gütlich zu einigen, wenn das nicht geht malern lassen und abziehen.

Das das am Ende nicht Recht sein mag...
Egal, ich lasse mir nicht auf der Nase rumtanzen, allerdings hatte ich bis jetzt auch noch keinen Nomaden "dreimalaufholzklopf".

Der wird sich dreimal überlegen seinerseits das Geld einzuklagen, sofern er keine Rechtsschuztversicherung hat, und selbst dann wäre immer noch über Jahre zu klären wer wirklich Recht hat.
(

Es braucht die Rechenpower eines Pentium IV, 512 MB RAM und 120 GB Festplattenspeicher, um WinXP laufen zu lassen. Es brauchte die Rechenpower von drei C64, um zum Mond zu fliegen. Irgendetwas stimmt mit unserer Welt nicht...