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Zitat von »El_PResidente«
Firlefanz was Du da von Dir gibst.
Es geht nicht darum was irgentwer irgentwo aus irgentwelchen Gründen ausgehandelt hat.
Du sagts ja selbst, die Versicherung könnte, will aber nicht.
Ob sie wirklich anders könnte lass ich mal offen.
Wir reden heir von einem standardisiertem Massenpordukt in Kombination mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung udn nicht von einer individuellen Versicherung eines linken Nasenlochs.
Fakt ist, auch wenn Du evtl. mit handeln oder sonstwie geschafft hast, günstiger Versichert zu werden, so hat trotzdem niemand einen Anspruch darauf.
Und als Fremder alle möglichen "Versicherungsfritzen" abzuklappern verspricht noch deutlich weniger Erfolg als wenn du bei Deinem "Versicherungmann" bleibst.
Alles gefährliches Halbwissen!
Deinen alten Rabatt MUSST Du nachweisen. Bei jeder VErsicherung in Deutschland. Sicher, Du kannst es auch lassen, aber dann wirst Du auch den Standard SFR bekommen.
Nur das du dem Versicherer angibts ich war bei 40 %, wirst Du den definitiv nicht bekommen. TSe tse tse...
@Patrickclouds Ich bin mir gar nicht so sicher, ob der Halter zwingend mit dem Versicherungsnehmer übereinstimmen muss.
ICh glaube das ist nicht in jedem Fall nötig.
El_PResidente
Zitat von »El_PResidente«
Ausserdem weiss ich gar nicht worüber du Dich aufregst. Wieso Fehler der Versicherung? Weil sie die Aussage zu den 85% getroffen haben auf BAsis der falschen Aussagen die Ihr dem Versicherer gegeben habt? Bleib mal aufm Teppich. :o
Das ist zwar sehr ärgerlich das nun die Kosten so viel höher für Dich sind, aber im Grunde genommen wusstest Du das schon vorher.
Du hast versucht zu schummeln und hast verloren. Also ertrags wie ein Mann und schieb nicht anderen die Schuld zu. :
El_PResidente
Zitat von »Möppel«
@ Presi : Der Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend übereinstimmen, es kann aber Zuschläge geben, wenn dem denn so ist....
Zitat von »Dominic«
Beraten wurde ich übrigens in der zentrale der Versicherung, die Beraterin hatte auch Zugriff auf alle Schäden, sie hat mir die Schäden sogar noch vorgelesen
Zitat von »Man_In_Blue«
Und doch: der hänger hat ziemlich sicher eine Handbremse... denn diese netten Notseile die man am Auto befestigen muss und vorschrift sind, sind lustigerweise überhaupt nicht dazu da den Hänger am KFZ zu halten wenn die Kupplung versagt sondern diese "ziehen" nur durch den Ruck die Handbremse damit der hänger nicht ungebremst durch en verkehr flitzt... wenn ich richtig informiert bin sind diese notbremsvorrichtungen pflicht und daher müsste eigendlich sogut wie jeder Hänger ne Handbremse haben...
Zitat von »-ManiaC-«
dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf
Zitat von »Butz«
Hm...
Sowas wäre ein standard ungebremster Anhänger wie er zu tausenden im Straßenverkehr unterwegs ist...
Deiner meinung nach illegal?
Butz - hat auch so ein Ding in der Garage
Zitat von »Man_In_Blue«
nix... und besagtes Notseil scheint wenn ich das auf dem Foto richtig sehe ja auch vorhanden zu sein (und damit immerhin auch eine notbremse)... nur ist es ungewöhnlich das dann keine Handbremse zum lösen der Notbremse vorhanden ist...
Zitat von »-ManiaC-«
dieser gedanke schiss mir auch gerade durch den kopf
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