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§36a Radabdeckungen, Ersatzräder
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
Du meinst diese GummiLappen ? Die sind nicht vorgeschrieben.... aber das Rad darf eben nicht frei sein. dass muss unter nem Schutzblech stecken. So wie bei nem Formel 1Wagen wirst du das nicht auf die Straße bekommen .
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Al_Borland« (28. Juli 2010, 09:13)
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