also auf dem hof dürfen wir zB auch nicht mehr seid.., 2000 ?
Das stimmt "so" nicht.
Im Sinne der STVO darfst Du nicht nur, sondern Du mußt die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges sicherstellen. Dazu gehört Scheiben, Lampen und Spiegel reinigen. Weiterhin bist Du verpflichtet die Nummernschilder "lesbar" zu halten. Dies hat
vor Antritt der Fahrt zu erfolgen - also auch vor der Fahrt in die Waschanlage.
Jetzt soll Dir mal jemand beweisen, daß Du "absichtlich" die Türen naß gemacht hast und die nicht bei o.g. Reinigung "versehentlich" naß geworden sind.
Wenn jemand stundenlang seine Alu-Felgen poliert und den Fuchsschwanz föhnt, kommt er mit obiger Begründung natürlich nicht mehr durch.
Achtung: Wer keinen (geprüften) Ölabscheider in der Hof-Entwässerung hat und technische Teile reinigt (z.B. Motorwäsche) bekommt richtig Ärger.
mfg, Thomas