Vous n’êtes pas connecté.
§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
Du meinst diese GummiLappen ? Die sind nicht vorgeschrieben.... aber das Rad darf eben nicht frei sein. dass muss unter nem Schutzblech stecken. So wie bei nem Formel 1Wagen wirst du das nicht auf die Straße bekommen .
Ce message a été modifié 2 fois. Dernière modification effectuée par "Al_Borland" (28 juillet 2010, 09:13)
-