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Zitat von »cyberx20«
*burzeltagtorteauspackt*
;D[/quote]
...und der Tag wird gut!
Zitat von »Kinyar«
Was soll ich denn erst dazu sagen...
;D ;D ;D :-*





Ich glaub ich sollte mir mal ein Shoggy-Pad zulegen

Zitat von »Jogibär«
Vorsicht besser als Nachsicht...
ok 30 auf der Autobahn ist "etwas" untertrieben...60 sollten es schon sein um nicht als Behinderung des Verkehrs zu gelten![]()
Zitat von »powerslide«
aber bitte das "bauartbedingt" nicht vergessen!
TrOuble
God





Zitat von »Man_In_Blue«
nö...
auf der autobahn gild eine Mindestgeschwindigkeit von 60 KM/h... nicht (nur) bauartsbedingt... einzige ausnahme: Wenn die Sicherheit eine niedrigere reisegeschwindigkeit erfordert (Wetter, Stau) allerdings entfällt dann bei dieser Sonderregel auch das rechtsfahrgebot... (sprich: unter 60 KM/h ist auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen das rechts überholen wieder erlaubt)
Man In Blue
:
Zitat
(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
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